Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

384 Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover 
10 Sgr., hier 2 Rthlr.; für Ochsen dort 5 Rihlr., hier 2'/, Rthir. '); 
für Kühe dort 3 Rihir., hier 1'/a Rihlr.; für Rinder dort 2 Rthir., 
hier 1 Rithlr.; für Schweine dort 1 Rihlr. (magere %; Rthlr.), 
hier 12 ggr.; für Ferkel dort 5 Sgr., hier eben so viel (4 ggr.); 
für Hämmel dort '/, Rithlr. (unverhältnissmässig hoch), hier 
4 ggr.; für Butter und Käse dort 3%; Rihlr., hier 1 Rthlr. 1 ggr. 
per Centner; Flachs und Hanf dort 5 Sgr. per Ceniner, hier 
frei; Wolle dort frei, hier 2 ggr. per Centner; Häute und Felle 
dort und hier frei. 
Also sind theils gleiche Sätze, theils im Zollvereine höhere 
als im Steuervereine, theils aber auch im Steuervereine höhere 
als im Zollvereine und ist im Ganzen beiderseits ein moderales 
System befolgt. 
Wichtiger für Hannover ist, dass im Zollvereine so wenig 
als jetzt im Steuervereine ein Ausfuhrzoll auf Getreide aller 
Art, auf Flachs, auf sämmtlichen Viehgatiungen, auf Butter und 
Käse lastet. Häule und Felle zahlen ausgehend im Zollvereine 
42/3 Rihlr., im Steuervereine 1 Rthir. 1 ggr., Wolle dort in 
Folge des Vertrages später 10 Sgr. oder 8 ggr., hier bis jetzt 
2 ggr. per Centner ?). Von diesem künftigen Ausfuhrzoll auf 
Wolle ist in Hannover viel Aufhebens gemacht worden. Der- 
selbe beträgt indessen für die ordinaire Heidewolle nur 3—4 
Procent; für die feinere Wolle der mittleren und südlichen Pro- 
vinzen ist er ganz unerheblich. Die bisherige Ausfuhr des Steuer- 
vereins von circa 25,000 Centnern wird auch nur zum Theil 
von dieser Abgabe getroffen werden, da jetzt schon viele han- 
noversche Wolle nach dem Zollvereine geht und nach dem Zoll- 
anschlusse und der Vollendung der südhannoverschen Eisenbahn 
noch mehr dorthin gehen oder auch im Lande selber in grösserer 
Menge verarbeitet werden wird. Schlimmstenfalls erleidet die 
1) Nach Separat- Artikel V. des Vertrages treten bei dem Eingange 
über die nördliche Grenze Hannovers bis Leer für Füllen unter Einem Jahre 
und für mageres Rindvieh ermässigte Sätze von 1 Rıhlr. bis 2/2 Rthlr. ein. 
2) Es ist bei allen diesen Tarifangaben zu beachten, dass der Zoll- 
centner des Steuervereins um etwa 6!/2 Procent leichter ist, als der des 
Zollvereins, so dass die Tarifsätze des Steuervereins im Vergleich mit denen 
des Zollvereins factisch um diesen Betrag höher sind.
	        
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