Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Fünfter Band. (5)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Fünfter Band. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
holtzendorff_rechtswissenschaft
Title:
Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung.
Editor:
Holtzendorff, Franz von
Kohler, Josef
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
holtzendorff_rechtswissenschaft_band_5
Title:
Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Fünfter Band.
Author:
Wachenfeld, Friedrich
Freudenthal, Berthold
Beling, Ernst von
Dietz, Heinrich
Stutz, Ulrich
Heilborn, Paul
Volume count:
5
Publisher:
J. Guttentag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Siebente, der Neubearbeitung zweite Auflage.
Scope:
591 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Strafprozeßrecht mit einem Anhang: Kriminalpolizeiliche Tätitgkeit.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweites Buch: Der Prozeßgang.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Allgemeiner Teil.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Drittes Kapitel. Sicherungsmittel im Strafprozeß.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Die einzelnen Maßregeln.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Individualbeschlagnahme.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung.
  • Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Fünfter Band. (5)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • 1. Strafrecht (mit Ausschluß des Militärstrafrechts).
  • 2. Gefängnisrecht und Recht der Fürsorgeerziehung.
  • 3. Strafprozeßrecht mit einem Anhang: Kriminalpolizeiliche Tätitgkeit.
  • Title page
  • Inhaltsübersicht.
  • Einleitung.
  • Erstes Buch: Die Grundbegriffe: Strafklagerecht, Prozeßgegenstand, Prozeßsubjekte, Prozeßverhältnis.
  • Zweites Buch: Der Prozeßgang.
  • Allgemeiner Teil.
  • Erstes Kapitel. Die obersten Grundsätze.
  • Zweites Kapitel. Die Prozeßhandlungen.
  • Drittes Kapitel. Sicherungsmittel im Strafprozeß.
  • A. Übersicht und Einteilungsgesichtspunkte.
  • B. Die einzelnen Maßregeln.
  • I. Untersuchungshaft und vorläufige Festnahme.
  • II. Vermögensbeschlagnahme.
  • III. Individualbeschlagnahme.
  • IV. Editionszwang.
  • V. Durchsuchung.
  • Viertes Kapitel. Änderungen im Prozeßverhältnis und Prozeßbeendigung.
  • Fünftes Kapitel. Kosten- und Entschädigungsrecht.
  • Besonderer Teil.
  • Anhang: Die Technik der strafprozessualischen Tatsachenerforschung, sog. kriminalpolizeiliche Tätigkeit. §77
  • 4. Militärrecht und Militärstrafverfahren, Militärisches Disziplinarstrafrecht und Beschwerderecht, Ehrengerichtliches Verfahren.
  • 5. Kirchenrecht.
  • 6. Völkerrecht.
  • Sachregister.

Full text

180 Ernst Beling. 
III. Die Vollziehung der Untersuchungshaft ähnelt einer Freiheitsstrafe insofern, als 
sie Freiheitsentziehung ist. Im übrigen gehen aber beide Maßregeln weit auseinander; ins- 
besondere darf die Untersuchungshaft keine weitergehenden Beeinträchtigungen der Persönlich- 
keitssphäre herbeiführen, als der Zweck — die Flucht oder die Kollusion zu verhindern — 
notwendig mit sich bringt. Einige der einschlägigen Fragen regelt § 116 St PO. 
IV. Von einer Vollziehung oder, wenn die Vollziehung bereits begonnen hat, einer Weiter- 
vollziehung des wegen Flu cht verdachts verhängten Haftbefehls kann, ohne daß dieser selbst 
aufgehoben würde, Abstand genommen werden, wenn für den Beschuldigten (von ihm selbst 
oder von Drtten) Sicherheit geleistet wird (§§ 117—122 St PO.). 
V. Die Aufhebung des Haftbefehls ist in §s 123, 126 St PO. geregelt. 
VI. Ein Gegenstück zur Untersuchungshaft ist das sichere Geleit, salvus conductus, d. i. 
die Zusage des Gerichts an einen abwesenden Beschuldigten, daß keine Untersuchungshaft statt- 
finden solle. St PO. 5 337. 
8 50. 
II. Vermögensbeschlagnahme. 
Eiteratur: Delius, Die Beschlagnahme des Vermögens, Goltd. Arch. Bd. XXXVII 
S. 117; Mothes, Die Beschlagnahme nach Wesen, Arten und Wirkungen (1903); Graner, 
Die Feimgensteschlaenahme nach ## 325 St PO., Jahrb. der württemb. Rechtspflege, Bb. IX 
S. 
1 Als Zwangsmittel gegen einen abwesenden Angeschuldigten behufs Herbeiführung 
seines Erscheinens ist die Vermögensbeschlagnahme zulässig, ss 332—336 St P. (Bei Hoch- 
und Landesverratsprozessen kann eine Vermögensbeschlagnahme auch gegen den anwesenden 
Angeschuldigten stattfinden, §5 93 StGB., § 480 St PO., 3 5 ESt PO.). 
II. Ass arrestatorisches Mittel zur Festhaltung von Vermögenswerten behufs künftiger 
Zwangsbefriedigung für Geldstrafe und Kosten ist die Vermögensbeschlagnahme in St P. 
5 325—326 vorgesehen (tunlichst Beschränkung auf einzelne Gegenstände, Spezialbeschlagnahme, 
nur eventuell Beschlagnahme des ganzen Vermögens). 
851. 
III. Individualbeschlagnahme. 
Literatur: v. Schwarze, Erörterungen II S. 100; Mothes, Die Beschlagnahme 
nach Wesen, Arten und Wirkunge! (1903); Pfleiderer, Die strafbehördliche Rückgabe von 
Sachen nach #s 111 St O. 6#una: Fräb, Auslegung und Anwendung des # 111 St#. 
in der Btschr. f. StrR Wiss. -Sd. XXXI S. 899 
Jedermann (der Beschuldigte wie jeder Dritte) muß Sachgegenstände, die er hat, heraus- 
geben, insoweit sie als sächliche Beweismittel dienen oder der Einziehung unterliegen (§ 94 
St PO.). Zur Erzwingung der Herausgabe dient die Beschlagnahme. Es handelt sich hier 
im Gegensatz zu der Vermögensbeschlagnahme (5 50), die das Vermögen nur als Wertobjekt 
ergreift, um Beschlagnahme an individuell bestimmten Gegenständen. Beschlagnahme- 
anordnungsberechtigt ist der Richter, bei Gefahr im Verzuge auch Staatsanwaltschaft und 
Kriminalpolizei (§ 98 StPO.). Die nichtrichterliche Beschlagnahme unterliegt eventuell richter- 
licher ÜUberprüfung nach Maßgabe des § 98 Abs. 2 StpO. Nicht beschlagnahmbar sind behörd- 
liche Akten und andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke unter der Voraus- 
setzung, daß die oberste Dienstbehörde, die der verwahrenden Behörde bzw. dem verwahrenden 
Beamten vorgesetzt ist, erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dem Reiche oder einem 
Bundesstaate nachteilig sein würde. Nicht beschlagnahmbar sind ferner Korrespondenzen zwischen 
dem Beschuldigten und einer aus §5s 51, 52 (nicht §§ 53, 54) St PO. zeugnisweigerungsberechtigten 
Person, wenn sie sich in den Händen der letzteren befinden, und diese nicht selbst einer Teilnahme, 
Begünstigung oder Hehlerei verdächtig ist. 
Postsendungen auf der Post und Telegramme auf der Telegraphenanstalt unterliegen 
einem Sonderrecht. Ihre Beschlagnahme — „Briefsperre“" bzw. „Telegrammsperre“ —
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.