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Allgemeine Staatslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Staatslehre

Monograph

Persistent identifier:
jellinek_allgem_staatslehre_1914
Title:
Allgemeine Staatslehre
Author:
Jellinek, Georg
Place of publication:
Berlin
Publisher:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Dritte Auflage
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Der mittelalterliche Staat
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Sein Gegensatz, zum antiken. Anfänglich rudimentäre Staatsbildungen. Germanischer Landstaat ohne Zentralisation. Notwendigkeit der monarchischen Staatsform. Dualismus zwischen Königs- und Volksrecht. Seine Verschärfung durch Feudalisierung. Der ständische Staat sein typischer Ausdruck.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Staatslehre
  • Title page
  • postscript
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorrede zur ersten Auflage.
  • Vorrede zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
  • Erstes Kapitel - Die Aufgabe der Staatslehre.
  • Zweites Kapitel - Die Methodik der Staatslehre.
  • Drittes Kapitel - Die Geschichte der Staatslehre.
  • Viertes Kapitel - Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften.
  • Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
  • fünftes Kapitel - Der Name des Staates. Griechische, römische, mittelalterliche Terminologie. Entstehung des Wortes „Staat". Seine Mehrdeutigkeit bis in die neueste Zeit. Andere Bezeichnungen.
  • Sechstes Kapitel - Das Wesen des Staates.
  • Siebentes Kapitel - Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates.
  • Achtes Kapitel - Die Lehren vom Zweck des Staates.
  • Neuntes Kapitel - Entstehung und Untergang des Staates.
  • Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
  • Gegensatz oder Übereinstimmung früherer staatlicher Verhältnisse mit den modernen
  • 1. Der altorientalische Staat Unsere mangelhafte Kenntnis von ihm. Despotie allgemeines Schlagwort. Ihr Merkmal Zufälligkeit der Garantien der Rechtsordnung. Theokratie und ihre zwei Grundtypen. Herrscher entwoder Vertreter göttlicher Macht oder eingeschränkt durch sie. Zweiter Fall beim israelitischen Staat. Berufung der verschiedensten politischen Theorien auf ihn.
  • 2. Der hellenische Staat.
  • 3. Der römische Staat. Analogie mit dem griechischen Typus. Einwirkung des römischen Staates auf die moderne Staatenwelt. Unterschied in der Stellung der griechischen und römischen Familie. Bedeutung der römischen Familie für den Charakter des Staates. Faktische staatsfreie Sphäre des römischen Bürgers wie in Hellas. Herrschaft des Gesetzes. Juristische Erfassung der Qualität des Bürgers als Trägers von Ansprüchen an den Staat. Abstufungen der Zivität. Vollpersönlichkeit nur im Bürger vorhanden, auch nach dem Siege des Christentums. Fortschreitende Reduzierung der individuellen Freiheit im sinkenden Rom. Ihre Vernichtung seit Konstantin.
  • 4. Der mittelalterliche Staat
  • Sein Gegensatz, zum antiken. Anfänglich rudimentäre Staatsbildungen. Germanischer Landstaat ohne Zentralisation. Notwendigkeit der monarchischen Staatsform. Dualismus zwischen Königs- und Volksrecht. Seine Verschärfung durch Feudalisierung. Der ständische Staat sein typischer Ausdruck.
  • Seine Einschränkung durch die Kirche. Monistisch gestaltete italienische Stadtrepubliken. Machiavelli. Kirche, monistisches Vorbild für den Staat.
  • 5. Der moderne Staat .
  • Elftes Kapitel - Staat und Recht.
  • Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
  • Zwölftes Kapitel - Die Gliederung des öffentlichen Rechtes.
  • Dreizehntes Kapitel - Die rechtliche Stellung der Elemente des Staates.
  • Vierzehntes Kapitel - Die Eigenschaften der Staatsgewalt
  • Fünfzehntes Kapitel - Die Staatsverfassung.
  • Sechzehntes Kapitel - Die Staatsorgane.
  • Siebzehntes Kapitel - Repräsentation und repräsentative Organe.
  • Achtzehntes Kapitel - Die Funktionen des Staates.
  • Neunzehntes Kapitel - Die Gliederung des Staates.
  • Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
  • Einundzwanzigstes Kapitel - Die Staatenverbindungen.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel - Die Garantien des öffentlichen Rechtes.
  • Verzeichnis der Abweichungen (Korrekturen).
  • Namen- und Sachregister.
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Z

Full text

316 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates. 
Weltreiches bildet sich der neue Gegensatz von Gläubigen, 
Ketzern und Ungläubigen, von denen nur die ersteren volle 
Existenzberechtigung haben. Wenn Prinzipat und Kaisertum die 
öffentlichen Rechte der Person auf ein Minimum reduziert hatten, 
so daß das Wesen des Bürgers schließlich beinahe nur in der 
Privatrechtsfähigkeit ruhte, so wird nun die bis dahin in reli- 
giösen Dingen, soweit nicht staatliche Interessen direkt in Frage 
kommen, faktisch bestehende Freiheit¹) völlig vernichtet. Der 
römische Staat seit Konstantin und das byzantinische Reich 
sind die Bildungen, auf welche einzig und allein der Satz paßt, 
daß das Individuum als selbständige Existenz dem Staate un- 
bekannt sei. Niemals hat es in der Geschichte der abendlän- 
dischen Völker eine Epoche gegeben, in welcher das Individuum 
mehr zerdrückt worden wäre als in dieser, zumal ihm keine 
geschichtliche Möglichkeit gegeben war, wie dem Menschen der 
späteren absolutistischen Bildungen, diesen Druck von sich ab- 
zuwälzen. Nur von einer, überdies kümmerlich geschützten Privat- 
rechtssphäre umgeben, genoß der einzelne weder Macht noch 
Freiheit von der Macht. Tiefes Dunkel, das erst jetzt zu weichen 
beginnt, hat sich namentlich über die spätere Zeit Ostroms ge- 
breite, in welcher der Staatsabsolutismus seine höchsten 
Triumphe feierte. 
4. Der mittelalterliche Staat. 
Der antike Staat ist eine durchgängige, keine innere Spal- 
tung duldende Einheit. Der Gedanke des einheitlichen Wesens 
des Staates durchdringt die ganze politische Entwicklung und 
Wissenschaft des Altertums. Eine Zerreißung des Staates in 
Herrschende und Beherrschte, die sich nach Art kämpfender und 
Frieden schließender Parteien gegenüberstehen, ist ihm immer 
fremd geblieben. 
In diesem Punkte liegt nun der bedeutsamste Gegensatz zu 
der Staatsentwicklung des Mittelalters, namentlich bei den ger- 
manischen Völkern. Was Hellas und Rom ursprünglich gegeben 
war, mußte von den neueren Völkern in hartem und schwerem 
Kampfe erst errungen werden. 
  
1) Die Indifferenz der Römer in religiösen Dingen, die Freiheit, die 
sie fremden Kulten derart gewährten, daß das Heidentum in „Theokrasie" 
endete, sind allbekannt; ebenso, daß die Juden- und Christenverfolgungen 
nicht religiöser, sondern politischer Natur waren.
	        

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