Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

württembergische Agrarverhältnisse. 211 
Fleiss der amtlichen Statistik zugewendet würden als Württem- 
berg. Abgesehen von dem reichen Material, welches die würt- 
tembergischen Jahrbücher in zwei jährlich erscheinenden Heften 
veröffentlichen, sind die nacheinander herauskommenden, nun 
schon einen grossen Theil des Landes umfassenden , officiellen 
Oberamitsbeschreibungen meines Wissens in ganz Deutschland 
einzig in ihrer Art und geben über sehr. viele Verhältnisse den 
befriedigendsten Aufschluss. Namentlich müssen die Mittheilungen 
über die Verwendung des Bodens zu den verschiedenen Cul- 
turarten, über den jährlichen Weinerwachs, über das Ergebniss 
der Frucht - Woll- und Viehmärkte, über den Viehstand, über 
den. Betrag der Staals-Oberamis- und Gemeindeabgaben, über 
das Gemeinde - und Stiftungsvermögen in jeder Beziehung an- 
erkannt werden. Dennoch fehlt sehr viel, um ein wirklich ge- 
naues und treues Bild von den ökonomischen und sittlichen 
Zuständen unsrer Gemeinden zu bekommen. 
Schmerzlich wird namentlich eine Nachweisung über die Ver- 
Iheilung des Grund und Bodens unter die einzelnen Besitzer 
vermisst. Wir erfahren zwar in diesem Betreff die Zahl der 
Parzellen '), aber weder die Zahl der Grundbesitzer in jeder 
Gemeinde oder auch nur in jedem Amt, noch die etwa nach 
Klassen zu ordnende Grösse der einzelnen Besitzungen. Nur 
hie und da, z. B. bei einigen Gemeinden des Oberamts Stuttgart 
findet sich angegeben, dass die grössten Grundbesitzer so und so 
siel Morgen Land besitzen; uber der Besitzstand der übrigen 
wird nicht bemerkt, so dass man doch auch da keine rechte 
Einsicht in die Zustände gewinnt. Sodann wird wohl auch eine 
Statistik der Aemter nach Erwerbsständen mitgetheilt; dieselbe 
ist aber bei den meisten und selbst noch bei einigen der neue- 
1) Auch die Zahl der Parzellen kann keine zutreffende sein. Denn 
die Angabe gibt nur die Nummern in den Güterbüchern an, aber nicht die 
Unterabtheilungen derselben, die ausserordentlich zahlreich sind, wie Jeder 
sich aus der Anschauung von Pfandscheinen überzeugen kann. Andrerseits 
werden aber auch Parzellen wieder vereinigt, wodurch die Zahl derselben 
sich mindert, während die Güterbuchsnummern gleich bleiben. — Eine 
Richtigsiellung der Parzellenzahl ist aber wohl nur da möglich, wo ein neues 
Güterbuch gemacht wird. 
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