in Hinblick auf den Anschluss an den Zollverein. 397
Wenn manche Hannoveraner die künftige Gestaltung der-
Verkehrsverhältnisse sich immer so vorstellen, als ob die ge-
sammte industrielle Thätigkeit des Zollvereins von 30 Millionen
Menschen auf den Steuervereinsmarkt von 2 Millionen Menschen
sich stürzen und des dortigen Absatzes sich bemächtigen werde,
so sind dabei die Folgen der Reciprocität ganz übersehen. Nach
Einwohnerzahl gerechrret, gewinnt der Zollverein durch den
Anschluss des Steuervereins eine Erweiterung seines bisherigen
inländischen Marktes um "/;, der Steuerverein um das Fünfzehn-
fache. Dieses Verhältniss deutet freilich nur die Möglichkeit des
künftigen Absatzes im Allgemeinen an, eröffnet aber der han-
noverschen Industrie für alle concurrenzfähigen Zweige sehr
günstige Aussichten überhaupt.
Der in Uelzen abgehaltene Congress von Abgeordneten
hannoverscher Handelsvereine hat ein volkswirthschaftliches Na-
turgesetz aufgestellt, dass die innerhalb eines grossen Gebietes
einmal vorhandenen Hauptsitze der Industrie mit unwiderstehlicher
Macht alle, sonst in dem weiten Kreise sich regende Industrie
vernichten und alle Fabrikation sammt den dazu erforderlichen
Capitalien an sich reissen müssten; es wird hieraus in der Uelzener
Vorstellung sogar gefolgert, dass der hannoverschen Landwirth-
schaft das bisherige Betriebscapital entzogen werde um, nicht
im Steuervereine, sondern im Zollvereine industriell verwendet zu
werden und so, statt Heranbildung eigener Fabrikation nur zur
Vergrösserung der zollvereinsländischen ausserhalb des Zollver-
eins zu dienen.
Hiegegen lässt sich einfach fragen, warum denn diess nicht
früher im Zollverein bei dem Anschluss anderer Staaten, die
man damals mit nicht weniger Recht, vielleicht mit mehr Recht,
als jetzt noch Hannover, Agrikulturländer nennen konnte, ein-
getreten ist?
Weder ist beispielsweise die kurhessische Lederfabrikalion
nach Malmedy, die kurhessische Tuchfabrikation nach Sachsen,
die Augsburger Baumwollenindustrie nach Chemnitz ausgewan-
dert, noch sind die in Kurhessen und Baiern disponibeln Leih-
capitalien mit dem Zollanschlusse der heimischen Industrie oder
gar der Agrikultur des Landes entzogen und in Sachsen oder