Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

306  Die  volkswirthschaflichen  Zustände  des  Königreichs  Hannover

Einfluss  äussern,  dass  gebleichte  (und  weiter  zugerichlete)  Leinwand
  dort  nachher  ohne  den  Eingangszoll  von  20  RthIr.  eingehen
  kann!).  Est  ist  ferner  gegenüber  oder  neben  der  Fabrjkation
  von  Zollvereinsländern  concurtenzfähig:  die  Fabrikation
von  Bleiweiss  (von  hier  der  Zollersparniss  halber  in  den  Zollverein
  hinein  verlegt,  wozu  auch  andere  hannoversche  Fabriken
gezwungen  waren);  die  ausgezeichnete  Gewehrfabrikation,  die
Fabrikation  von  Schiesspulver,  von  grünem  Glas,  Spiegelglas,
Töpfergut  (nach  den  Localitäten  Gegenstand  der  Ein-  und  Ausfuhr),
  von  den  gröbern  Papiersorten,  von  Tapeten,  musikalischen
Instrumenten,  von  Bürsten,  Schirmen,  Seife,  Lichtern;  die  Zuckersiederei,
  die  Cichorien-,  Tabaks-  und  Cigarrenfabrikation  u.  s.  w.;
von  den  vielen  Handwerken  abgesehen,  die  meistens  schon  durch
ihre  lokale  Natur  und  die  nothwendigen  persönlichen  Berührungen
  mit  den  Bestellern,  Kunden  und  Consumenten  gesichert  erscheinen
  und  im  Uebrigen  bei  gutem  Betriebe  vor  den  kurhessischen,
  braunschweigischen  und  andern  Handwerkern  sich  nicht
zu  fürchten  brauchen,

In  Betreff  der  hervorgehobenen  und  noch  mancher  anderen
Fabrikzweige  aber  handelt  es  sich  nicht  blos  um  Sicherung  des
bisherigen  Bestandes,  sondern  auch,  unter  Berücksichtigung  der.
künftigen  Zollgesetzgebung  und  des  freien  Binneniarktes  vielfach
  um  Ausdehnung  des  Betriebs  und  Vermehrung  des  Absatzes,
und  wollte  man  in  Kurhessen,  Braunschweig  u.  s.  w.  eben  so
ängstlich  wie  hier  jeden  möglichen  Abbruch  im  Erwerbe  Einzelner
  nach  Thalern  und  Groschen  berechnen,  so  hätten  dort
manche  Gewerbetreibende  hinlängliche  Veranlassung  gegen
den  Anschluss  Hannovers  zu  agitiren.

1)  Der  kimftige  Zoll  von  2  Rihlr.  per  Zollvereinscentner  für  rohes
Maschinenleinwandgarn  statt  des  bisherigen  Zolles  von  18  ggr.  für  den  hiesigen
  (leichteren)  Centner  ist  als  besonders  nachtheilig  für  unsere  Leinenmanufactur
  hervorgehoben  worden.  Bis  jetzt  sind  aber  nur  800  bis  1000
Centner  Maschinengarn  trotz  des  niedrigen  Zolles  alljährlich  eingeführt  worden,
  während  die  Handspinnerei  im  Hannoverschen  neben  der  Versorgung  der
inländischen  Leinenmanufactur  eine  grosse  Masse  von  Garn  zum  Absatze
nach  dem  Auslande  liefert.