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Allgemeine Staatslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Staatslehre

Monograph

Persistent identifier:
jellinek_allgem_staatslehre_1914
Title:
Allgemeine Staatslehre
Author:
Jellinek, Georg
Place of publication:
Berlin
Publisher:
O. Häring
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Dritte Auflage
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweites Kapitel - Die Methodik der Staatslehre.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Die Typen als Gegenstand der Staatslehre. Idealer und empirischer Typus, Entwicklungstypen und Daseinstypen. Der Typus als heuristisches Prinzip. *Seine historisch-soziale und juristische Betrachtungsweise.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Staatslehre
  • Title page
  • postscript
  • Vorwort zur dritten Auflage.
  • Vorrede zur ersten Auflage.
  • Vorrede zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erstes Buch - Einleitende Untersuchungen.
  • Erstes Kapitel - Die Aufgabe der Staatslehre.
  • Zweites Kapitel - Die Methodik der Staatslehre.
  • 1. Notwendigkeit methodologischer Untersuchung. Methodologische Verwirrung in den Sozialwissenschaften und deren Gründe. Feststellung der Forschungsprinzipien der Staatslehre gefordert.
  • 2. Unterschied der sozialwissenschaftlichen Erkenntnis von der naturwissenschaftlichen. Das Ziel der Naturwissenschaften, die Verwandlung der Qualitäten in Quantitäten, ist in der Sozialwissenschaft nicht zu erreichen. Bedeutung des Individuellen in der Sozialwissenschaft.
  • 3. Die Forschung nach den Typen in der Sozialwissenschaft. Soziale Vorgänge nie identisch, aber doch analog. Wissenschaftliche Isolierung zum Zwecke der Klassifizierung. Einzelstaat — staatliche Institution überhaupt — einzelne staatliche Institutionen Gegenstände wissenschaftlicher Betrachtung.
  • 4. Die Typen als Gegenstand der Staatslehre. Idealer und empirischer Typus, Entwicklungstypen und Daseinstypen. Der Typus als heuristisches Prinzip. *Seine historisch-soziale und juristische Betrachtungsweise.
  • 5. Die historische Forschungsweise in der Staatslehre. Unterschied von Änderung und Entwicklung der Institutionen. Zweckwandel bloß Änderung. Entwicklung nur bei konstanten Zwecken. Ansichten von primärer bewußter und unbewußter Schöpfung von Staat und Recht. Einseitigkeit beider. Unbeabsichtigte Nebenerfolge von Zweckhandlungen.
  • 6. Die juristische Methode in der Staatslehre. Sie gilt allein für die Feststellung der Sätze der Staatsrechtslehre und Entwicklung deren Inhalts. Juristisch nicht gleich privatrechtlich. *Einheitlichkeit der juristischen Methode. Ihre Grenzen.
  • Drittes Kapitel - Die Geschichte der Staatslehre.
  • Viertes Kapitel - Die Beziehungen der Staatslehre zur Gesamtheit der Wissenschaften.
  • Zweites Buch - Allgemeine Sozialehre des Staates.
  • fünftes Kapitel - Der Name des Staates. Griechische, römische, mittelalterliche Terminologie. Entstehung des Wortes „Staat". Seine Mehrdeutigkeit bis in die neueste Zeit. Andere Bezeichnungen.
  • Sechstes Kapitel - Das Wesen des Staates.
  • Siebentes Kapitel - Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates.
  • Achtes Kapitel - Die Lehren vom Zweck des Staates.
  • Neuntes Kapitel - Entstehung und Untergang des Staates.
  • Zehntes Kapitel - Die geschichtlichen Haupttypen des Staates.
  • Elftes Kapitel - Staat und Recht.
  • Drittes Buch - Allgemeine Staatslehre.
  • Zwölftes Kapitel - Die Gliederung des öffentlichen Rechtes.
  • Dreizehntes Kapitel - Die rechtliche Stellung der Elemente des Staates.
  • Vierzehntes Kapitel - Die Eigenschaften der Staatsgewalt
  • Fünfzehntes Kapitel - Die Staatsverfassung.
  • Sechzehntes Kapitel - Die Staatsorgane.
  • Siebzehntes Kapitel - Repräsentation und repräsentative Organe.
  • Achtzehntes Kapitel - Die Funktionen des Staates.
  • Neunzehntes Kapitel - Die Gliederung des Staates.
  • Zwanzigstes Kapitel - Die Staatsformen.
  • Einundzwanzigstes Kapitel - Die Staatenverbindungen.
  • Zweiundzwanzigstes Kapitel - Die Garantien des öffentlichen Rechtes.
  • Verzeichnis der Abweichungen (Korrekturen).
  • Namen- und Sachregister.
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Z

Full text

42 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen. 
Methoden, das rechtliche Wesen hingegen mit der juristischen 
Methode erkannt. Namentlich über  die historische Methode in 
der Staatslehre sind hier orientierende Bemerkungen notwendig, 
denen sich einige über die juristische Behandlung der allgemeinen 
Staatsrechtslehre anzuschließen haben¹). 
5. Die historische Forschungsweise in der Staatslehre. 
Daß die geschichtliche Erforschung einer Institution die not- 
wendige Voraussetzung ihres wissenschaftlichen Verständnisses 
sei, ist heute längst zum Gemeinplatz geworden. Zuerst war es 
die historische Schule der Rechtswissenschaft, die diesen Satz 
aufgestellt und befolgt hat, und an sie hat sıch die historische 
Schule der Nationalökonomie angeschlossen. Unübersehbar fast 
ist das geschichtliche Material geworden, das durch emsige Arbeit 
von Generationen angehäuft wurde. Trotzdem ist von Voll- 
ständigkeit des Materials auch nicht auf begrenzten Gebieten die 
Rede, und diese wird auch niemals zu erreichen sein. Aber auch 
der vorhandene Stoff ist kaum mehr zu bewältigen; selbst die 
nur einem Einzelproblem zugewendete Forschung ist in Gefahr, 
von der Masse der geschichtlichen Vorarbeiten erdrückt zu werden. 
 Da erhebt sıch aber mit Notwendigkeit die kritische Frage, 
inwieweit Kenntnis der Vorgeschichte einer Institution das Ver- 
ständnis ihrer gegenwärtigen Gestaltung bedingt. Wenn die 
Antwort dahin ausfallen sollte, daß nur aus dem lückenlosen 
Wissen der Vergangenheit eine Erkenntnis der Gegenwart folgt, 
so wäre ein resigniertes Ignorabimus der Weisheit letzter Schluß 
auf diesem Gebiete. 
Diese trostlose Resignation wäre aber mit nichten die richtige 
Antwort auf diese kritische Frage. Das Entstehen und die Fort- 
bildung der historischen Forschungsweise hängt eng zusammen 
mit dem fortschreitenden Siege der evolutionistischen Denkweise 
in der gesamten Wissenschaft. Ausdrücklich oder unausgesprochen 
liegt aller geschichtlichen Denkungsart die Überzeugung zugrunde, 
daß die Geschichte uns nicht bloß eine Abfolge von Erscheinungen, 
sondern deren lebendige Ausgestaltung, ihr Wachsen und Ver- 
  
  
1) Mit den Darlegungen des Textes im wesentlichen übereinstim- 
mend Hatschek, Jahrbuch d. ö. R. III 1909 S. 61. Auch mit Richard 
Schmidt besteht nach dessen Ausführungen in der Ztschr. f. Politik I 
1908 S. 28 Note 3 kein wesentlicher Streitpunkt mehr.
	        

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