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Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1901
Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901.
Bandzählung:
29
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1901
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 34.
Bandzählung:
34
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
1. Konsulat-Wesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • 1. Konsulat-Wesen.
  • 2. Bank-Wesen.
  • 3. Auswanderungs-Wesen.
  • 4. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
  • 5. Zoll- und Steuer-Wesen.
  • 6. Polizei-Wesen.
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)

Volltext

— 303 — 
Central-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
– — — 
In betiehen durch alle Vostanstalten und Huchhandlungen. 
  
  
  
XXIX. Jahrgang.. Berlin, Freitag, den 9. August 1901. 1 V 34. 
Inhalt: 1. Koufalat- Wesen: Exnennung; — . 4. Allgemeine Verwaltungs- Sachen: Ergänzung des F. 1 
mächtigung zur Vornahme von Civilstandsakten; — des Statuts für das Kaiserlich deutsche archdologische 
Exequalur-Ertheiluiggg Seite 808 Intimmmmmmm 206 
2. Hetke: Status der deutschen Notenbanken Enoe 5. Zol= und Stener-Wesen: Veränderungen in dem Stande 
3. Außwanderung — Wesen: Erweiterung der Erlaubniß oder den Besugnissen der Zoll= und Steuerstellen 90 
für den Norddeutschen Lloyd in Prer#e zur Be- 6. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
förderung von Auswanderen sos Reichsgebieeeeee 907 
  
1. Kon fulat Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Leodegario Salom zum 
Vize-Konsul in Matanzas (Cuba) zu ernennen geruht. 
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen General-Konsuls in Smyrna, Vize-Konsul von Versen, 
ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung 
ertheilt worden, bürgerlich güllige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit 
Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Den bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in Barcelona beschäftigten Vize-Konsul Marquardt ist auf 
Grund des §. des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des 
Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Konsul von Uruguay Wilhelm Jacob Staudt in Berlin ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden.
	        

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