610 Ueber Begriff und Wesen
zu bemerken, die Polizei habe öffentliche Sicherheit, Gemächlich-
keit und Anständigkeit zu besorgen. So hatte schon von Justi
geäussert, die Polizei umfasse das, was zur guten Verfassung
des bürgerlichen Lebens erfordert wird, vornämlich Erhaltung
guter Zucht und Ordnung unter den Unterthanen, Bequemlichkeit
des Lebens und Wachsthum des Nahrungsstandes, und auch der
französische Staalsrath Macarel wusste nichts Genaueres an-
zugeben, als dass die Polizei der Inbegriff aller Mittel sei, um
die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe zu bewirken
(Elemens de droit politique, 1833). Auf die Ordnung haben
viele Schriftsteller vorzüglichen Nachdruck gelegt, als sei sie
ein besonders hervorleuchtendes Ziel der Polizei. Allein mit
diesem Ausdrucke wird die Schwierigkeit nur verdeckt, nicht
gehoben. Ordnung ist ein sehr weiter Begriff, unter den man-
cherlei gebracht werden kann, was den Staat nicht berührt, und
aus dem Gesichtspunkte der Ordnung könnte Vieles erzwungen
werden, was man noihwendig frei lassen ‚muss. Die unerträg-
lichste Einmischung in harmlose Privatangelegenheiten könnte
unter dem Vorwande der Ordnung vertheidigt werden. Es bleibt
also erst zu untersuchen, von welcher Art diejenige Ordnung
sei, die der Staat aufrecht zu halten berechtigt und verpflich-
tet ist.
Unsere Staatsgelehrten entschliessen sich meistens schwer
dazu, einzuräumen, dass die positive Polizei ein Inbegriff von
verschiedenarligen Geschäften sei, dem die innere Einheit fehlt.
Sie scheinen vorauszusetzen, die in der Praxis bestehenden Ab-
theilungen seien unangreifbar und die Wissenschaft habe nur
die Verpflichtung, ihren tiefen Sinn zu ergründen. Allein so ist
es nicht, und es kann uns kaum Wunder nehmen, dass es sich
wirklich nicht so verhält, wenn wir erwägen, wie die Zusam-
menfügungen entstanden sind. Die Abtheilungen der Regierungs-
geschäfte waren überhaupt nicht aus einem staatswissenschafl-
lichen Plane, sondern aus augenblicklichen Bedürfnissen und
Anlässen hervorgegangen, und wurden auch im Laufe der Zeit
vorzüglich darnach abgeändert, wie sich die Ausführung gestal-
tete, wobei auf die Kenntnisse und Fähigkeiten der Beamten für
die verschiedenen Theile ihres Wirkungskreises ganz besonders