914 Studien über
der Conscriptionspflichtigen aus den einzelnen Aemtern, die wir
bis jetzt nur als schöne Privatarbeit aus den Jahren 1829—1833
haben, ausserordentlich wünschenswerih sein, letzteres weniger
zur Vergleichung Würltembergs mit andern Ländern, weil dies
bei der Verschiedenheit der Grundsätze in Bezug auf die’ Be-
freiungsursachen fast unmöglich ist, als zur Vergleichung der
einzelnen Landestheile und Jahrgänge.
Was hier zunächst in Beziehung auf landwirthschaftliche
Statistik erwähnt ist, bildet nur das unentbehrlichste Material zur
Kenntniss und Beurtheilung der Landeszustände. Ich glaube auch,
dass hier nichts verlangt wird, was übermässig schwer zu leisten
wäre, oder wo die Mühe der Erhebung der Thatsachen ausser
Verhältniss zum Nutzen stünde. Von selbst aber versteht sich,
dass diese Bemerkungen keinen Vorwurf enthalten sollen. Sie
sind nur eine Öffentlich ausgesprochene Bitte, die statistischen
Kräfte und Publicationen auch auf die angeregten Punkte zu
richten. |
Bei dem Zustand unserer landwirthschaftlichen Statistik ist
es nun leider aber unmöglich, eine eingehende und vollständige
Vergleichung derjenigen Distrikte, in welchen grösserer Grund-
besitz sich erhalten hat, mit denen, welche das Theilungsprincip
umfassend angewendet haben, anzustellen. Deshalb soll die Ver-
gleichung auf einige Punkte, und zumeist auf einzelne Aemter be-
schränkt werden. Indess auch eine solche lässt den grossen Un-
terschied der verschiedenen Landestheile je nach ihren agrarischen
Verhältnissen sehr wohl erkennen.
Ich beginne mit einigen Mittheilungen über die Anzalıl der
Ganiprozesse während der beiden Etatsjahre 1850—51 u. 1851—52
und über deren Vertheilung auf verschiedene, einestheils durch
um so leichter geschehen konnte. Die Wahrscheinlichkeit eines Irrthums
wächst durch die Thatsache, dass in. jenen Aemtern mit so wenig Todtge-
bornen die Zahl der im ersten Lebensjahr sterbenden Kinder doch keines-
wegs geringer ist, als nach dem Landesdurchschnitt,. Während dieser näm-
lich 36,6 Prozent beträgt, ist das Verhältniss in Wangen 33, in Tettnang 35,
in Ravensburg 38, in Leutkirch 39: Prozent. Beide Momente, Todtgeburten
und Sterblichkeit der Kinder in der ersten Altersperiode scheinen aber zu
einander in einem bestimmtem geraden Verhältniss zu stehen, worüber M o-
ser, Gesetze der Lebensdauer S, 286 zu vergleichen ist.