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Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
illing_handbuch_verwaltung
Title:
Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte.
Document type:
Multivolume work
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
illing_handbuch_verwaltung_1
Title:
Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band.
Author:
Illing
Volume count:
1
Place of publication:
Berlin
Publisher:
A. Haack
Document type:
Volume
Collection:
preussen
Publication year:
1898
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Preface

Title:
Vorwort zur sechsten Auflage.
Author:
Kautz, Georg
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Preface

Contents

Table of contents

  • Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte.
  • Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort zur siebenten Auflage.
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur sechsten Auflage.
  • Inhalts-Verzeichnis des ersten Bandes.
  • Index
  • Abschnitt I. Die Verfassung des Deutschen Reichs.
  • Abschnitt II. Die Preußische Verfassung.
  • Abschnitt III. Beamten-Verhältnisse.
  • Abschnitt IV. Reichs- und Staatsangehörigkeit. - Ausweisung, Verpflegung und Auslieferung von Ausländern in Preußen. - Verheiratung von Preußen im Auslande und von Ausländern in Preußen. - Die Ertheilung von Heimathsscheinen.
  • Abschnitt V. Aufnahme neu anziehender Personen. Familienunterstützungen. Armenpflege.
  • Abschnitt VI. Allgemeine Bestimmungen über die polizeilichen Ressort- und Kompetenzverhältnisse. Polizeigesetz.
  • Abschnitt VII. Vorschriften über die Gendarmerie. Transport-Instruktion.
  • Abschnitt VIII. Paß- und Fremden-Polizei.
  • Abschnitt IX. Strafgesetzbuch.
  • Abschnitt X. Gerichtsverfassungsgesetz und Strafprozeßordnung.
  • Abschnitt XI. Gesinde-Polizei.
  • Abschnitt XII. Preß-Polizei.
  • Abschnitt XIII. Personenstand und Civilehe.
  • Abschnitt XIV. Vereins-Wesen. Genossenschaftsgesetz.
  • Abschnitt XV. Sonn- und Feiertagsheiligung. Kollekten. Lotterien.
  • Abschnitt XVI. Medizinal- und Sanitäts-Polizei.
  • Abschnitt XVII. Nahrungsmittel-Polizei.
  • Abschnitt XVIII. Viehseuchen-Polizei.
  • Gesetz, Maßregeln gegen die Rinderpest, betreffend.
  • Gesetz, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderung auf Eisenbahnen.
  • Gesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
  • Gesetz, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
  • Bekanntmachung, betreffend Instr. zur Ausführung der §§. 19 bis 29 des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
  • Abschnitt XIX. Das Enteignungs-Gesetz.
  • Abschnitt XX. Bau- und Feuer-Polizei.
  • Abschnitt XXI. Wege-Polizei.
  • Abschnitt XXII. Eisenbahn-Polizei.
  • Abschnitt XXIII. Berg-Polizei.
  • Abschnitt XXIV. Wasser-Polizei. - Fischerei.
  • Abschnitt XXV. Fischereiwesen.
  • Abschnitt XXVI. Landwirtschafts-Polizei.
  • Abschnitt XXVII. Jagd-Polizei.
  • Abschnitt XXVIII. Versicherungswesen. Beförderung von Auswanderern. Sparkassen.
  • Abschnitt XXIX. Maß- und Gewichts-Polizei.
  • Abschnitt XXX. Handelskammern, Gewerbegerichte, unlauterer Wettbewerb, Pfandleiher, Marktstandsgeld, Marktpreise, Schlachthäuser.
  • Abschnitt XXXI. Verkehr mit Mineralölen und Sprengstoffen.
  • Abschnitt XXXII. Schutz des geistigen Eigenthums.
  • Nachträge, während des Druckes erschienen.
  • Werbung zum Handbuch.
  • Blank page

Full text

Vorwort. V 
Vorwort zur sechsten Auflage. 
— — — — 
Dem Herrn Wirklichen Geheimen Oberregierungsrath Illing ist es 
nicht beschieden gewesen, die in schneller Folge nöthig gewordene sechste 
Auflage seines Handbuches selbst herauszugeben. Im Herbst 1893 ist er, 
nach einem langen, reich gesegneten Leben durch einen sanften Tod aus 
dieser Zeitlichkeit abberufen worden. 
Die vielen Auflagen seines, dem Verwaltungsbeamten kaum entbehr- 
lichen Werkes legen Zeugniß ab von dessen Brauchbarkeit. Sie sind der beste 
Beweis der Verdienste, die sich der Entschlafene nicht allein in seiner hohen 
Staatsstellung, sondern auch auf wissenschaftlichem Gebiete errungen hat 
und sichern ihm nach dieser Richtung hin ein ehrenvolles Gedenken. Daß 
die neue Auflage dieses Gedenken befestige, ist des nunmehrigen — unter- 
zeichneten — Herausgebers ernstes Bemühen gewesen. Nicht ohne Be- 
denken freilich und erst nach mehrfacher Anregung durch erfahrene Prak- 
tiker hat der Unterzeichnete die Fortsetzung des Werkes übernommen. Die 
Bedenken waren um so begründeter, als schon die fünfte Auflage nicht 
immer und überall der damals sich häufenden neueren Gesetzgebung folgen 
konnte, weshalb sich der Herausgeber nicht wohl vor eine neue Auflegung, 
sondern vielmehr vor eine völlig neue Durcharbeitung und Ergänzung des 
Handbuches gestellt sah. 
Die lebhafte Nachfrage nach der neuen Auflage machte deren Be- 
schleunigung nothwendig; in der verhältnißmäßig kurzen Zeit von einem 
Jahre mußte der ganze Stoff bearbeitet werden. Die Mühewaltung war 
keine geringe, möge bei nachsichtiger Beurtheilung den redlichen Willen 
auch der Erfolg nicht mangeln. 
An der allgemeinen Anlage des Handbuches sind ebenso, wie an der 
bisherigen Anordnung und Eintheilung des Stoffes wesentliche Aenderungen 
nicht vorgenommen worden. Wem das Buch bisher ein brauchbarer Rath- 
geber war, der wird sich in der neuen Auflage leichter zurechtfinden, wenn 
er die gewohnte Systematik beibehalten sieht. Die Einführung neuer Ab- 
schnitte, z. B. in Bd. II über „Arbeiterversicherung“ und „Gemeinde- 
abgaben“ war durch die neue Gesetzgebung bedingt. Jortgelassen ist der 
Abschnitt „Stempelvorschriften“, da hierfür eine gesetzliche Neuregelung 
unmittelbar bevorsteht. Der Abschnitt „Kirchenrecht", in den bisherigen
	        

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