Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

württembergische Agrarverhältnisse. 233 
So heisst es weiter- in der Beschreibung des Oberamts 
Wangen, dasselbe sei im Ganzen wohlhabend. Es gebe zwar 
wenig reiche Bauern, aber auch sehr wenig ganz arme. Eigent- 
liche Bettler begegnen dem Reisenden beinahe im ganzen Ober- 
amt nicht. „Wo das Lehenssystem und mit ihm die Untheilbarkeit 
der Güter vorherrscht, ist der Wohlstand gleichförmiger; wo 
dagegen die Güter zerstückelt sind, ist zwar einzelne Wohl- 
habenheit, aber auch bei vermehrter Bevölkerung mehr Armuth.“ 
Ferner vom Amt Leutkirch: der Wohlstand stehe im Ganzen 
auf gut mittlerer Höhe. Die wohlhabendsten Orte seien die 
ehemaligen landvogteilichen Gemeinden mit ihren freieigenen, 
nicht lehenbaren Gütern. Diese würden es auch bleiben, solange 
sie nicht der leidigen, immer mehr im Oberlande um sich grei- 
fenden Zertheilung der Bauernhöfe bei sich Eingang verschafften. 
In den standesherrlichen Distrikten sei mit Ausnahme der Standes- 
herrschaft Thannheim, wo dieses Unwesen schon merklich um 
sich gegriffen, durch das Lehenssystiem derselben vorgebeugt. 
Hier finde sich zwar ein nur mittelmässiger, aber ziemlich gleich- 
förmiger Wohlstand. 
Auch in der Beschreibung des Amts Gerabronn heisst es, 
mit Ausnahme einiger Orte herrsche Wohlhabenheit. Der all- 
gemein verbreiteten Sitte, wonach die Besitzungen an Haus und 
Grundstücken nur an Eines der Kinder übergehen, verdanke man 
den für die Bevölkerung selbst in den mannigfaltigsten Beziehungen 
wohlthätigen, auch für den Staat und die Gemeinden vortheil- 
haften Fortbestand grösserer Bauernhöfe. 
Mit solchen Urtheilen, die zugleich anzeigen, wie gut die 
Dinge in diesen Aemtern stehen, und wie gross die Gefahr ist, 
wenn in denselben das Theilbarkeitssystem den Sieg gewinnen 
sollte, steht keineswegs im Widerspruch, wenn hie und da auch 
einzelnen vorgekommenen Theilungen das Wort geredet und sie 
als heilsam wirkend bezeichnet werden. Denn wenn man sich 
davon überzeugt hält, dass die vollkommene Freiheit im Verkehr 
mit Grund und Boden: zu übermässiger Verkleinerung der land- 
wirthschafllichen Nahrungsstellen führt, und dass es deshalb als 
ein Glück zu betrachten sei, wenn eine Schranke wie das 
Lehenswesen, die Theilungen verhinderte, so ist damit noch
	        
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