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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
18
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 19.
Volume count:
19
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Togo.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G 924 20 
Von der Verkehrsanlage. 
Laut Bekanntmachung der Betriebsleitung der 
Verkehrsanlage in Togo im dortigen Amtsblatt 
ist mit dem 1. August d. Is. versuchsweise auf 
der Palime-Bahn in beiden Richtungen ein 
täglicher Zugverkehr eingerichtet worden. 
Dies darf als ein erfreuliches Zeichen von dem 
Anwachsen des Verkehrs auch auf der neuen 
Bahnstrecke gelten. · 
Nach dem neuen Fahrplan geht nunmehr 
werktäglich ein Zug von Anecho aus über Lome 
nach Palime und ein anderer von Palime aus 
über Lome nach Anecho durch. Die Kreuzung 
der beiden Züge findet auf der Haltestelle Gadja, 
die als Kreuzungsstation eingerichtet und auch mit 
Wasserstation ausgerüstet ist, statt. 
Die Abfahrt der Züge von den Zugausgangs- 
stationen Palime und Anecho erfolgt 790 und 700 
morgens. Die Fahrzeit beträgt rund 8⅛ Stunden. 
75 
Deutsch-üdwestafrika. 
Von der Südbahn. 
Der Ban ist auch in den letzten Wochen rüstig 
vorgeschritten: um die Mitte des Monats Sep- 
tember ist die Teilstrecke Knibis — Buchholz- 
brunn, ungefähr Kilometer 204 bis Kilometer 232 
von Lüderitzbucht aus, eröffnet worden. 
*E— 
Deutsch-MNeuguinea. 
Squallv Island. 
Zwischen den Sankt Matthias-Inseln und 
dem Nordkap von Neumecklenburg liegt, gleich- 
falls zu den deutschen Südsee-Schutzgebieten ge- 
hörend, Sgually Island (Stürmische Insel). 
In seinem soeben erscheinenden Werke „Dreißig 
Jahre in der Südsee“ erzählt Parkinson ausführ- 
lich seinen ersten Besuch auf Squally Island 
(Tenchinsel). Wir entnehmen daraus die nach- 
stehenden interessanten Ausführungen: 
„Das auf den Karten als Squally Island 
verzeichnete Land besteht in dieser Gestalt nicht. 
Die Insel liegt nach einer Ortsbestimmung unter 
150 38“ östlicher Lange und 1•° 48“ südlicher 
Breite und ist eine kleine, gehobene Korallen- 
insel, nicht über 150 Hektar groß. Sie ist auf 
allen Seiten von Riffen umgeben und mit Wald 
bedeckt, in welchem hie und da einige Kokosnuß- 
palmen sichtbar sind. Als wir uns der kleinen 
Insel näherten, kamen uns einige kleine, sehr 
  
primitiv gehaltene Kanoes entgegen; es gelang 
gams jedoch nicht, die Insassen zu bewegen, längs- 
seits anzulegen. Ihre Habgier ließ sie aber so 
weit ihre Furcht vergessen, daß sie sich hinreichend 
weit näherten, um uns auf einer langen Stange 
einen geflochtenen Korb zu reichen, der die Be- 
stimmung hatte, etwaige Geschenke aufzunehmen. 
Dabei zitterten die Leute am ganzen Leibe und 
schienen ihre Furcht durch lautes Sprechen und 
Zurufen verbergen zu wollen. Leider war uns 
kein Wort verständlich; weder die Sankt-Matthias= 
Leute noch die an Bord befindlichen Eingeborenen 
aus Neumecklenburg und Neuhannover verstanden 
auch nur eine Silbe von der Sprache. Diese 
war sehr reich an Vokalen, und fast jeder Satz 
endete mit einem langausgezogenen ma oder ha, 
welches meinen eingeborenen Begleitern eine 
Quelle großen Vergnügens zu sein schien. Wir 
mußten in der Nacht vor der Insel beidrehen 
und konnten erst am folgenden Morgen landen. 
Zahlreiche Fackeln auf dem Strandriff verrieten 
während der Nacht, daß die Eingeborenen eifrige 
Fischer sind. Am folgenden Morgen kamen uns 
abermals die Kanoes entgegen; als ich jedoch 
beide Boote zu Wasser ließ und dem Strande 
zuruderte, folgte man in einiger Entfernung. 
Am Strande hatte sich die ganze Bevölkerung 
versammelt, im ganzen etwa 150 Seelen, und 
es war augenscheinlich, daß sie feindlich gestimmt 
war. Auf dem Riff stand eine ganze Reihe be- 
sonders kampfesmutiger Helden, die in der Hand 
lange Lanzen wurfbereit hielten, dahinter hatte 
sich die übrige Bevölkerung aufgestellt, teils mit 
Holzknütteln bewaffnet, teils Geröllstücke in den 
Händen haltend; sogar Weiber und Knaben hatten 
sich damit bewaffnet. Da es mir darum zu tun 
war, auf jeden Fall einen feindlichen Zusammen- 
stoß zu vermeiden, so legte ich mich zunächst aufs 
Parlamentieren. Das ist nun nicht gerade eine 
leichte Sache, wenn beide Parteien auch nicht 
die geringste Kenntnis der beiderseitigen Sprache 
haben, aber ein vorgezeigtes Messer, eine bunte 
Perlenschnur oder ein Streifen rotes Baumwollen- 
zeug ersetzt in solchen Fällen alle Sprachkenntnis. 
Über eine Stunde lang dauerte dieser Annähe- 
rungsversuch. Bald trieb die Habgier den einen, 
bald den anderen an mein Boot heran, und 
jedesmal kehrte er mit einem Geschenk zurück, das 
allgemeine Bewunderung erregte. Schließlich 
konnte ich annehmen, daß man sich von unserer 
Ungefährlichkeit überzeugt hatte, und ließ nun 
beide Boote durch die Brandung an den Strand 
gehen. Sofort waren wir umringt, und die 
Habgier der einzelnen mußte befriedigt werden. 
Dadurch waren die Leute anscheinend friedfertiger 
geworden, die tapferen Lanzenträger legten ihre 
Waffen nieder, den Steinwerfern nahm ich ihre
	        

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