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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
18
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Eisenbahn Lome - Palime
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Die koloniale Aufklärungasarbeit.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Die Eisenbahn Lome - Palime
  • Kamerun.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Samoa.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Koloniale Preßstimmen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G 120 20 
Damit ist wiederum ein für die wirtschaftliche 
Hebung unseres überseeischen Besitzes bedeutungs- 
volles Unternehmen zum Abschluß gelangt. Wie 
außerordentlich fruchtbringend die Bahnlinie für 
Togo sein wird und welche guten Aussichten sich 
für dieses bisher von allen unseren Kolonien 
allein auf eigenen Füßen stehende Schutzgebiet 
eröffnen, beweisen die Anpflanzungen, welche der 
Bahnlinie nachfolgten, je nach Freigabe ihrer 
einzelnen Teilstrecken für den öffentlichen Verkehr. 
Man kann schon heute konstatieren, daß links und 
rechts von der Bahnlinie weithin der jungfräuliche 
Boden in Kultur genommen ist und daß dort 
ausgedehnte Maisaupflanzungen entstanden sind. 
Die Anpflanzungen von Mais rentieren sich 
erst jetzt durch die billige und zuverlässige Trans- 
portmöglichkeit an die See; die Statistik zeigt 
schon eine ganz bedeutende Ausfuhr von Mais, 
während man früher eine solche in Lome über- 
haupt nicht kannte. Dasselbe gilt hinsichtlich des 
Palmöls, des Gummis und der Baumwolle. 
Der Export von Palmöl insbesondere ist in der 
kurzen Zeit des Bahnbaues derartig gestiegen, 
daß schon heute auf den Stationen besondere 
Ladevorrichtungen aufgestellt werden müssen, um 
die verfügbaren Güterwagen voll beladen, d. h. 
voll ausnützen zu können. 
Auch der Personenverkehr hat sich bereits der- 
artig entwickelt, wie es niemand zuvor vermutete. 
Die Annahme, daß die Eingeborenen die Eisen- 
bahn nicht benutzen würden, hat sich als gänzlich 
falsch erwiesen. In Noöpe z. B., einer Station, 
welche 26 Kilometer hinter Lome liegt, besteht 
schon seit der (in Gegenwart der Reichstags- 
abgeordneten September 1905 erfolgten) Eröff- 
nung dieser ersten Teilstrecke ein Markt, der von 
der Eingeborenenbevölkerung sehr stark besucht 
und wobei für die Hin= und Rückfahrt von den 
Eingeborenen ausschließlich die Bahn in An- 
spruch genommen wird. 
Andererseits zeigt sich, daß die Eingeborenen 
ihre bisherigen Wohnstätten verlassen und sich in 
nächster Nähe der Bahnlinie ansiedeln, vor allem 
da, wo durch Anlage von Brunnen für aus- 
reichendes und dauerndes Trinkwasser gesorgt ist. 
In Lome reichten vor dem Beginn des 
Bahnbaues die vorhandenen Zollschuppen bei 
weitem aus; schon während des Bahnbaues 
mußten sie aber zur Schaffung der erforderlichen 
Lagerräume vergrößert werden, und heute steht 
bereits fest, daß sie eine abermalige Vergrößerung 
erfahren müssen, um dem in nächster Zeit zu er- 
wartenden Verkehr zu genügen. 
Der Bau der rund 122 Kilometer langen 
Linie hat etwas mehr als zwei Jahre gedauert. 
Er ist für Rechnung des Schutzgebietes, das die 
eorforderliche Bausumme vom Reiche als ein mit 
  
3⅛ Prozent verzinsliches und binnen dreißig 
Jahren zurückzuzahlendes Darlehn empfangen hat, 
durch die Firma Lenz & Co. in Berlin zur 
Ausführung gelangt. 
Die Bahn hat gleich der im Juli 1904 er- 
öffneten 45 Kilometer langen Küstenbahn von 
Lome nach Anecho eine Spurweite von 1 Meter 
und ist. nach den in Deutschland für den Bau 
derartiger Bahnen gültigen Vorschriften ausge- 
führt. 
Der Betrieb der Bahn, ebenso wie derjenige 
der Küstenbahn und der Landungsbrücke ist 
gleichfalls der Firma Lenz & Co. übertragen 
worden, und zwar zunächst bis zum 1. April 
1908. Die Bankosten sind genau noch nicht 
endgültig zu berechnen; es ist aber heute schon 
sicher, daß die Voranschläge nicht nur nicht über- 
schritten, sondern daß nicht unbedentende Ersvar- 
nisse erzielt werden. 
r 
Kamerun. 
Wissenschaftliche Lammlungen. 
Herr Hauptmann Schennemann hat dem 
Königlichen Zoologischen Museum in Berlin 
6 Säugetiere (Felle und Schädel) und 10 Vogel- 
bälge aus dem Bezirk Sanga-Ngoko (Südkamernn) 
als Geschenk überwiesen. Da von den Säuge- 
tieren außer dem Affen Cereocebus bisher noch 
keine von den gesammelten Arten im Museum 
vertreten war und einige auch für die Wissenschaft 
neu zu sein scheinen, so bedeutet die Schenkung 
eine wertvolle Bereicherung, wofür dem Geber 
der beste Dank gebührt. 
1 
**i 
Herr Hauptmann Glauning hat dem König- 
lichen Zoologischen Museum in Berlin wieder 
eine reiche, wertvolle Sammlung aus dem Begzirk 
Bamenda (Nord-Kamerun) als Geschenk über- 
wiesen. Sie umfaßt von Säugetieren 13 Felle 
und 9 Schädel (darunter zwei vollständige Felle 
von Büffeln, zwei vollständige Felle der gelben 
Grasantilope, der Schirrantilope, des Wasserbocks, 
der Fleckenhyäne, von zwei Schimpansen, Wild- 
katze, Pavian, Borsteuratte), ferner sind von 
anderen Tieren 154 Käfer, 59 Rhynchoten und 
eine größere Zahl von anderen Jusekten vertreten. 
Da aus dem Bezirk Bamenda bisher das Mu- 
seum noch nichts erhalten hat und bisher über- 
haupt noch sehr wenig bekannt geworden ist, so“ 
enthält diese Sammlung neben solchen Formen, 
die bereits aus den übrigen Teilen, besonders 
von Yoko bekannt sind, manche, welche hier
	        

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