Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1903
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903.
Volume count:
31
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1903
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück No. 30.
Volume count:
30
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
1. Versicherungswesen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Bekanntmachung, betreffend die Entwürfe zu Statuten 1. für eine Ortskrankenkasse, 2. für eine Betriebs-(Fabrik-)Krankenkasse
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
[2.] Änderungen zum Entwurfe des Statuts einer Betriebs-(Fabrik-)Krankenkasse.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)
  • Title page
  • [Druckerei. Verlags-Archiv 3730]
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Uebersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • 1. Versicherungswesen.
  • Bekanntmachung, betreffend die Entwürfe zu Statuten 1. für eine Ortskrankenkasse, 2. für eine Betriebs-(Fabrik-)Krankenkasse
  • [1.] Änderungen zum Entwurfe des Statuts einer Ortskrankenkasse.
  • [2.] Änderungen zum Entwurfe des Statuts einer Betriebs-(Fabrik-)Krankenkasse.
  • 2. Konsulatwesen.
  • 3. Zoll- und Steuerwesen.
  • 4. Bankwesen.
  • 5. Polizeiwesen.
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Stück No. 44. (44)
  • Stück No. 45. (45)
  • Stück No. 46. (46)
  • Stück No. 47. (47)
  • Stück No. 48. (48)
  • Stück No. 49. (49)
  • Stück No. 50. (50)
  • Stück No. 51. (51)
  • Stück No. 52. (52)
  • Stück No. 53. (53)
  • Stück No. 54. (54)
  • Stück No. 55. (55)
  • Stück No. 56. (56)
  • Stück No. 57. (57)

Full text

— 275 — 
abschluß und die vorgeschriebenen Ubersichten über die Mitglieder, über Krankheits= und Sterbefälle, 
über die vereinnahmten Beiträge und die geleisteten Unterstützungen auf, welche sämtlich vom Vorstande 
geprüft und festgestellt und der Aufsichtsbehörde eingereicht werden. 
Der Vorstand hat die vom Kassenführer aufgestellte Jahresrechnung festzustellen, mit allen 
Belegen dem Revisionsausschusse (§ 32 Ziffer 1) zur Prüfung vorzulegen und spätestens bis zum 
(1. April] des nächsten Jahres die Abnahme der Jahresrechnung bei der Generalversammlung zu 
beantragen. 
Zu & 21. 
(t) Wegen der etwaigen Amtsenthebung des Rechnungs= und Kassenführers vgl. Bemerkung 12) zu § 29. 
8 24. 
Erhöhung der Beiträge und Ermäßigung der Kassenleistungen. 
Ergibt sich aus den Jahresabschlüssen, daß die Einnahmen der Kasse zur Deckung ihrer Aus-(5 33 Abs. 1.) 
gaben einschließlich der Rücklagen zur Ansammlung und Ergänzung des Reservefonds nicht ausreichen, 
so müssen 0 lentweder die Kassenleistungen bis auf den Mindestbetrag des § 20 des Krankenversicherungs- 
gesetzes gemindert oder] die Beiträge bis auf 6 Prozent des (durchschnittlichen Tagelohns] [Arbeitsver-G31 Abf.2.) 
dienstes) (§ 5) erhöht werden. Dabei sind die Vorschriften des § 31 Abs. 7 zu beachten. 
Werden die gesetzlichen Mindestleistungen der Kasse durch die Beiträge, nachdem dieses ins-(565 Absf.2.) 
gesamt 6 Prozent des (durchschnittlichen Tagelohns] [Arbeitsverdienstes) (§ 5) erreicht haben, nicht 
gedeckt, so hat die Firma die zur Deckung derselben erforderlichen Zuschüsse aus eigenen Mitteln zu 
leisten, für welche Zuschüsse sie auch bei späterem besseren Stande der Kasse keine Rückerstattung 
fordern kann. 
Zu § 24. . 
(1) Die in Klammern eingeschlossenen Stellen dieses Absatzes haben Bedeutung nur für solche Kassen, deren 
Unteistützungen über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen. 
8 28. 
Zusammensetzung des Vorstandes. 
Der Vorstand der Kasse besteht:# ,· EITHER 
a)auseinemVertreterderFirmaalsVorsitzendenunddemKassenführer,welcherzugleich(§s43issex2. 
Stellvertreter des Vorsitzenden ist; beide werden auf die Dauer von [21 Jahren von der 
Firma ernannt; 
b) aus [S] von der Generalversammlung ohne Mitwirkung der Vertreter der Firma aus (83t.) 
der Mitte der stimmberechtigten Kassenmitglieder auf die Dauer von [2] Jahren gewählten 
Beisitzern. 
[Sobald die für Rechnung der Mitglieder zu zahlenden Beiträge 5/1 der Gesamtbeiträge über-(538 Abs.2.) 
steigen, ist bei der nächsten Wahl“s ein sechster Beisitzer und, sobald sie ½/8 übersteigen, ein siebenter 
Beisitzer zu wählen.) 
Die Wahl der Beisitzer ist geheimch und erfolgt durch verdeckte Stimmzettel in der Weise, daß 
jeder Wählende so viele Namen aufschreibt, wie Vorstandsmitglieder zu wählen sind. Gewählt sind 
diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.?“ Stimmen, welche auf nicht Wählbare fallen oder 
die Gewählten nicht deutlich bezeichnen, werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet 
das vom Vorsitzenden zu ziehende Los. 
Die Wahl wird im Auftrage des Vorstandes von dessen Vorsitzenden oder von einem zu 
diesem Zwecke bestellten Vertreter geleitet. Nur die erste Wahl nach Errichtung der Kasse sowie 
spätere Wahlen, bei welchen ein Vorstand nicht vorhanden ist, werden von einem Beauftragten der 
Aufsichtsbehörde geleitet. 
Die Ablehnung der Wahl zum Vorstandsmitglied ist aus denselben Gründen zulässig, aus (§5 34 
welchen das Amt eines Vormundes abgelehnt werden kann. Die Wahrnehmung eines auf Grund Abf. 2.) 
der Unfallversicherung und der Invalidenversicherung übernommenen Ehrenamts steht der Führung 
einer Vormundschaft gleich. Eine Wiederwahl kann nach mindestens zweijähriger Amtsführung für 
46
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.