in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 385
gesammte Landwirthschaft Hannovers eine Mehrbelastung von
einigen Tausend Thalern, welche aber der hannoverschen Staats-
casse millelst des Praecipuum vollständig wieder zu Gute kommen ').
Jedenfalls verdient es Anerkennung, dass auf Hannovers
Wunsch der Tarifsatz von 2 Rthir. auf !/3 Rihlr. heruntergeselzt
ist. Wir wollen jedoch einräumen, dass die gänzliche Aufhe-
bung dieses Zolles wünschenswerth sein mag; auch ist derselbe
nach der so starken Erniedrigung und hei der Abnahme der
Ausfuhr nach England nicht mehr von finanzieller Bedeutung.
Während Hannover seinen bisherigen Produktenhandel mit
fremden Ländern (den vortheilhaften Detailabsatz nach Hamburg
und Bremen, die Ausfuhr nach England u. s. w.) ungehindert
fortsetzen kann, gewinnt es für denselben ein- und ausgehend
freie Bewegung im Verkehr mit den Zollvereinsländern. Für
diesen Verkehr finden bereits gegenseitige Zollermässigungen
nach dem Vertrage von 1845 Stait, die auch auf einige Fabri-
kate sich erstrecken. So ist bei der Einfuhr aus dem Steuer-
verein in den Zollverein statt des vollen Satzes nur zu entrich-
ten: für Weizen und Roggen 2 Sgr., für übriges Getreide 1 Sgr.
per preuss. Scheffel; für Ochsen 2!/, Rthlr., Kühe 1!/, Rthlr.,
Schweine a Rihlr., Butter und Käse 1 Rihlr. 5 Sgr. u. s. w.
Und bei der Einfuhr aus dem Zollvereine in den Steuer-
verein: für Weizen und Roggen 1 ggr. ?), für sonstiges Ge-
treide !/2 ggr. per Himten u. s. w.
1) Man kann nach den in. Betracht kommenden Handelsverhältnissen
darüber streiten, ob der jetzige zollvereinsländische Ausfuhrzoll auf Wolle
von 2 Rthirn. bisher hauptsächlich den zollvereinsländischen Producenten
oder den fremden Käufern zur Last gefallen ist. Trüge der zollvereinslän-
dische Producent die Steuer, .so müsste die für den Export nach England,
Frankreich u. s. w. bestimmte Wolle auf dem Leipziger Markt regelmässig
um 2 Rthir. (— 2 ggr. hannov. Ausfuhrzoll) schlechter bezahlt worden sein
als auf dem Hildesheimer Markt für gleiche Qualität, abgesehen von der
Differenz der Transportkosten, z. B. via Leipzig- Hamburg und Hildesheim-
Hamburg. Diess ist stark zu bezweifeln. Auch wirken andere Umstände
weit mehr auf die Festsetzung der Preise ein, wie schon daraus hervor-
geht, dass sie'auf demselben Wollmarkte an den verschiedenen Tagen für
gleiche Waare oft um mehr als 2 Rthir. schwanken.
2) Der steuervereinsländische Einfuhrzoll auf Roggen ist 1851 allgemein
von 2 ggr. auf 1 ggr. herabgesctzt worden.