Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1896
Title:
Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
7
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1896
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 16.
Volume count:
16
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. VII. Jahrgang, 1896. (7)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Litteratur.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Beilage zum "Deutschen Kolonialblatt", VII. Jahrgang. Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten.
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

geistig zu aller Arbeit unfähig. Missionar Richard, 
der eigentlich schon seine Reise nach Europa ange- 
treten hatte und bis Ipiana gekommen war, wird, 
bis Verstärkung aus der Heimath eingetroffen ist, 
die Bedienung der Station Ipiang übernehmen. 
Die Geschwister Häfner sollen von Inpiana nach 
Rutenganio übersiedeln und es so ermöglichen, daß 
Geschwister Kretschmer zu längerer Erholung sich 
nach Runguc begeben können. Geschwister Kootz 
bleiben nach wie vor allein in Utengule. 
RAus fremden Rolonien. 
Die Landkommission für Matabeleland. 
Nach Beendigung des Matabelekrieges wurde 
durch Order in council eine Kommission ernannt, 
die den Zweck hatte, die Land= und Viehfrage in 
Matabeleland zu regeln. Sie bestand aus dem 
Judge of the IHigh Court of Matabeleland und 
zwei Kommissaren, von denen einer von der Char- 
tered Company, der andere von der Regierung 
bestellt wurde. Sie fand, daß Lobengulas Macht 
sich nur auf einen Kreis um Buluwayo erstreckte, 
der im Durchmesser 120 Meilen betrug. Das ganze 
von den Matabele bewohnte Land wird auf 10 000 
bis 11 000 Quadratmeilen angegeben, dagegen war 
die Zahl der Einwohner des Landes und des Viehs 
nicht festzustellen. Die Kommission schlug vor: 
1. den Matabeles bestimmte Distrikte. in Größe 
von 6500 Quadratmeilen als „Reserve“ zu 
überweisen; 
es wärc am besten, im Prinzip die Chartered 
Company als Eigenthümerin des gesammten 
Viehstandes zu erklären, da früher hauptsächlich 
der König, nicht aber Privatleute viel Vieh 
besessen hätte, und da es jettt schwierig sei, 
zwischen Privat= und Königseigenthum zu unter- 
scheiden. Da indessen bereits früher der König 
seinen Leuten Vieh geliehen habe, wodurch diese 
das Recht auf die Produkte, wie Milch rc., 
hatten, solle es hierbei verbleiben. 
Auf Grund dieser von der Regierung genehmigten 
Vorschläge wurden sodann von der High Commission 
solgende Regulations ausgestellt: 
1. Zwei näher beschriebene Landstreifen werden als 
„Eingeborenen-Reserve“ erklärt. 
2. Alles Vieh, das sich bei Beendigung des 
Krieges, 31. Dezember 1893, im Besitze von 
Eingeborenen befand, gehört, falls es sich nicht 
im Besitze von Weißen befindet, der Company. 
Diese Regulations wurden von der englischen 
Regierung mit der Maßgabe genehmigt, daß sich die 
Company bezüglich des Viehs nach den Vorschlägen 
der Kommission zu richten habe. 
Auf Grund einer Interpellation im Parlamente 
wurde unter dem 26. Juni 1896 Folgendes vom 
□# 
539 
  
Gouverneur berichtet: Es sei später behufs ge- 
rechterer Vertheilung des Viehs eine Zählung der 
Kraals, der Eingeborenen und des von ihnen be- 
sessenen Viehs angeordnet worden. Hiernach seien 
den Eingeborenen 40 930 Stück Vieh, an denen sie 
bis dahin nur Gebrauchsrechte hatten, als freies 
Eigenthum zugesprochen worden. Die Vertheilung 
sei bei Ausbruch der Rinderpest gerade zu Ende 
gewesen, 32 000 Stück seien der Company ver- 
blieben. 
Interessant ist noch, daß die Kommission den 
Ausdruck „Reserve“ so auffaßt, als sei es Kronland, 
das im Eigenthum der Company stände; jedoch wird 
dieser Punkt weder in den Regulations noch in der 
Korrespondenz erwähnt. 
Britische Lalomons--Inseln. 
Der für die britischen Salomons-Inselu ernannte 
britische Resident Woodford soll beabsichtigen, seinen 
Wohnsitz auf Gavata (wahrscheinlich Kavoavata auf 
Neu-Georgien) zu nehmen. 
  
Ferschiedene Mittheilungrn. 
Eierhandel der Welt.“) 
Diejenigen Länder, welche am meisten Eier zum 
Konsum einführen, sind Großbritannien und Deutsch- 
land. Wcitaus den größten Theil dieser Einfuhr 
liesern Rußland und Oesterreich-Ungarn. 
Nach den Aufstellungen des Board of Trade 
wurden nach Großbritannien an Eiern eingeführt: 
1890 für 3 428 802 Pfd. Sterl., 1895 für 
4 003 440 Pfd. Sterl. 
Etwa 90 pCt. der in Großbritannien in den 
Städten konsumirten Eier sind aus dem Auslande 
eingeführt. 
Die Einfuhr von Eiern nach Deutschland be- 
trug nach der amtlichen deutschen Statistik: im 
Jahre 1895 835 650 Doppelcentner im Werthe von 
71 866 000 Mark, gegen 1894 796 091 Doppel- 
centner im Werthe von 68 464 000 Mark. 
Dieser enormen Einfuhr steht eine Ausfuhr aus 
Deutschland gegenüber von nur 7719 Doppelcentnern 
im Jahre 1895 und 7200 Doppelcentnern im 
Jahre 1894. 
Von den Hauptproduktionsländern hat Rußland 
seine Eierausfuhr von 11 Millionen Stück im Werthe 
von 10 930 Pfd. Sterl. im Jahre 1870 auf 1250 
Millionen Eier im Werthe von 2046250 Pfd. Sterl. 
im Jahre 1895 gesteigert. Neuerdings geht ein 
erheblicher Theil russischer Eier in präparirtem Zu- 
stande, ohne die Schale, in Blechkisten, die mit Ab- 
zugshähnen versehen sind, nach Großbritannien, 
  
*) Aus dem Deutschen Handels-Archiv 1896, S. 324 ff.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment