148 II. 4. Die Eröffnung des Deutschen Bundestages.
der beiden Großmächte bewegte sich stets in den verbindlichsten Formen,
sie teilten sich sogar wechselseitig ihre Instruktionen mit.) Dabei zeigte
sich freilich, wie weit die Absichten der beiden Höfe in zwei wesentlichen
Fragen auseinandergingen. In der österreichischen Instruktion wurde die
Bundesakte kurzab für heilig und unverletzlich erklärt; Hardenberg dagegen
bedauerte lebhaft, daß es in Wien nicht gelungen sei dem Bunde „mehr
die Natur eines Bundesstaates zuzueignen", und erbot sich zu jeder noch
möglichen Reform. Und während Graf Buol den kleinen Gesandten, auf
Metternichs Befehl, beteuerte, sein Hof werde sich in Bundesangelegenheiten
niemals auf Sonderverhandlungen einlassen, wiederholte der preu-Kische
Staatskanzler seinem Wiener Freunde unablässig: nur durch unmittelbare
Verständigung zwischen OÖsterreich und Preußen könne der „Bund
zur Konsistenz gelangen und der Parteigeist vernichtet werden“.“)
Diese geheime Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden führenden
Höfen ward zunächst noch wenig bemerkbar, da die Tätigkeit der Bundesversammlung
lange Zeit fast gänzlich in der Erledigung von Pensionsan-=sprüchen
und anderen Privat-Angelegenheiten ausging. Eine Flut von
Bitten und Beschwerden überschwemmte den Bundestag, alle die Unglücklichen,
welche die wilde Kriegszeit in ihren Rechten gekränkt hatte, suchten
Hilfe in Frankfurt. Da kamen die Bischöfe und Geistlichen vom linken
Rheinufer und forderten ihre Pensionen auf Grund des Reichsdeputationshauptschlusses;
desgleichen die Herren vom Deutschen Orden und die Mitglieder
der aufgelösten Domkapitel; alsdann die Advokaten und Prokuratoren
des Reichskammergerichts; dann Joseph Fahrenkopf in Mainz, der
im Jahre 1796 für die Reichsfestung Mainz unbezahlte Bauarbeiten geliefert
hatte und mit ihm eine ganze Schar von Gläubigern der letzten
Reichsoperationskasse, jener bösen Zahlerin, die während des Revolutionskrieges
niemals aus der Geldnot herausgekommen war; dann die Besitzer
der kurpfälzischen Obligationen Lit. D, eines berüchtigten Staatspapiers,
über dessen Verzinsung Bayern und Baden, die Rechtsnachfolger
von Kurpfalz, sich ein Menschenalter hindurch in grimmigen Noten stritten;
und so weiter eine unendliche Reihe von Bittstellern, bis herab zu kleinen
Handwerkern, denen ihre durchlauchtigen Landesherren die Bezahlung ihrer
Schusterrechnungen hartnäckig vorenthielten.
Mit löblichem Eifer nahm sich der Bundestag dieses Jammers an.
Aber wie konnte eine Diplomatenversammlung alle die verwickelten Rechtsfragen,
die sich hier ergaben, mit Sicherheit entscheiden? Ein Glück nur,
daß sich mindestens einige tüchtige Juristen in ihren Reihen fanden, so
namentlich der hannoversche Gesandte Martens, der bekannte Völkerrechtslehrer.
Dazu die immer wieder auftauchenden Zweifel an der Zuständigkeit
der Bundesversammlung; sie hörten auch dann nicht auf, als die Ver-))
Osterreichische Instruktion v. 24. Oktober, Preußische v. 30. November 1816.
"*) Metternich an Buol, 2. August. Hardenberg an Metternich, 30. Novbr. 1816.