Full text : Der Weltkrieg. I. Band. (1)

Ergebnis  der  Verhandlungen

 

Gesellschaft  übernahm  die  Verpflichtung,  keinerlei  differentielle
  Behandlung  in  den  Bedingungen  des  Transports
nach  Nationalität,  Herkunft  oder  Bestimmung  der  Waren
eintreten  zu  lassen.  Sie  hielt  für  eine  noch  zu  konstituierende
  englische  Finanzgruppe  eine  Beteiligung  an  ihrem
Gesellschaftskapital  offen  und  verpflichtete  sich,  zwei
Verwaltungsratssitze  mit  britischen  Mitgliedern  zu  besetzen.

In  Bagdad  und  Basra  sollten  von  einer  von  der  Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft
  zu  gründenden  Untergesellschaft
Hafeneinrichtungen  gebaut  und  betrieben  werden.  Diese
Hafengesellschaft  sollte  unter  der  Kontrolle  der  deutschen
Gruppe  stehen;  für  britische  Interessenten  sollte  eine  Betelligung
  von  40  Prozent  offengehalten  werden.

England  traf  mit  der  Türkei  Vereinbarungen  über  die
Schiffbarmachung  des  Shatt  el  Arab  für  Schiffe  größeren
Tiefgangs,  denen  Deutschland  beitrat.  Gleichzeitig  wurde
die  volle  Freiheit  der  Schiffahrt  für  Fahrzeuge  aller  Nationen
  auf  dem  Shatt  und  der  Ausschluß  einer  jeglichen
differentiellen  Behandlung  dieser  Schiffahrt  in  bezug  auf
Abgaben  und  sonstige  Bedingungen  festgelegt.  Für  die
von  der  Schiffahrt  auf  dem  Shatt  el  Arab  als  Beitrag  zu
den  Kosten  der  Regulierung  zu  erhebenden  Abgaben  wurde
ein  mäßig  gegriffener  Höchstsatz  vereinbart.

Die  deutsche  Regierung  übernahm  die  Verpflichtung,
der  Erteilung  der  Konzession  für  die  mesopotamische  Flußschiffahrt
  an  eine  unter  englischer  Kontrolle  stehende  Gesellschaft
  keine  Schwierigkeiten  zu  machen.  Von  demKapital

I5I