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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1897
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897.
Bandzählung:
25
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1897
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 13.
Bandzählung:
13
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sach-Register.
  • Chronologische Uebersicht.
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)

Volltext

— 89 — 
Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
 
  
 
 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
 
XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 2. April 1897. No 13. 
  
  
  
  
  
  
 
 
       
  
  
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Verständigung    
mit Belgien über die gegenseitige Anerkennung der 2. Polizei-Wesen Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
Identitätszeichen an Waarenmustern . . . Seite 89  
  
1. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
  
Zwischen dem Deutschen Reich und Belgien ist durch Auswechselung von Erklärungen der beiderseitigen 
Regierungen eine Verständigung dahin getroffen worden, 
daß für die Dauer des zwischen dem Reich und Belgien bestehenden Handels= und Zoll- 
vertrages vom 6. Dezember 1891 (Reichs-Gesetzbl. 1892 S. 241) die von deutschen Handlungs- 
reisenden nach Belgien sowie die von belgischen Handlungsreisenden nach Deutschland unter 
zeitweiliger Zollbefreiung gemäß Artikel 9 des Vertrages eingeführten Waarenmuster nicht 
mehr mit Identitätszeichen versehen werden sollen, wenn sie bereits Erkennungszeichen (Stempel, 
Siegel, Plomben u. s. w.) einer Zollbehörde des anderen Landes tragen, jedoch mit der 
Beschränkung, daß den beiderseitigen Zollbehörden das Recht vorbehalten bleibt, an den unter 
den genannten Bedingungen eingeführten Waarenmustern weitere Erkennungszeichen anzulegen, 
falls dies zur Festhaltung der Identität der Muster für nothwendig erachtet wird. 
Berlin, den 28. März 1897. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rothe. 
  
17
	        

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