Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

230 Studien über 
als in den beiden andern Kreisen, wo noch geschlossener und 
grösserer bäuerlicher Besitz in mehr oder minder starker Aus- 
dehnung vorkommt. Dort ist während der letzten Jahrzehnte 
der Kleinbesitz noch im Zunehmen begriffen gewesen, hier ist 
eher das Gegentheil, eine verhältnissmässige Vergrösserung des- 
selben, anzunehmen. Hier endlich ist der Grossviehstand sehr 
viel stärker gewachsen als dort. Die einander parallel laufenden 
Thatsachen sind also: Kleinbesitz — geringer Viehstand; Zu- 
nahme des Kleinbesitzes — verhältnissmässige Abnahme des 
Viehstands; grösserer Besitz — starker Viehstand; Zunahme des 
Grossbesitzes — verhältnissmässiges Wachsthum des Viehstandes. 
Ueberblickt man die Reihe der Thatsachen in dieser Weise, so 
wird auch der Schluss als richtig erscheinen, wonach die Ver- 
änderungen im Viehstand als Folge der Aenderungen in den 
Agrarzusländen angesehen werden. Aber nochmals muss ich 
mein Bedauern darüber aussprechen, dass der Mangel an sta- 
tislischen Angaben und namentlich an einer Nachweisung über 
die Veränderungen in der Zahl der Grundbesitzer es unmöglich 
macht, den Beweis über das Zusammentreffen der verschiedenen 
Erscheinungen schärfer und unmittelbarer zu führen, als hier 
geschehen konnte. 
Noch ist an dieser Stelle der auffallende Unterschied besonders 
hervorzuheben, der sich in der Zunahme der Volkszahl zwischen 
den Landestheilen mit dem Theilbarkeitssystem und denjenigen 
zeigt, welche eniweder durch den Zwang des Lehensverhält- 
‚nisses wie die slandesherrlichen Besitzungen, oder zufolge 
freier Sitte wie in einigen ehemals reichsstädiischen Gebieten, 
in den Waldgegenden des Amts Welzheim, bei den freien Bauern 
auf der Leuikircher Heide, das System der geschlossenen Höfe 
aufrecht erhalten haben. Schon die angegebenen Zahlen über 
die Volkszunahme in den einzelnen Kreisen und Aemiern zeigen 
die Grösse dieses Unterschieds an. Es mag noch speciell hinzu- 
gefügt werden, dass im Amt Wangen während der mehr er- 
wähnten sechs und zwanzigjährigen Periode die Bevölkerung nur 
um 5,6, in Mergentheim um 10, in Waldsee um 11, in Teltnang 
um 14 Prozente wuchs, während dieselbe im Amt Freudenstadt 
um 34, in dem freilich auch an Ganten und Elend reichsten Amt
	        
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