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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
18
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 23.
Volume count:
23
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G. 1169 2 
also den allerdings anormalen Stand von 1904 
nicht wieder erreicht. Fast die gesamte Einfuhr 
— nämlich Waren im Werte von 5 661.000 H.-T. 
— passierten die Tonkinggrenze bei Hokow. 
60 v. H. davon bestanden in Baumwollenwaren, 
und von den dafür aufgewendeten 3½ Millionen 
Taels entfielen 3 Millionen auf Baumwollen= 
garne. Vorläufig überwiegt indisches Garn be- 
deutend, aber Tonkinggarne, die noch etwas zu 
hoch im Preise sind, kommen langsam auf. 
Amerikanisches Petroleum war durch den Boykott 
bis zum Juli gänzlich vom Markte verdrängt 
und brachte es im zweiten Halbjahr auf eine 
Einfuhr von 40 775 Gallonen gegenüber 72 075 
im Vorjahre. 
Von den übrigen Artikeln zeigten eine be- 
dentende Abnahme Anilinfarben (von 45 383 H.-T. 
im Vorjahre auf 16 591 H.-T., welche letztere 
Ziffer jedoch als eine normale zu bezeichnen ist), 
eine Zunahme japanische Streichhölzer (trotz der 
Errichtung zweier Streichholzfabriken im Vorjahre) 
und Emailwaren, die erst seit 1904 eingeführt 
werden und es jetzt bereits auf einen Einfuhr- 
wert von 18 709 H.-T. gebracht haben. 
Die Gesamtausfuhr an einheimischen Erzeng- 
nissen belief sich auf 5 144 005 H.-T., welcher 
Betrag eine ständige Steigerung der Ausfuhr an- 
zeigt, da im Jahre 1905 für 4 791 836, im 
Jahre 1904 für 4 683 522 H.-T. Waren aus- 
geführt wurden. In die gesamte Ausfuhrziffer 
teilten sich nach Abzug von nur 100 000 H.-T. 
die zwei Haupterzengnisse Dünnans: Opium und 
Zinn. Der voraussichtliche künftige Wegfall des 
ersten Artikels von der Ausfuhrliste wird das 
Verhältnis zwischen Import und Export bedenklich 
zu Ungunsten des Exports verschieben, wenn nicht 
die Produktion von Zinn — die jetzt schon nahezu 
5 v. H. des Weltbedarfs an Zinn ausmacht — 
entsprechend gesteigert wird. Solange die gegen- 
wärtigen Transportschwierigkeiten vorliegen — 
Packtiere sind die einzigen Transportmittel , 
ist zu einer bedeutenden Steigerung der Produktion 
kaum Aussicht vorhanden. 
An indochinesischen Dollars (Piastres de Com- 
merce) wurde im Jahre 1906 wiederum für 
Rechnung der Yünnanbahn ein Gesamtwert von 
9 H.-T. eingeführt, während nur 
14 400 H.-T. in Gestalt von Dollars wieder aus- 
geführt wurden. 
  
Szemao. Der Eesamtumsab im Jahre 1906 
hat sich wiederum um 20 000 H.-T. gegenüber 
1905 vermindert und 52000 nur 226 082 H.-T. 
Die in früheren Jahren gehegte Hoffnung, daß 
Waren aus den großen Handelszentren von 
Burma — Rangoon, Mandalay usw. — zu 
billigeren Frachtsätzen über Szemao nach Yünnan 
gelangen könnten, wie solche aus Tonking via 
Mengtsze, muß aufgegeben werden. Die natür- 
lichen Schwierigkeiten für den Warentransport 
via Szemao sind allzugroß im Vergleich zu denen, 
die sich auf der Mengtsze-Route oder auch auf 
der anderen Seite via Bhamo—Teng yueh der 
Einfuhr entgegenstellen. Szemao wird sich daher 
mit der Rolle eines kleinen Handelsplatzes für 
eine unbedentende Grenzstrecke begnügen müssen. 
Einer Einfuhr im Werte von 195 270 H.-T. 
stand eine Ausfuhr von 30 812 H.-T. entgegen. 
Lannteinsuhrarlite. waren auch hier Baumwollen= 
waren. 
(Bericht des Kais. Konsulats in Kanton.) 
Eröffnung der Bahnlinte Oosselbavy—George in der 
Kapkolonie. 
Am 25. September d. J. ist von dem Kolo- 
nialsekretär der Kapkolonie Sir Pieter Faure die 
Eisenbahnlinie zwischen Mosselbay und George 
eröffnet worden. Die neue Strecke ist 33 eng- 
lische Meilen oder etwa 53 km lang. Der Bau 
dieser Eisenbahn ist schon vor 14 Jahren von 
der Kapregierung zugesagt worden, und das ent- 
sprechende Gesetz ist im Jahre 1895 ergangen. 
Statt der ursprünglich ausgeworfenen 153 000 . 
haben sich die Kosten schließlich auf 350 000 H 
gestellt, was auf den Kilometer fast 150 000 Mk. 
ausmacht. Eine größere Bedeutung wird die 
neue Strecke erst erlangen, wenn die Verbindung 
zwischen George und Oundshoörn hergestellt sein 
wird. Bei der ungünstigen Finanzlage der Kap- 
kolonie ist indes nicht anzunehmen, daß man bald 
äum Baue dieser schwierigen und kostspieligen 
Bahn schreiten wird, die allerdings bereits im 
Vorjahre von dem Kap-Parlament bewilligt 
worden ist. 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Kapstadt.) 
Verschiedene Mitteilungen. 
Das Candbantkgesetz für Transvaal. 
Das vom Transvaalparlament angenommene 
Landbankgesetz ist nach Genehmigung durch den I licht worden. 
Gouverneur in der außerordentlichen „Govern- 
ment Gazette“ vom 26. August d. Is. veröffent- 
Es enthält im ganzen 44 Para-
	        

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