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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Volume count:
18
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 20.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Die Aufteilung Afrikas.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 1006 eo 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilwelse nur mit Quellenangabe gestanet) 
Deutsch-MNeuguinea. 
Hberbertshöhe und Simpsonhafen. 
(Hierzu 4 Abbildungen.) 
In dem Schutzgebiete Deutsch-Neuguinea hat 
sich während der letzten Jahre insofern ein be- 
deutender Umschwung vollzogen, als dank der 
Tätigkeit des Norddeutschen Lloyd die Schiffahrts- 
verhältnisse bedentend besser geworden sind. Der 
Verkehr mit der Anßenwelt wird durch die soge- 
nannte Anstral— Japan-Linie des Norddeutschen 
Lloyd hergestelltt die Dampfer verkehren in 
Zwischenräumen von vier Wochen zwischen Sydney, 
Manila, Hongkong, Yokohama und laufen dabei 
die Inseln Neupommern und Kaiser-Wilhelmsland 
(Friedrich-Wilhelmshafen) an. Die Verbindung 
der einzelnen Teile des Schutzgebietes selbst wird 
durch zwei kleinere Dampfer des Norddeutschen 
Lloyd, „Langeoog"“ und „Sumatra“, aufrecht- 
erhalten. Früher legten die Dampfer meist in 
Herbertshöhe am Nordrande der Gazelle-Halb- 
insel (Bild 1) an. Nunmehr hat aber der Lloyd 
in der Blanchebucht, am sogenannten Simpson- 
hafen, etwa zwölf Seemeilen von Herbertshöhe 
entfernt (Bild 2 und 3), umfassende Hafenanlagen 
geschaffen. 
Die Reede von Herbertshöhe bietet den Schiffen 
nicht immer genügenden Schutz. Namentlich wäh- 
rend des Nordwestmonsuns ist der Seegang manch- 
mal so stark, daß die Landung und besonders 
auch die Einnahme und Löschung von Gütern 
nur mit großen Schwierigkeiten möglich wird. 
Diesem Ubelstande ist in Simpsonhafen abgeholfen. 
Die Bucht wird dort durch die sie umsäumenden 
Berge nach allen Seiten so geschützt, daß die 
Schiffahrt während des ganzen Jahres von Wind 
und Wetter unabhängig ist. Um ein bequemes 
Anlegen der Dampfer zu ermöglichen, wurde mit 
recht erheblichen Kosten eine breite Landungsbrücke 
weit in das Wasser hinaus erstellt. Auf diesem 
Pier selbst ist ein großer Schuppen errichtet; dort 
werden die von den Dampfern „Langeoog“ und 
„Sumatra“ herbeigeschafften Erzeugnisse bis zur 
Weiterverschiffung mit den Austral — Japan- 
Dampfern aufgestapelt. 
Diese Neuanlagen bedeuten für die Ansiedler 
des Schutzgebietes einen erheblichen Vorteil. Die 
letzteren sind nicht mehr genötigt, kostspielige 
Schiffe zu halten; die Erzeugnisse der Pflanzungen 
werden nun in regelmäßigen Zwischenräumen von 
den Küstendampfern an Ort und Stelle abgeholt 
und zur Weiterverschiffung nach Simpsonhafen 
gebracht. - 
  
Um aber auch mit der Nordküste der Gazelle- 
Halbinsel, auf der sich verschiedene nicht unbeden- 
tende Pflanzungen befinden, eine unmittelbare 
Verbindung zu schaffen, hat das Gouvernement 
einen Weg angelegt, der wegen des Durchstichs 
der die Blanchebucht umgrenzenden Hügel er- 
hebliche Erdarbeiten nötig machte (Bild 4). Der 
inzwischen, nach Herstellung eines Tunnels, fertig- 
gestellte Weg ermöglicht es den Ansiedlern auf der 
Nordküste der Gazelle-Halbinsel, unabhängig von 
Wind und Wetter ihre Waren nach Simpsonhafen 
zu bringen. 
Nachdem so für den ganzen Handel des 
Schutzgebietes in Simpsonhafen eine Zentrale im 
Werden begriffen ist, wird geplant, auch den Sitz 
des Gouvernements von Herbertshöhe späterhin 
dorthin zu verlegen. Zur Zeit befindet sich dort 
eine Regierungsstation sowie ein von einem Re- 
gierungsarzt geleitetes Eingeborenenhospital. Die 
Gouvernementsgebäude sollen auf dem im Nord- 
westen der Blanchebucht liegenden Höhenrücken 
errichtet werden. Ein bequemer, 2,7 km langer 
Zufahrtsweg zu den künftigen Bauplätzen ist be- 
reits angelegt. Falls die gesetzgebenden Körper- 
schaften die zur Verlegung des Regierungssitzes 
von Herbertshöhe nach Simpsonhafen erforderlichen 
Mittel bewilligen, kann mit dem Bau der Häuser 
begonnen werden. Es stünde dann zu erwarten, 
daß Simpsonhafen später eine wichtige Metropole 
unserer Südsee-Kolonien werden würde. 
72 
Deutsch- Südwestafrika. 
Von der Südbahn. 
Anfang Oktober ist die Teilstrecke Buchholz- 
brunn — Brackwasser (Kilometer 232 bis 246) 
der Lüderitzbahn eröffnet worden. 
Brackwasser ist die Station, von der es in 
der Reichstags-Denkschrift des Generalstabes zur 
Begründung des Bahnbaues hieß, daß mit ihrer 
Eröffnung der bis dahin für die Versor- 
gung der Südtruppen nötige kostspielige 
Nachschubdienst auf dem 550 Kilometer 
langen Wege Windhuk — Keetmanshoop 
eingestellt werden könne.
	        

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