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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
cbl
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1873
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch
Weitere Titel:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
cbl_1918
Titel:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918.
Bandzählung:
46
Herausgeber:
Carl Heymanns Verlag
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nr. 29.
Bandzählung:
29
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
3. Zoll- und Steuerwesen.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

law

Titel:
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Besteuerung von Mineralwässern.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Appendix

Titel:
Muster 1. (Ausführungsbestimmungen § 17) Flaschen-Steuerbuch.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Appendix

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XLVI. Jahrganges 1918.
  • Stück Nr. 1 (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8. (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • 1. Konsulatwesen.
  • 2. Post- und Telegraphenwesen.
  • 3. Zoll- und Steuerwesen.
  • Änderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabfertigung.
  • Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze, betreffend die Besteuerung von Mineralwässern.
  • Muster 1. (Ausführungsbestimmungen § 17) Flaschen-Steuerbuch.
  • Muster 2. (Ausführungsbestimmungen § 17) Faß-Steuerbuch.
  • Muster 3. (Ausführungsbestimmungen § 17) Flaschen-Steuerbuch.
  • Muster 4. (Ausführungsbestimmungen § 17) Faß-Steuerbuch.
  • Muster 5. (Ausführungsbestimmungen § 18) Steuer-Anmeldungsbuch.
  • Muster. 6 (Ausführungsbestimmungen § 27) Steuer-Einnahmebuch.
  • Muster 7. (Ausführungsbestimmungen § 32) Bezugsausweis.
  • Muster 8. (Ausführungsbestimmungen § 33) Lieferungsanzeige.
  • Muster 9. (Ausführungsbestimmungen § 35) Steuerbegleitschein.
  • Muster 10. (Ausführungsbestimmungen § 37) Nachweisung.
  • Nachsteuerordnung für Mineralwässer und künstlich bereitete Getränke.
  • Ausführungsbestimmungen zu § 250 des Gesetzes über das Branntweinmonopol.
  • Verwendung von Warenumsatzstempelmarken zur Entrichtung der Umsatzsteuer.
  • 4. Allgemeine Verwaltungssachen.
  • Stück Nr. 30. (30.)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)

Volltext

Muster 1. 
(Ausführungsbestimmungen § 17.) 
* 
  
Steuerhebestelle 
Nr. des Anmeldungsbuchs. 
Flaschen-Steuerbuch 
Mineralwässer') 
für Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum einfachen Steuersatze') 
Limonaden und andere künstlich bereitete Getränke zum doppelten Steuersatze") 
in dem Betriebe des in 
1. 
w 
für den Monat 19. 
Geführt von: 
Anleitung zum Gebrauche. 
Für Erzeugnisse mit verschiedenen Stenersäten sind gesonderte Bücher zu führen. In den Büchern sind alle in 
anderen Gesäßen als Fässern in Verkehr kommenden Erzeugnisse nachzuweisen; im Kopfe der Bücher ist jür jede 
Art und Größe der angemeldcte durchschnittliche Raumgehalt (A. B. 95 12, 14) vorzutragen. 
Jedes Buch ist in folgenden Abtcilungen zu führen: 
Abteilung 1. zugang. 
Abteilung 2a. Sienerpflichtiger Abgang. 
Abteilung 20. Rückwaren. 
Abteilung 3. Stlererfreier Abgang. 
.In Abteilung 1 sind alle im Laufe des Tages bergestellten Erzeugnisse spätestens am Schlusse des Tagesbetriebs 
einzutragen. In Abteilung 1 sind kerner einzutragen alle etwa in den Betrieb zurückkehrenden Erzeugnisse, die den 
Betrieb mit der Bestimmung der stenerireien Ansfuhr nach dem Ausland (A. B. § 35) verlassen haben. Die Eintragung 
ist unmittelbar nach der Rückverbringung der Erzeugnisse in den Betrieb zu bewirken. 
Die Art des Zuganges ist in Spalte 4 zu vermerken. - 
Nichtzutreffendes ist durchzustreichen. Fortsetzung siehe Seite 452. 
72 
 
	        

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