Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Zweiter Teil. Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. (25)

148  II.  4.  Die  Eröffnung  des  Deutschen  Bundestages.

der  beiden  Großmächte  bewegte  sich  stets  in  den  verbindlichsten  Formen,
sie  teilten  sich  sogar  wechselseitig  ihre  Instruktionen  mit.)  Dabei  zeigte
sich  freilich,  wie  weit  die  Absichten  der  beiden  Höfe  in  zwei  wesentlichen
Fragen  auseinandergingen.  In  der  österreichischen  Instruktion  wurde  die
Bundesakte  kurzab  für  heilig  und  unverletzlich  erklärt;  Hardenberg  dagegen
bedauerte  lebhaft,  daß  es  in  Wien  nicht  gelungen  sei  dem  Bunde  „mehr
die  Natur  eines  Bundesstaates  zuzueignen",  und  erbot  sich  zu  jeder  noch
möglichen  Reform.  Und  während  Graf  Buol  den  kleinen  Gesandten,  auf
Metternichs  Befehl,  beteuerte,  sein  Hof  werde  sich  in  Bundesangelegenheiten
  niemals  auf  Sonderverhandlungen  einlassen,  wiederholte  der  preu-Kische
  Staatskanzler  seinem  Wiener  Freunde  unablässig:  nur  durch  unmittelbare
  Verständigung  zwischen  OÖsterreich  und  Preußen  könne  der  „Bund
zur  Konsistenz  gelangen  und  der  Parteigeist  vernichtet  werden“.“)

Diese  geheime  Meinungsverschiedenheit  zwischen  den  beiden  führenden
Höfen  ward  zunächst  noch  wenig  bemerkbar,  da  die  Tätigkeit  der  Bundesversammlung
  lange  Zeit  fast  gänzlich  in  der  Erledigung  von  Pensionsan-=sprüchen
  und  anderen  Privat-Angelegenheiten  ausging.  Eine  Flut  von
Bitten  und  Beschwerden  überschwemmte  den  Bundestag,  alle  die  Unglücklichen,
  welche  die  wilde  Kriegszeit  in  ihren  Rechten  gekränkt  hatte,  suchten
Hilfe  in  Frankfurt.  Da  kamen  die  Bischöfe  und  Geistlichen  vom  linken
Rheinufer  und  forderten  ihre  Pensionen  auf  Grund  des  Reichsdeputationshauptschlusses;
  desgleichen  die  Herren  vom  Deutschen  Orden  und  die  Mitglieder
  der  aufgelösten  Domkapitel;  alsdann  die  Advokaten  und  Prokuratoren
  des  Reichskammergerichts;  dann  Joseph  Fahrenkopf  in  Mainz,  der
im  Jahre  1796  für  die  Reichsfestung  Mainz  unbezahlte  Bauarbeiten  geliefert
  hatte  und  mit  ihm  eine  ganze  Schar  von  Gläubigern  der  letzten
Reichsoperationskasse,  jener  bösen  Zahlerin,  die  während  des  Revolutionskrieges
  niemals  aus  der  Geldnot  herausgekommen  war;  dann  die  Besitzer
  der  kurpfälzischen  Obligationen  Lit.  D,  eines  berüchtigten  Staatspapiers,
  über  dessen  Verzinsung  Bayern  und  Baden,  die  Rechtsnachfolger
von  Kurpfalz,  sich  ein  Menschenalter  hindurch  in  grimmigen  Noten  stritten;
und  so  weiter  eine  unendliche  Reihe  von  Bittstellern,  bis  herab  zu  kleinen
Handwerkern,  denen  ihre  durchlauchtigen  Landesherren  die  Bezahlung  ihrer
Schusterrechnungen  hartnäckig  vorenthielten.

Mit  löblichem  Eifer  nahm  sich  der  Bundestag  dieses  Jammers  an.
Aber  wie  konnte  eine  Diplomatenversammlung  alle  die  verwickelten  Rechtsfragen,
  die  sich  hier  ergaben,  mit  Sicherheit  entscheiden?  Ein  Glück  nur,
daß  sich  mindestens  einige  tüchtige  Juristen  in  ihren  Reihen  fanden,  so
namentlich  der  hannoversche  Gesandte  Martens,  der  bekannte  Völkerrechtslehrer.
  Dazu  die  immer  wieder  auftauchenden  Zweifel  an  der  Zuständigkeit
der  Bundesversammlung;  sie  hörten  auch  dann  nicht  auf,  als  die  Ver-))

  Osterreichische  Instruktion  v.  24.  Oktober,  Preußische  v.  30.  November  1816.
"*)  Metternich  an  Buol,  2.  August.  Hardenberg  an  Metternich,  30.  Novbr.  1816.