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Allgemeine Staatslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Staatslehre

Monograph

Persistent identifier:
jellinek_allgem_staatslehre_1914
Title:
Allgemeine Staatslehre
Author:
Jellinek, Georg
Place of publication:
Berlin
Publisher:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Dritte Auflage
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Der moderne Staat .
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Staatslehre
  • Title page
  • postscript
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorrede zur ersten Auflage.
  • Vorrede zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
  • Erstes Kapitel - Die Aufgabe der Staatslehre.
  • Zweites Kapitel - Die Methodik der Staatslehre.
  • Drittes Kapitel - Die Geschichte der Staatslehre.
  • Viertes Kapitel - Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften.
  • Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
  • fünftes Kapitel - Der Name des Staates. Griechische, römische, mittelalterliche Terminologie. Entstehung des Wortes „Staat". Seine Mehrdeutigkeit bis in die neueste Zeit. Andere Bezeichnungen.
  • Sechstes Kapitel - Das Wesen des Staates.
  • Siebentes Kapitel - Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates.
  • Achtes Kapitel - Die Lehren vom Zweck des Staates.
  • Neuntes Kapitel - Entstehung und Untergang des Staates.
  • Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
  • Gegensatz oder Übereinstimmung früherer staatlicher Verhältnisse mit den modernen
  • 1. Der altorientalische Staat Unsere mangelhafte Kenntnis von ihm. Despotie allgemeines Schlagwort. Ihr Merkmal Zufälligkeit der Garantien der Rechtsordnung. Theokratie und ihre zwei Grundtypen. Herrscher entwoder Vertreter göttlicher Macht oder eingeschränkt durch sie. Zweiter Fall beim israelitischen Staat. Berufung der verschiedensten politischen Theorien auf ihn.
  • 2. Der hellenische Staat.
  • 3. Der römische Staat. Analogie mit dem griechischen Typus. Einwirkung des römischen Staates auf die moderne Staatenwelt. Unterschied in der Stellung der griechischen und römischen Familie. Bedeutung der römischen Familie für den Charakter des Staates. Faktische staatsfreie Sphäre des römischen Bürgers wie in Hellas. Herrschaft des Gesetzes. Juristische Erfassung der Qualität des Bürgers als Trägers von Ansprüchen an den Staat. Abstufungen der Zivität. Vollpersönlichkeit nur im Bürger vorhanden, auch nach dem Siege des Christentums. Fortschreitende Reduzierung der individuellen Freiheit im sinkenden Rom. Ihre Vernichtung seit Konstantin.
  • 4. Der mittelalterliche Staat
  • 5. Der moderne Staat .
  • Elftes Kapitel - Staat und Recht.
  • Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
  • Zwölftes Kapitel - Die Gliederung des öffentlichen Rechtes.
  • Dreizehntes Kapitel - Die rechtliche Stellung der Elemente des Staates.
  • Vierzehntes Kapitel - Die Eigenschaften der Staatsgewalt
  • Fünfzehntes Kapitel - Die Staatsverfassung.
  • Sechzehntes Kapitel - Die Staatsorgane.
  • Siebzehntes Kapitel - Repräsentation und repräsentative Organe.
  • Achtzehntes Kapitel - Die Funktionen des Staates.
  • Neunzehntes Kapitel - Die Gliederung des Staates.
  • Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
  • Einundzwanzigstes Kapitel - Die Staatenverbindungen.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel - Die Garantien des öffentlichen Rechtes.
  • Verzeichnis der Abweichungen (Korrekturen).
  • Namen- und Sachregister.
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Z

Full text

Zehntes Kapitel. Die geschichtlichen Haupttypen des Staates. 323 
des antiken Staates, es ist aber in Wahrheit der neue Staat, der 
sich als schlechthin erhabene Macht über alle seine Glieder 
erweisen und behaupten will. 
Dauerndes vorbildliches Beispiel eines in sich einheitlichen 
Verbandes bot aber allen Staaten des Mittelalters die Kirche 
dar, die, in sich keine Spaltung und Gegensätze duldend, den 
Wert monistischer herrschaftlicher Organisation allen deutlich 
offenbarte. Auch die Kirche hat zwar eine Epoche aufzuweisen, 
in welcher der Gegensatz von Papst und Konzil den von König 
und Reich zu wiederholen schien, allein durch die ganze Tra- 
dition, welche sie beherrschte, konnte es von Anfang an nicht 
zweifelhaft sein, daß der Sieg einem der beiden Organe gehören 
mußte. Eine dualistische Gestaltung der Kirche war mit ihrer 
Idee unvereinbar. 
5. Der moderne Staat. 
Durch Überwindung des zwiefachen Dualismus von König 
und Volk, von weltlicher und geistlicher Gewalt ist der moderne, 
als Verbandseinheit erscheinende, verfassungsmäßig gegliederte 
Staat entstanden. Das ist in jedem einzelnen Staate, wenn auch 
unter dem Einfluß der allgemeinen politischen Verhältnisse, wie 
nicht anders möglich, in eigenartiger, unwiederholter Weise ge- 
schehen. Jede nähere Ausführung darüber würde die Ökonomie 
dieses Werkes weit überschreiten. Vielmehr muß die wesentliche 
Kenntnis der inneren Schicksale der neueren Staaten hier vor- 
ausgesetzt werden: ein Lehrbuch der neueren Geschichte als 
Episode einzuflechten, ist nicht meine Aufgabe. 
So verschieden daher Anlässe und Mittel zur Überwindung 
jenes doppelten Dualismus in den einzelnen Staaten waren, so 
sehr hat sich in den Kämpfen um eine neue Gestaltung der 
Verhältnisse zunächst ein wichtiges Resultat ausgeprägt: die 
Herstellung des einheitlichen Staates aus dem Widerstreite seiner 
Teile. 
Der Kampf zwischen Staat und Kirche wird durch die Re- 
formation zugunsten des Staates nicht nur in den protestantischen 
Ländern entschieden. Die Interessen der reduzierten katholischen 
Kirche, die Möglichkeit, ihre nie aufgegebenen Ansprüche auf 
Wiedergewinnung der von ihr abgefallenen Glieder dereinst zu 
verwirklichen, sind so sehr von der Unterstützung der katho- 
lischen Mächte abhängig, daß bei allem Gegensatz der Konflikt 
21*
	        

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