über Armenpflege und Heimathsrecht. 51
Doch haben sich die Ansichten einmal über die zweckmäs-
sigste Einrichtung solcher Anstalten und zweitens über die
Mittel, ihnen die nöthige Theilnahme und damit den beabsichtigten
Einfluss auf die öffentlichen Zustände zu sichern noch nicht hin-
länglich festgestellt..
Sonach haben sie auch die wünschenswerihe Entwickelung
und Ausdehnung bis jetzt noch nicht gewinnen können.
Es kommt daher vor allen Dingen darauf an, in beiderlei
Beziehung, sowohl für ihre Organisation als für die Art und
Weise ihrer Verbreitung leilende Gesichtspunkte zu gewinnen.
In der ersten Rücksicht bemerken wir, dass um den verschiedenen
relating to friendly societies 13 & 14 Vict., Cap 115. London, Shaw and
Sons. 1850. (5 sh.) Die geseizgeberische Thätigkeit des Parlaments wurde
durch umfassende Untersuchungen besonderer Kommissionen vorbereitet, deren
Ergebnisse der Oeffentlichkeit übergeben sind. (Siehe die Reports from the
select committee on the laws respecting friendly societies: 5. July 1825;
29. June 1827; 3. July 1849 and 25. June 1852.)
Sehr umfassende und lehrreiche Verhandlungen haben demnächst in den
Jahren 1849 und 50 in den belgischen Kammern stattgefunden und zu zwei
wichtigen Gesetzen über die Errichtung einer Altersversorgungsanstalt und
über die den Vereinen zur gegenseitigen Unterstützung einzuräumenden Vor-
theile geführt. Die Kommissionsberichte nebst den Gesetzentwürfen und die
Verhandlungon der Repräsentantenkammer über den zweiten Gesetzentwurf
(betreffend die Vereine zur gegenseitigen Unterstützung) sind in den Mit-
theilungen des Centralvereins für das Wohl der arbeitenden Klassen zu finden.
(Siehe Heft IV. S. 48, Heft VII. und VIII. S. 124, Heft XII. S. 1 bis 290.)
In eben diesen Mitiheilungen ist auch eine Uebersetzung des englischen Ge-
seizes über die Vereine u. s. w. gegeben (Heft XII. S. 119).
Gründliche Untersuchungen über diesen Gegenstand sind ferner von der
im Dresden im Jahre 1348 niedergeseizten Kommission für Erörterung der
Erwerbs- und Arbeitsverhältnisse angestellt. Die von derselben im Jahre 1849
erstatteten Berichte über Sparkassen und Sparvereine, Invaliden- und Kranken-
kassen (Referent Prof. Dr. Hulsse) sind in den Mittheilungen dieser Kommission
1849 S. 255—313 und 505 ff. abgedruckt.
In Preussen veranlassten die Bewegungen des Jahres 1848 eine Er-
weiterung der schon in der Gewerbeordnung vom 17. Jan. 1845 gegebenen
Bestimmungen über die Einrichtung von Krankenkassen für Gesellen durch
die Verordnung vom 9. Febr. 1849. Wir haben später Veranlassung auf
diese Verordnung näher zurückzukommen, und dabei auch der auf eine fernere
Ausdehnung derselben gerichteten Anträge zu gedenken.
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