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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1886
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierzehnter Jahrgang. 1886.
Bandzählung:
14
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1886
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No 16.
Bandzählung:
16
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18 (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33 (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35 (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)
  • Stück No. 55. (55)

Volltext

— 543 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamte des Innern. 
– 
  
Bu betiehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
XXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 26. Oktober 1900. # R 46. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung; Ermächtt- schifsverbindungen mit Ostasien und Australien vom 
gungen zur Vornahme von Civilstands-Akten Seile 543 JSrü — 1898. 545 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Zoll= und Steuer-Wesen: Ergänzung des Verzeichnisses 
vom 1. April 1900 bis Ende Sepiember 1900 544 " Aula l- Negulativs (tolsreiheit der 
« . - nsausaeriaien.........öö 
3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Zweiter Nachtrag zum 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Vertrag über die Unterhaltung deutscher Postdampf- 2. NReichsgebiete 516 
  
1. Kon sulat Wese n. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsular-Agenten August 
Arens zum Konsul in Vicloria für den brasilianischen Staat Espiritu Santo zu ernennen geruht. 
Dem Kaiserlichen Geschäftsträger in Tokio, Legationsrath Grafen von Wedel ist auf Grund des §. 1 
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für das Gebiet von Japan und für die Dauer seiner Geschäftsführung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Weipert in Söul ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in 
Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der 
unter deultschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
von solchen zu beurkunden. 
 
	        

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