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Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1896
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
7
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1896
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 7.
Volume count:
7
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Litteratur-Verzeichniß.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

Unter letzteren befanden sich: 
51 deutsche Schiffe von zusammen 61 042 Reg. 4½% 
52 englische - - 7298 
32 französische - 26 — 
4 italienische - - 1413= 
1 norwegisches Schiff von- 222 
  
143 Schisse von zusammen 148 931 Reg.-Tons 
Deutsch-Südwelstafrika. 
Ueber das Ergebniß der Besichtigung der ersten Cuote 
der wehrpflichtigen Bastards 
berichtet unter dem 21. Dezember v. Is. der stell- 
vertretende Truppenkommandeur Major Mueller: 
Der Zweck der Ausbildung, diese Leute zu ge- 
horsamen Soldaten zu erziehen, die im Stande sind, 
ihre Waffen mit Verständniß sowohl als einzelner 
Mann selbständig, wie im Nahmen einer größeren 
Abtheilung auf Kommando der Führer zu gebrauchen, 
ist völlig erreicht. An dem vorziglichen Stillstehen 
sowohl bei der ersten Aufstellung wie auch bei allen 
späteren Exerzitien war zu erkennen, daß den Leuten 
der unbedingte Gehorsam in Fleisch und Blut über- 
gegangen war. Das verständige Beuehmen des ein- 
zelnen Mannes als Schütze in der Schützenlinie wie 
auch auf dem Scheibenstande, wie die beim Schießen 
auf 150 m stehend und liegend freihändig erzielten 
guten Ergebnisse lieferten den Beweis, daß die Leute 
nicht nur exerzirt, sondern auch zu selbständig han- 
delnden und denkenden Soldaten erzogen waren. 
Die vorhandenen großen Schwierigkeiten, die in 
der kurzen zur Verfügung slehenden Zeit, in der 
mangelhaften Schulbildung der Vastards und in 
dem Nichtverstehen der deutschen Sprache liegen, 
sind von dem Ausbildungspersonal durch zielbewußtes 
Vorgehen, Fleiß und Geschick überwunden, und es ver- 
dient der Sekondlieutenant Schwabe für die Energie, 
mit der er die Ausbildung der Leute in die Hand 
genommen und durchgeführt hat, eine ganz besondere 
Anerkennung. 
Mit diesem Erfolge ist ein sicherer Grund gelegt, 
auf dem wir weiterbauen und uns eine vorzügliche 
Hülfstruppe für den Fall eines Krieges heranbilden 
können. 
Der Kaiserliche Landeshauptmann bemerkt hierzu: 
Dem günstigen Urtheil des Majors Mueller 
kann ich mich in jeder Hinsicht anschließen. Das 
Ergebniß hat meine Erwartungen weit übertroffen 
und berechtigt zu den besten Hosfnungen, auch für 
den Fall, daß die Bastards ihre derzeit noch immer 
vorhandene Abneigung gegen unseren aktiven Militär- 
dienst überwinden sollten. 
Weniger Günstiges kann ich über das Verständniß 
der älteren Generation der Vastards für die Vor- 
theile der neuen Einrichtung berichten. Es liegt bis 
jetzt meist nur am Widerstande der Alten, wenn die 
Jugend sich nicht zum aktiven Dienst meldet. 
188 
  
Ich habe Gelegenheit genommen, in öffentlicher 
Versammlung, bei Anwesenheit fast aller Bürger des 
Stammes, die Sache nochmals klarzulegen, wobei 
ich in einem historischen Exkurs Vergleiche zwischen 
den früheren traurigen Schicksalen der Bastards und 
ihrer jetzigen gesicherten und friedlichen Lage zog. 
Sehr lebhaft unterstützte mich hierbei Missionar 
Heidmann. Gewiß ist, daß die Bastards sich auch 
serner anstandslos dem Gesetze fügen werden sowie 
daß die Jugend gern einrücken wird. Nach einigen 
Jahren wird sich dann die Einrichtung eingebürgert 
haben und Niemand mehr ein besonderes Wort über 
sie verlieren. Der Beginn der nächsten Ausbildungs- 
periode — mit 20 bis 25 Mann — ist auf den 
1. Juni d. Is. festgesetzt worden. 
Sehr beschleunigt würde die Einbürgerung der 
Sache durch Soldzahlung, wenn auch in bescheidenen 
Grenzen. Ich bitte daher um die Genehmigung, 
eine solche bewilligen zu dürfen, zunächst erst von 
der zweiten Ausbildungsperiode ab, um dieser eine 
besondere Anziehungskraft zu geben. Ob sie sich 
auch für die erste erforderlich erweisen wird, möchte 
ich zunächst abwarten und werde mir gestatten, über 
diesen Punkt nochmals zu berichten. Mehrkosten 
werden durch diese Bewilligung nicht entstehen. 
Sum Abkommen mit Hendrik Witbooi. 
Zur Ausführung der mit dem Kapitän Hendrik 
Witbooi unter dem 16. November 1895 getroffenen 
Vereinbarung hat der Distriktschef von Gibeon 
am 15. Januar d. Is. mit ihm einen Vertrag ab- 
geschlossen. Es sind darin nähere Bestimmungen 
über die Heeresfolge, welche der Kapitän zu leisten 
hat, festgesetzt. Alljährlich im Mai soll in Gibeon 
eine Musterung aller waffenfähigen Witboois statt- 
finden. 
Ueber das neue Rrankenhaus in Groß-Windboek 
schreibt Schwester Augustine in „Unter dem rothen 
Kreuz“: 
Das Lazareth ist ja nun fertig, bereits bezogen 
und eingerichtet. Ich empfinde es täglich, wie viel 
leichter es geworden, seit Schwesterwohnung und 
Küche im selben Hause und nicht, wie früher, eine 
Viertelmeile vom Hospital entfernt sind. Augen- 
blicklich fehlt uns nur noch die Wasserleitung, doch 
wird doppelt eifrig daran gearbeitet, so daß wir 
hoffen können, auch damit in kurzer Zeit fertig zu 
sein. Das Lazareth ist groß und licht, die Kranken- 
zimmer geräumig. 
Was unsere Lazarethverhältnisse betrifft, so haben 
wir augenblicklich nur zehn Kranke, Alles nur leichte 
Fälle, es war dies recht günstig für den Umzugs- 
wirrwarr.
	        

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