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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1906
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906.
Bandzählung:
34
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1906
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 38.
Bandzählung:
38
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Zoll- und Steuerwesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Ausführungsbestimmungen zum Brausteuergesetze vom 3. Juni 1906.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Appendix

Titel:
Anlage 1. Brausteuer-Vergütungsordnung.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

supplement

Titel:
Beilage J. Endgültige Berechnung der Brausteuervergütung.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
supplement

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XXXIV. Jahrganges 1906.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4.)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Zoll- und Steuerwesen.
  • Ausführungsbestimmungen zum Brausteuergesetze vom 3. Juni 1906.
  • Muster 1. Beispiele für die Festsetzung zu viel erhobener und zurückzuzahlender Brausteuerbeträge bei wirtschaftlich zusammengehörigen Brauereien, die in verschiedenen Hebebezirken liegen.
  • Muster 2. Anmeldung zur steuerfreien Bereitung des Haustrunkes.
  • Muster 3. Nachweisung der Räume und Gefäße usw. der Bierbrauerei des Johann Wlasleben zu Neuenkirchen.
  • Muster 4. Änderungsanzeige.
  • Muster 5. Brauereirolle.
  • Anlage 6. Nachweisung der in der Brauereirolle vbermerkten Änderungen.
  • Muster 7. A. Vermessung des Geräts, in dem die Menge des gezogenen Bieres ermittelt werden soll.
  • Muster 8. B. Vermessung des Geräts, in dem die Menge des gewonnenen Bieres ermittelt werden soll.
  • Muster 9. Zuckerverwendungsbuch.
  • Muster 10. Steuerbuch.
  • Muster 11. Brausteuer-Gegenbuch.
  • Muster 12. Brausteuer-Einnahmebuch.
  • Muster 13. Mahlbuch.
  • Muster 14. Einmaischungsbuch.
  • Muster 15. Rechnungsbuch.
  • Muster 16. Anmeldezettel.
  • Muster 17. Abfindungsnachweisung.
  • Muster 18. Aufsichtsbuch.
  • Muster 19. Bestand der Brauereien, Braustoffverbrauch, Biererzeugung und Ertrag der Bierabgaben.
  • Muster 20. Braustoffverbrauch, Bier- und Essigerzeugung sowie Steuerzahlung der einzeklnen Brauereiarten.
  • Muster 21. Die im Betriebe gewesenen Brauereien nach dem Malzverbrauch.
  • Anlage 1. Brausteuer-Vergütungsordnung.
  • Muster A. Verzeichnis der festgesetzten vorläufigen Vergütungssätze für die Ausfuhr von Bier.
  • Muster B. Anmeldung zur Ausfuhr von Doppelbier mit dem Anspruch auf Brausteuervergütung.
  • Muster C. Bierausfuhr-Anmeldebuch.
  • Muster D. Bier-Abfertigungsbuch.
  • Muster E. Bier-Ausgangsbuch.
  • Muster F. Nachweisung mit dem Anspruch auf Brausteuervergütung.
  • Beilage G. Endgültige Berechnung der Brausteuervergütung.
  • Beilage H. Endgültige Berechnung der Brausteuervergütung.
  • Beilage J. Endgültige Berechnung der Brausteuervergütung.
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)
  • Stück Nr. 57. (57)
  • Stück Nr. 58. (58)
  • Stück Nr. 59. (59)
  • Stück Nr. 60. (60)
  • Stück Nr. 61. (61)
  • Stück Nr. 62. (62)
  • Stück Nr. 63. (63)
  • Stück Nr. 64. (64)
  • Stück Nr. 65. (65)
  • Stück Nr. 66. (66)
  • Stück Nr. 67. (67)
  • Stück Nr. 68. (68)
  • Stück Nr. 69. (69)
  • Stück Nr. 70. (70)
  • Stück Nr. 71. (71)
  • Stück Nr. 72. (72)
  • Stück Nr. 73. (73)

Volltext

— 827 — 
Übertrag 
gezahlt werden. Der Rest 17 794117 — 3200 —= 14594,17 Mark ist nach dem 
Verhältnisse des Steuersatzes von 10 Mark zum nächst niederen, also nach dem 
Verhältnisse von 10 zu 9, oder um ½/10 zu mindern. Statt 14 594,17 Mark 
werden also der weiteren Rechnung nur 13 134,75 Mark zugrunde gelegt. 
Zum Steuersatze von 9 Mark sind 9000 Mark Brausteuer gezahlt; es 
kann also auch die dem Steuersatze von 9 Mark entprechende Vergütung nur bis 
zu diesem Betrage geleistet werden 
Der Rest 13 134,75 — 9000 = 4 134,75 Mark ist im Verhältnisse des 
Steuersatzes von 9 Mark zum nächst niederen, also im Verhältnisse von 9 zu 8 
oder um ½ auf 3 675,33 Mar herabzusetzen. 
Da zum Satze von 8 Mark mehr als 3 675,33 Mark Brausteuer gezahlt 
sind, beträgt die dem Satze von 8 Mark entsprechende Vergütung abgerundet 
3.200,00 Mark. 
9 000,00 „ 
3 675,30 „ 
  
Die endgültige Gesamtvergütung für alles aus der Brauerei Kantorowit 
stammende und ausgeführte Bier beträgt also 
Hierdon entfallen nach dem Verhältnisse der Bierausfuhr oder der vor- 
läufigen Vergütungen auf: 
a) den Brauereibesitzer J. Kantorowitz in Posen, Hauptamtsbezirk Posen 
15 875,30 4892,50 
·10676,0 
b) den Schiffsmakler J. Berkowitz in Thorn, Direktivbezirk Danzig 
15 875,30 5 462,70 
15,875,30 Mark. 
7274,80 Mark, 
10 676,50 8 122,05 „ 
Z) den Bierverleger H. Preuß in Eydtkuhnen, Direktivbezirk Königsberg 
15 875,30 321,35 4275 
10 676,50 % 
Der Minderbetrag von 10 Pfennig beruht auf den vorgeschriebenen 
Abrundungen. 
Posen, den 18. Mai 1908. 
Königliches Haupt-Steueramt. 
N. N. N. N. N. JN. 
Obersteuerinspektor. Rendant. Hauptamtskontrolleur. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        

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