Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

914 Studien über 
der Conscriptionspflichtigen aus den einzelnen Aemtern, die wir 
bis jetzt nur als schöne Privatarbeit aus den Jahren 1829—1833 
haben, ausserordentlich wünschenswerih sein, letzteres weniger 
zur Vergleichung Würltembergs mit andern Ländern, weil dies 
bei der Verschiedenheit der Grundsätze in Bezug auf die’ Be- 
freiungsursachen fast unmöglich ist, als zur Vergleichung der 
einzelnen Landestheile und Jahrgänge. 
Was hier zunächst in Beziehung auf landwirthschaftliche 
Statistik erwähnt ist, bildet nur das unentbehrlichste Material zur 
Kenntniss und Beurtheilung der Landeszustände. Ich glaube auch, 
dass hier nichts verlangt wird, was übermässig schwer zu leisten 
wäre, oder wo die Mühe der Erhebung der Thatsachen ausser 
Verhältniss zum Nutzen stünde. Von selbst aber versteht sich, 
dass diese Bemerkungen keinen Vorwurf enthalten sollen. Sie 
sind nur eine Öffentlich ausgesprochene Bitte, die statistischen 
Kräfte und Publicationen auch auf die angeregten Punkte zu 
richten. | 
Bei dem Zustand unserer landwirthschaftlichen Statistik ist 
es nun leider aber unmöglich, eine eingehende und vollständige 
Vergleichung derjenigen Distrikte, in welchen grösserer Grund- 
besitz sich erhalten hat, mit denen, welche das Theilungsprincip 
umfassend angewendet haben, anzustellen. Deshalb soll die Ver- 
gleichung auf einige Punkte, und zumeist auf einzelne Aemter be- 
schränkt werden. Indess auch eine solche lässt den grossen Un- 
terschied der verschiedenen Landestheile je nach ihren agrarischen 
Verhältnissen sehr wohl erkennen. 
Ich beginne mit einigen Mittheilungen über die Anzalıl der 
Ganiprozesse während der beiden Etatsjahre 1850—51 u. 1851—52 
und über deren Vertheilung auf verschiedene, einestheils durch 
um so leichter geschehen konnte. Die Wahrscheinlichkeit eines Irrthums 
wächst durch die Thatsache, dass in. jenen Aemtern mit so wenig Todtge- 
bornen die Zahl der im ersten Lebensjahr sterbenden Kinder doch keines- 
wegs geringer ist, als nach dem Landesdurchschnitt,. Während dieser näm- 
lich 36,6 Prozent beträgt, ist das Verhältniss in Wangen 33, in Tettnang 35, 
in Ravensburg 38, in Leutkirch 39: Prozent. Beide Momente, Todtgeburten 
und Sterblichkeit der Kinder in der ersten Altersperiode scheinen aber zu 
einander in einem bestimmtem geraden Verhältniss zu stehen, worüber M o- 
ser, Gesetze der Lebensdauer S, 286 zu vergleichen ist.
	        
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