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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1916
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916.
Bandzählung:
44
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1916
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 45.
Bandzählung:
45
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
1. Handels- und Gewerbewesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Bekanntmachung zur Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XLIV. Jahrganges 1916.
  • Stück Nr. 1. (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • 1. Handels- und Gewerbewesen.
  • Bekanntmachung zur Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen.
  • Neues Verzeichnis der regelmäßigen Untersuchungen unterliegenden und amtlich als den Anforderungen der Internationalen Reblaus-Konvention entsprechend erklärten Gartenbau- oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten.
  • 2. Polizeiwesen.
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)

Volltext

— 311 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
Zu beziehen durch alle PWostanstalten und Guchhandlungen zum Jahrespreise von 8.4. 
Einzelne Nummern werden mie 20 Pf. für jeden achtseitigen Druckbogen berechnet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XIIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Oktober 1916. Nr. 45. 
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbewesen: Bekannt- Interuationalen Reblaus-Konvention entsprechend er- 
machung zur Ergänzung der Ausführungsbestimmungen klärten Gartenbau= oder botanischen Anlagen, Schulen 
zur Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinder- und Güren 312 
süßen und Hornschläuchen Seite 311 
Neues Verzeichnis der regelmäßigen Untersuchungen 2. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
unterliegenden und amtlich als den Anforderungen der # Reichsgebttte .. 345 
  
1. Handels= und Gewerbewesen. 
Bekanntmachung 
zur Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit 
Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 2. und 25. Mai 1916 Gentralblatt 
für das Deutsche Reich S. 103 und 114). Vom 5. Oktober 1916. 
Auf Grund der §8 3, 5 der Verordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und 
vornschlänchen vom 13. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 276) in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 5. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1129) werden die Ausführungsbestimmungen vom 2. und 
*h. Mai 1916 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 103 und 114) wie folgt ergänzt: 
1. Im § 3 Abs. 1 Zeile 1, Abs. 2 Zeile 1, 2 werden die Worte „Ole oder Fette“ ersetzt 
durch die Worte „Ole, Fette, Ol= oder Fettsäuren“. 
2. Der § Za erhält folgende Fassung: 
  
8 Za. 
Betriebe, bei denen Stoffe der im § 1 der Bekanntmachung über Ausdehnung 
der Vorschriften der Verwendung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und 
25. Mai 191 . -.S.409 - - 
- — 2 
5. Sklober 1916 (Reichs-Gesetzbl. ** genannten Art ge 
wonnen werden, sind verpflichtet, die gewonnenen Stoffe dem Kriegsausschusse für 
pflanzliche und tierische Ole und Fette jedesmal dann anzubieten, wenn 100 Kilo- 
62 
  
  
Hornschläuchen vom
	        

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