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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_baden
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden.
Place of publication:
Karlsruhe
Document type:
Periodical
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1869
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_baden_1907
Title:
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
39
Publishing house:
Malsch und Vogel
Document type:
Periodical volume
Collection:
Grand Duchy of Baden.
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Nr. XVII.
Volume count:
XVII
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Verordnung. Die Beschäftigung der Rechtspraktikanten sowie der Gerichts- und Regierungsassessoren betreffend.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder- Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

535 20 
Die Expedition hat die Mittel und Wege zur 
Verminderung der Gewalt des Hochwassers zu 
prüfen sowie Zahl und Lage der zu schaffenden 
großen Staubecken festzustellen. Es wären hier 
die drei genannten Seen, einzelne günstige Stellen 
im eigentlichen Mukondokwa-Tale, z. B. unter- 
halb Kidete und bei Mwine-Sagara, und schließ- 
lich die Flußniederungen oder — besser gesagt 
Flußverbreiterungen in der Ebene zu erwähnen. 
Die Staubecken hätten außerdem den großen 
Vorteil, daß das in der Regenzeit aufgespeicherte 
Wasser in den trockenen Monaten für die Be- 
wässerung und den Betrieb der Wasserkraftanlagen 
verwendet und damit eine erhöhte Ausnutzung 
erreicht werden könnte. 
* * 
*# 
  
Nachdem das gesamte Unternehmen von einem 
autoritativen Fachmanne an Ort und Stelle ge- 
prüft und zur Ausführung empfohlen ist, werden 
nunmehr von einem Vermessungsingenieur die 
nötigen Geländevermessungen und Wasserbeob- 
achtungen vorgenommen werden müssen. Da die 
Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft wegen der 
Sicherung ihrer Bahnanlagen an dem Unter- 
nehmen interessiert ist und die Arbeiten durch 
Überlassung der Pläne und Vermessungsergebnisse 
für die Eisenbahnlinie, durch Mitteilung der bis- 
herigen Erfahrungen usw. in weitgehendem Maße 
fördern kann, so wird der Expeditionsleiter seine 
Dispositionen im Einvernehmen mit dem Eisen- 
bahnkommissar der Gesellschaft in Daressalam 
treffen. 
Die Aufgaben der Expedition wären: 
1. Generelle Festlegung der Staubecken. 
2. Im Anschluß an das Eisenbahnnivellement 
Geländevermessungen der Staubecken und 
Aufnahme für die Stauanlagen. 
3. Ermittlung der der Wasserkraftanlage zugrunde 
zu legenden Gesamtkraft in PS. 
4. Die Geländeaufnahmen und Wassermessungen 
für die Wasserkraftanlage. 
5. Aufstellung eines Pegels in Kilossa und, 
wenn möglich, noch weiterer Pegel in Mwine- 
Sagara und Kidete. 
6. Horizontale und vertikale Vermessung des 
geplanten Baumwollandes zur Projektierung 
der Bewässerungskanäle; die Vermessungen 
müßten sich auf die Niederungen und Fluß- 
läufe erstrecken; am Auslauf der Niederungen 
wäre festzustellen, ob sich ein Aufstau vorteil- 
haft ermöglichen läßt. 
7. Hochwasserermittlungen. 
8. Die Untersuchung des Bodens hinsichtlich 
seiner Tauglichkeit für die Landwirtschaft, 
insbesondere für den Baumwollbau. 
  
Die Vermessungsarbeiten und -aufschreibungen 
müssen so abgeschlossen sein, daß an Hand des 
Materials das gesamte Projekt in Deutschland 
ausgearbeitet werden kann. Für die Bearbeitung 
des Projektes wird ein erfahrener Fachmann 
heranzuziehen sein. 
Baumwollbau und Pflugkultur. 
Die Baumwollbau-Kommission des K. W. 
Komitees hat bei ihrer Tagung am 12. Mai 
solgende Beschlüsse gefaßt: 
1. die im Voranschlag 1909 enthaltenen Unter- 
nehmungen, z. B. die Fortführung und Aus- 
gestaltung der Baumwollschule Mpanganya, 
sowie die Errichtung von Entkörnungsanlagen 
in Mpapua (Deutsch-Ostafrika) und Kpedji 
(Togo), auszuführen; 
2. einem Antrag mittlerer und kleinerer An- 
siedler der nördlichen Bezirke Deutsch-Ost- 
afrikas betr. Errichtung und Betrieb einer 
Entkörnungsanlage stattzugeben, falls es ge- 
lingt, die erforderlichen Mittel noch pro 1909 
aufzubringen; 
3. weitere vom Reichs-Kolonialamt und vom 
Gonvernement von Deutsch-Ostafrika gestellte 
Anträge auf Errichtung und Betrieb einer 
Entkörnungsanlage im Rufijji-Gebiet, Ansied- 
lung von Fellachen auf der Baumwollschule 
Mpanganya, Anstellung eines Baumwoll-= 
Klassifikateurs in Daressalam, Einführung 
der Baumwollkultur als Eingeborenenkultur 
im Bukoba-Bezirk — zurückzustellen, bis 
ausreichende neue Mittel zur Verfügung stehen. 
Studienreise nach Dahomey. 
Zur Schaffung von Unterlagen für die Ein- 
führung der Olpalmenkultur in Deutsch- 
Ostafrika hatte das Komitee Herrn Dr. Soskin 
mit einer Erkundung der Olpalmenverhältnisse 
in Dahomey betraut. 
Dr. Soskin teilt in seinem vorläufigen Reise- 
bericht zunächst mit, daß die Früchte der Olpalm- 
sorten Dahomeys keineswegs fettreicher sind als 
die Varietäten in Kamerun und Togo. Die an 
Ol reichste Sorte wies 34 bis 36 v. H. Fett auf, 
während bei einer Kameruner Varietät 52 v. H. 
Fett festgestellt werden konnte. Doch liegt bei 
gewissen Sorten Dahomeys ein großer Vorzug in 
ihrer dünnen Kernschale, wodurch der Anbau 
dieser Sorten empfehlenswert erscheint. Der Ol- 
palmenreichtum Dahomeys ist staunenerregend, 
besonders die Gegend von Porto-Novo zeigt einen 
Kulturzustand, wie man ihn an anderen Orten 
Westafrikas nicht kennt. Ein Vergleich mit Togo 
und Kamerun ergibt auch für diese Länder viel- 
versprechende Ausblicke.
	        

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