Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 385 
gesammte Landwirthschaft Hannovers eine Mehrbelastung von 
einigen Tausend Thalern, welche aber der hannoverschen Staats- 
casse millelst des Praecipuum vollständig wieder zu Gute kommen '). 
Jedenfalls verdient es Anerkennung, dass auf Hannovers 
Wunsch der Tarifsatz von 2 Rthir. auf !/3 Rihlr. heruntergeselzt 
ist. Wir wollen jedoch einräumen, dass die gänzliche Aufhe- 
bung dieses Zolles wünschenswerth sein mag; auch ist derselbe 
nach der so starken Erniedrigung und hei der Abnahme der 
Ausfuhr nach England nicht mehr von finanzieller Bedeutung. 
Während Hannover seinen bisherigen Produktenhandel mit 
fremden Ländern (den vortheilhaften Detailabsatz nach Hamburg 
und Bremen, die Ausfuhr nach England u. s. w.) ungehindert 
fortsetzen kann, gewinnt es für denselben ein- und ausgehend 
freie Bewegung im Verkehr mit den Zollvereinsländern. Für 
diesen Verkehr finden bereits gegenseitige Zollermässigungen 
nach dem Vertrage von 1845 Stait, die auch auf einige Fabri- 
kate sich erstrecken. So ist bei der Einfuhr aus dem Steuer- 
verein in den Zollverein statt des vollen Satzes nur zu entrich- 
ten: für Weizen und Roggen 2 Sgr., für übriges Getreide 1 Sgr. 
per preuss. Scheffel; für Ochsen 2!/, Rthlr., Kühe 1!/, Rthlr., 
Schweine a Rihlr., Butter und Käse 1 Rihlr. 5 Sgr. u. s. w. 
Und bei der Einfuhr aus dem Zollvereine in den Steuer- 
verein: für Weizen und Roggen 1 ggr. ?), für sonstiges Ge- 
treide !/2 ggr. per Himten u. s. w. 
1) Man kann nach den in. Betracht kommenden Handelsverhältnissen 
darüber streiten, ob der jetzige zollvereinsländische Ausfuhrzoll auf Wolle 
von 2 Rthirn. bisher hauptsächlich den zollvereinsländischen Producenten 
oder den fremden Käufern zur Last gefallen ist. Trüge der zollvereinslän- 
dische Producent die Steuer, .so müsste die für den Export nach England, 
Frankreich u. s. w. bestimmte Wolle auf dem Leipziger Markt regelmässig 
um 2 Rthir. (— 2 ggr. hannov. Ausfuhrzoll) schlechter bezahlt worden sein 
als auf dem Hildesheimer Markt für gleiche Qualität, abgesehen von der 
Differenz der Transportkosten, z. B. via Leipzig- Hamburg und Hildesheim- 
Hamburg. Diess ist stark zu bezweifeln. Auch wirken andere Umstände 
weit mehr auf die Festsetzung der Preise ein, wie schon daraus hervor- 
geht, dass sie'auf demselben Wollmarkte an den verschiedenen Tagen für 
gleiche Waare oft um mehr als 2 Rthir. schwanken. 
2) Der steuervereinsländische Einfuhrzoll auf Roggen ist 1851 allgemein 
von 2 ggr. auf 1 ggr. herabgesctzt worden.
	        
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