Ergebnis der Verhandlungen
Gesellschaft übernahm die Verpflichtung, keinerlei differentielle
Behandlung in den Bedingungen des Transports
nach Nationalität, Herkunft oder Bestimmung der Waren
eintreten zu lassen. Sie hielt für eine noch zu konstituierende
englische Finanzgruppe eine Beteiligung an ihrem
Gesellschaftskapital offen und verpflichtete sich, zwei
Verwaltungsratssitze mit britischen Mitgliedern zu besetzen.
In Bagdad und Basra sollten von einer von der Bagdad-Eisenbahn-Gesellschaft
zu gründenden Untergesellschaft
Hafeneinrichtungen gebaut und betrieben werden. Diese
Hafengesellschaft sollte unter der Kontrolle der deutschen
Gruppe stehen; für britische Interessenten sollte eine Betelligung
von 40 Prozent offengehalten werden.
England traf mit der Türkei Vereinbarungen über die
Schiffbarmachung des Shatt el Arab für Schiffe größeren
Tiefgangs, denen Deutschland beitrat. Gleichzeitig wurde
die volle Freiheit der Schiffahrt für Fahrzeuge aller Nationen
auf dem Shatt und der Ausschluß einer jeglichen
differentiellen Behandlung dieser Schiffahrt in bezug auf
Abgaben und sonstige Bedingungen festgelegt. Für die
von der Schiffahrt auf dem Shatt el Arab als Beitrag zu
den Kosten der Regulierung zu erhebenden Abgaben wurde
ein mäßig gegriffener Höchstsatz vereinbart.
Die deutsche Regierung übernahm die Verpflichtung,
der Erteilung der Konzession für die mesopotamische Flußschiffahrt
an eine unter englischer Kontrolle stehende Gesellschaft
keine Schwierigkeiten zu machen. Von demKapital
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