Full text: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

614 Ueber Begriff und Wesen 
die also nicht an und für sich, sondern in ihrer Beziehung auf 
die menschlichen Absichten, zu Gegenständen der Thätigkeit 
werden. Demnach muss die Wirksamkeit des Staats theils auf 
Personen, theils auf Sachgüter gerichtet sein. In Bezug auf beide 
ist aber zweierlei zu ersireben, nämlich die Erhaltung der 
schon vorhandenen Güter, und die Vermehrung derselben. 
Zur Erhaltung gehört nicht blos, dass die vorhandenen Güter 
gegen Zerstörung und Verschlechterung geschützt werden, son- 
dern auch, dass die Verfügung der Menschen über die ihnen zu- 
stehenden Güter nicht gehemmt werde, wie es z. B. durch Dieb- 
stahl und Raub geschieht. Der Zustand des ungestörten Besitzes 
der einer Person angehörenden Güter kann überhaupt Sicher- 
heit genannt werden, die Sorge für die Sicherheit ist die Be- 
schützung. Diess ist demnach das Ziel der erhaltenden Staats- 
thätigkeit, und dieselbe erhält durch den gegebenen Umfang der 
vorhandenen Güter ihre Begränzung. Die beschützende Wirk- 
samkeit kann insofern eine negative genannt werden, als sie nur 
alle Störungen, Hemmungen und Angriffe von dem schon er- 
worbenen Vorrath der Güter beider Art entfernen, aber nichts 
Neues schaffen soll. Die fördernde Thätigkeit hat kein solches 
begränztes Ziel, da der Anwachs von Gütern beider Art ein un- 
endlicher sein kann, indess wird er durch den unvermeidlichen 
Untergang von Gütern zum Theile wieder aufgehoben und diese 
unaufhörliche Verminderung macht gerade die gütervermehrende 
Sorgfalt besonders nothwendig; Menschen sterben, Sachgüter 
werden verbraucht, und die Lücke muss durch die Heranbildung 
eines neuen Geschlechts und neue Produktion ausgefüllt werden. 
Die Beschützung in denjenigen Fällen, wo die Macht der. Ein- 
zelnen nicht zureicht, steht mehr in der Gewalt der Regierung, 
als die Mehrung der Güter, denn zu dieser müssen die Einzelnen 
selbst viel thun. Die Bildung jeder Art, geistige, sittliche, reli- 
giöse, ästhetische u. s. w. muss durch eigene Thätigkeit errungen 
und kann nur erleichtert, gefördert werden, z. B. durch darge- 
botene Unterrichtsanstalten. Die Erzeugung der Güter und der 
Erwerb derselben durch Einzelne vermittelst der Vertheilung be- 
ruhen ebenfalls auf dem wirthschaftlichen Fleisse derselben, der 
nur von Hindernissen befreit, unterstützt und geleitet zu werden
	        
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