620 Ueber Begriff und Wesen
allgemeinerer Art, z. B. Handelsverträge, Zollwesen, Anlegung
von Strassen, Canälen, Häfen, Beförderungen der Schiffahrt u. s. w.
umfasst. Einige neuere Schriftsteller haben angefangen, diese
aus äusseren Beweggründen gemachte Unterscheidung fallen zu
lassen und die gesammte Pflege der Volkswirthschaft der Polizei
einzuverleiben, wodurch wenigstens der wichtige Vortheil erreicht
wird, dass jene als ein vollständiges Ganzes behandelt und an
das System der Volkswirthschaftspflege angeknüpft wird. Um
volle Klarheit zu erlangen, ist es am besten, wenn man zuvörderst
die Haupizweige des staatlichen Wirkens nach ihren Gegenständen
und Zwecken in die oben aufgeführten Gruppen abtheilt, dann
aber untersucht, wie die Behörden aın vortheilhaftesten einzu-
richten seien, wobei für Volkswirthschaftspflege und Volksbildungs-
sorge eigene oberste Landesstellen oder Abtheilungen von sol-
chen ( Sectionen u. s. w.) als Bedürfniss erscheinen, bei den
Mittel- und Unterbehörden (Bezirksamt, Landgericht u. s. w. )
aber die Verbindung der Schutzpolizei mit einem Theile jener
beiden anderen Gruppen als wohl zulässig angesehen werden darf.
Die Schutzpolizei verfährt ihrer Bestimmung gemäss in den
meisten Fällen kraftvoll, rasch, zwingend, denn die Gefahren,
welche sie abwenden soll, sind grossentheils wegen der Schwere
des drohenden Uebels oder wegen der Wahrscheinlichkeit seines
Eintreffens von wichtiger Art, Bald sind Leben oder Gesundheit
gefährdet, bald Verluste an Habe zu fürchten, die bisweilen den
Getroffenen wirthschaftllich zu Grunde richten oder Viele in
Schaden bringen. Daher verlangt man ein schnell und sicher
auf das Ziel gerichtetes nachdrückliches Handeln mit unwider-
stehlicher Gewalt. Ganz anders verhält es sich mit der Pflege
der Volkswirthschaft und Volksbildung, wo die Bestrebungen der
Einzelnen vorausgesetzt, geschont, gelenkt und unterstützt wer-
den müssen; Mit Zwang wird oft mehr Schlimmes als "Gutes
verursacht, doch kann derselbe auch nicht ganz unterlassen wer-
den, z. B. wo der Eine die Anderen in der Verfolgung ihres
Vortheiles hindert und dieser zugleich gemeinnützig ist,
Die Schutzpolizei ist die Polizei im engeren und eigent-
lichen Sinne. Schon seit längerer Zeit haben manche Schrift-
steller sie in diesem Sinne genommen, wie einigermassen v. Son-