Full text : Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

der  Polizei.  609

darstellte,  sollte  wie  der  Einzelne  streng  nach  Sittengesetzen
regiert  werden.  Desshalb  dachte  man  auch  in  später  Zeit  bei
dem  Worte  Politeia,  Politia,  Polizei  vorzugsweise  an  Maassregeln,
welche  sich  auf  die  Sitten  bezogen,  und  so  kam  es,  dass  neben
jenem  Gebrauche  dieses  Ausdrucks  von  den  eigentlichen  Staatsgelehrten
  eine  andere  Bedeutung  entstand,  nach  welcher  Polizei
mit  Ordnung  zusammengestellt  und  als  eine  Sittenaufsicht  betrachtet
  wurde.  So  sagt  die  Reichsregimentsordnung  von  1495,
„dass  die  Obrigkeiten  sollen  Ordnung  und  Pollucey  fürnehmen“,
  mit  dem  Nachsatze,  dass  die  Kostspieligkeit  und  der
Ueberfluss  aller  Stände  gemässigt  werden  sollten;  Luxusgesetze
waren  demnach  in  der  Reichsgesetzgebung  die  älteste  polizeiliche
Maassregel.  In  den  3  Reichspolizeiordnungen  des  16.  Jahrhunderts
  und  den  darauf  folgenden  zahlreichen  Landespolizeiordnungen.
  einzelner  deutscher  Gebiete  erweiterte  sich  der  Umfang
dessen,  was  man  zur  Polizei  rechnete,  mehr  und  mehr,  und  so
entstand  in  Deutschland,  wie  in  England  und  Frankreich,  der
heutige  Sinn  des  Wortes.

Was  die  Polizei  der  modernen  Staatspraxis,  —  man  könnte
sie  die  positive  Polizei  nennen  —-  nicht  ist,  das  lässt  sich
leicht  angeben,  sie  beschäftigt  sich  nämlich  zwar  wie  die  Justiz
und  Finanz  mit  inneren  Staatsangelegenheilen,  aber  mit  solchen,
die  nicht  zu  den  beiden  genannten  Regierungszweigen  gehören.
Diess  ist  jedoch  offenbar  nur  eine  äusserliche  Bezeichnung,  keine
wahre  Begriffsbestimmung,  die  den  Anforderungen  der  Wissenschaft
  entspräche.  Seit  anderthalb  Jahrhunderten  hat  man  sich
bemüht,  eine  gute  Erklärung  zu  Stande  zu  bringen,  die  Zahl  der
Versuche  ist  ansehnlich  angewachsen,  aber  es  gelang  nicht.  Bald
griff  man  zu  jenen  vieldeutigen,  unbestimmten  Ausdrücken,  welche
schon  im  Eingange  erwähnt  worden  sind,  bald  gab  man  Definitionen,
  die  offenbar  zu  eng  waren,  bald  begnügte  man  sich  damit,
  nur  die  Haupttheile  des  polizeilichen  Gebietes  aufzuzählen  ')-Selbst
  Kant  blieb  hiebei  stehen,  indem  er  sich  darauf  beschränkte,

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1)  Hiezu  könnte  man  auch  den  alten  französischen  Parlamentspräsidenten
Harley  rechnen,  der,  als  sich  ihm  ein  neu  ernannter  Pariser  Polizeilieutenant
vorstellte,  während  er  gerade  sehr  beschäftigt  war,  demselben  nur  die  Worte
sagte:  Monsieur,  sürele,  proprete,  clarte  !