württembergische Agrarverhältnisse. 211
Fleiss der amtlichen Statistik zugewendet würden als Württem-
berg. Abgesehen von dem reichen Material, welches die würt-
tembergischen Jahrbücher in zwei jährlich erscheinenden Heften
veröffentlichen, sind die nacheinander herauskommenden, nun
schon einen grossen Theil des Landes umfassenden , officiellen
Oberamitsbeschreibungen meines Wissens in ganz Deutschland
einzig in ihrer Art und geben über sehr. viele Verhältnisse den
befriedigendsten Aufschluss. Namentlich müssen die Mittheilungen
über die Verwendung des Bodens zu den verschiedenen Cul-
turarten, über den jährlichen Weinerwachs, über das Ergebniss
der Frucht - Woll- und Viehmärkte, über den Viehstand, über
den. Betrag der Staals-Oberamis- und Gemeindeabgaben, über
das Gemeinde - und Stiftungsvermögen in jeder Beziehung an-
erkannt werden. Dennoch fehlt sehr viel, um ein wirklich ge-
naues und treues Bild von den ökonomischen und sittlichen
Zuständen unsrer Gemeinden zu bekommen.
Schmerzlich wird namentlich eine Nachweisung über die Ver-
Iheilung des Grund und Bodens unter die einzelnen Besitzer
vermisst. Wir erfahren zwar in diesem Betreff die Zahl der
Parzellen '), aber weder die Zahl der Grundbesitzer in jeder
Gemeinde oder auch nur in jedem Amt, noch die etwa nach
Klassen zu ordnende Grösse der einzelnen Besitzungen. Nur
hie und da, z. B. bei einigen Gemeinden des Oberamts Stuttgart
findet sich angegeben, dass die grössten Grundbesitzer so und so
siel Morgen Land besitzen; uber der Besitzstand der übrigen
wird nicht bemerkt, so dass man doch auch da keine rechte
Einsicht in die Zustände gewinnt. Sodann wird wohl auch eine
Statistik der Aemter nach Erwerbsständen mitgetheilt; dieselbe
ist aber bei den meisten und selbst noch bei einigen der neue-
1) Auch die Zahl der Parzellen kann keine zutreffende sein. Denn
die Angabe gibt nur die Nummern in den Güterbüchern an, aber nicht die
Unterabtheilungen derselben, die ausserordentlich zahlreich sind, wie Jeder
sich aus der Anschauung von Pfandscheinen überzeugen kann. Andrerseits
werden aber auch Parzellen wieder vereinigt, wodurch die Zahl derselben
sich mindert, während die Güterbuchsnummern gleich bleiben. — Eine
Richtigsiellung der Parzellenzahl ist aber wohl nur da möglich, wo ein neues
Güterbuch gemacht wird.
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