444 Studien über württembergische Agrarverhältnisse.
gische Grundsteuer ebenso wie die bayrische prinzipiell unver-
änderlich ist, und auf die seit ihrer Einrichtung vorgekommenen
Verbesserungen des Bodens und der Cultur keine Rücksicht nimmt.
Dieses Bedenken ist gewiss nicht unerheblich; es dürfte aber
gegenüber von den andern weit trifligeren Bedenken, über die
man sich bei der Einrichtung eines Minimum hinwegselzen muss,
nicht mit Unrecht in die Kategorie der Minima, quae non cural
praetor, gestellt werden können.
Weit schwieriger wäre es, den andern Punkt des erwähnten
Einwandes zu ordnen, näinlich die richtige Wahl des als Minimum
festzustellenden Besitzes zu treffen. Hier könnte allerdings ein
Geselz die ideale Grösse leicht bestimmen, die überall im Lande
als Norm zu gelten hätte, beispielsweise den Grundsteuerbetrag,
der einem Besitz entspricht, mit welchem eine bäuerliche Familie
ihren Unterhalt nach üblicher Lebensweise zu erwerben ver-
möchte. Aber diese Lebensweise selbst ist in den einzelnen Lan-
destheilen so verschieden, und überdiess liegt in den Lokallasten
noch ein so beträchtlicher Grund der Verschiedenheit in dem
Ertrag der Steuerobjekte für den Besitzer, dass es wohl un-
möglich wäre, einen und denselben Grundsteuerbeirag überall
gleichmässig anzusetzen, sondern man müsste nolhwendig nach
Distrikten und Orten verschiedene Ansätze machen. Uebermässig
schwierig wäre diess in der Ausführung für die Verwaltung nicht;
aber als bedenklich muss man es doch bezeichnen, weil dadurch
die polizeiliche Willkühr ausserordentlich vervielfacht würde.
Fasse ich Alles zusammen, so komme ich zum Schluss, dass
mit dem Minimum bei uns nicht viel Gutes auszurichten sein
wird- Werden auch alle Bedenken noch so niedrig angeschla-
gen, findet man für jeden dabei entstehenden Nachtheil ein pas-
sendes Heilmittel und setzt man voraus, dass es mit der grössten
Vorsicht, mit der sorgfälligsten und gewissenhaftesten Erwägung
aller Distrikts- und Lokalverhältnisse eingeführt wird, so sieht
doch der wirkliche Nulzen, der davon erwartet werden kann,
zu der Summe der dadurch nothwendig gegebenen Freiheilsbe-
schränkungen in keinem rechten Verhältniss. .
Was würden wir eigentlich gewinnen, wenn wir die Sicher-
heit erhielten, dass keine bäuerliche Wirthschaft begonnen werden