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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1907
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Volume count:
18
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 3.
Volume count:
3
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Die koloniale Aufklärungasarbeit.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Koloniale Preßstimmen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

E 
Jahre 1884) für die Herstellung, den Besitz und 
Verkauf von Explosivstoffen unter Aufhebung aller 
von dem Gouverneur im Rate oder einer Distrikts- 
Regierung auf Grund des genannten Gesetzes 
erlassenen ähnlichen Vorschriften Ausführungs- 
bestimmungen erlassen, die in der Gazette of India, 
Teil I, vom 1. Dezember 1906 veröffentlicht sind. 
In derselben Gazette ist ferner durch eine 
Bekanntmachung vom 30. November 1906, 
Nr. 9359 —62, ein Entwurf von Vorschriften für 
den Transport und die Einfuhr von Explosivstoffen 
veröffentlicht, der zwei Monate nach der Bekannt- 
machung vom Generalgouverneur im Rate in 
Erwägung gezogen werden wird. Danach sind 
die Explosivstoffe in ähnlicher Weise wie durch die 
für Großbritannien erlassenen Geheimratsverord- 
nungen vom 5. August 1875 und 12. Dezember 
1891 in sieben Klassen eingeteilt und näher be- 
stimmt sowie für jede einzelne Klasse nähere Vor- 
schriften über die Verpackung und die Hoöchst- 
mengen, die sich in jeder äußeren und inneren 
Umschließung befinden dürfen, festgesetzt. 
Insektenplage beim Indigo- und Teeanbau in 
Britlsch-Indien. 
Während man im Norden Indiens vergebens 
den Baumwollanbau vor den Verheerungen des 
Bollwurms zu retten versucht, machen im östlichen 
Indien zwei andere der bedeutendsten Zweige der 
indischen Landwirtschaft den Interessenten zur Zeit 
ernsthafte Sorgen, nämlich der Indigo und der 
Tec. Der Indigoanbau, seit Jahren gegen die 
Vernichtung kämpfend, der Tec, bemüht, im Wett- 
bewerb mit anderen Produktionsgebieten seinen 
Rang zu halten, die Baumwolle, in den Ansängen 
des Übergangs zur Produktion besserer Sorten, 
alle drei sind in mehr oder weniger heftigem 
Grade von Insektenplagen heimgesucht, die bei 
dem einen die Vernichtung des Landwirtschafts- 
zweiges beschleunigen, bei den andern die Ent- 
wicklung verteuern und verlangsamen dürften. 
Was Indigo anlangt, so wird von sachkundiger 
Seite festgestellt, daß die neuen Pflanzen in Behar, 
dem Hauptsitze der Plantagen, einer Raupe zum 
Opfer fallen, die sie in wenigen Jahren zerstört 
haben wird, wenn es nicht gelingt, wirksam da- 
gegen einzuschreiten. Die Raupe ist ein unter 
dem wissenschaftlichen Namen Caradrina exigua 
bekannter, auch in Europa, Südafrika, Nord= und 
Südamerika vorkommender Schädling, der bis zu 
seiner Einpuppung eine bedeutende Gefräßigkeit 
zeigt und sich mit großer Geschwindigkeit fortpflanzt. 
Beobachtungen über seine Entwicklung sind in 
reichem Maße auf der Regierungsversuchsfarm in 
Pusa gemacht worden, deren Luzernefelder von 
  
132 20 
den Raupen schwer heimgesucht worden sind. 
Indigo wird im März und April gesät und ent- 
wickelt sich ziemlich rasch zur jungen Pflanze. 
Ungefähr um die gleiche Zeit kommen die Schmetter- 
linge aus ihrer Uberwinterung, legen Eier auf 
den jungen Indigo und in kurzer Zeit ist dieser 
von den' Schädlingen in reicher Menge besiedelt. 
Die Zerstörungen, die diese aurichten, sollen sehr 
rasche sein. Eine Eiergruppe von etwa 40 Eiern 
soll in ganz kurzer Zeit einen bepflanzten Flächen- 
raum im Umkreis von 10 Dards zerstört haben. 
Rettung erhofft man von dem Übergang zur 
Java-Natal-Varictät, da diese Pflanze zu anderer 
Zeit als die Sumatrana gesät wird und auch 
gegen die Raupe ziemlich immun zu sein scheint. 
Indessen ist dieses Hilfsmittel nicht allgemein 
anwendbar. Dagegen ist man auf den Gedanken 
verfallen, die Vorliebe der Raupe für die Luzerne 
zu benutzen, um ihr gewissermaßen eine Falle zu 
stellen und sie von den daneben gebauten Indigo- 
pflanzen abzulocken. Man hat in Pusa gefunden, 
daß bei der Nachbarschaft von Luzernefeldern die 
Ranpe sich nicht an den Indigo heranmacht. Auch 
wird Besprengen der Pflanze mit einer den Raupen 
schädlichen Flüssigkeit empfohlen. Im übrigen 
hofft man auf die natürlichen Feinde der Raupen, 
wie Parasiten und VBögel. 
Auch beim Tee ist es eine Raupe, aufs die 
sich die Aufmerksamkeit lenkt, nämlich die Raupe 
der Heterusa magnifica, Heterusa edocla und 
Heterusa eingala, hier bekannt unter dem Namen 
„red slug“. Man erachtet sie von allen den 
Schädlingen, die in den letzten Jahren die Tee- 
distrikte Indiens heimgesucht haben, als so ziemlich 
den bedenklichsten, und sie soll in den vergangenen 
zwei Jahren bedeutende Strecken heimgesucht 
haben. Das Auftreten dieser Plage war schon 
vor etwa zehn Jahren beobachtet worden, jedoch 
hatte man ihr damals keine besondere Aufmerk- 
samkeit geschenkt; 1899 hatte dann eine ähnliche 
Pest in Ceylon ziemlichen Schaden angerichtet. 
Seit 1904 ist sic unter den indischen Teegärten 
in Assam in verstärktem Maße aufgetreten. Der 
Schmetterling kommt im indischen Dschungel 
ziemlich häufig vor und beschränkt sich nicht auf 
Teegärten allein. Seine Vermehrungsfähigkeit 
soll ganz außerordentlich groß sein, eine weibliche 
Motte soll imstande sein, 100 bis 600 Eier zu 
legen. Man empfiehlt als Gegenmittel unter 
anderem Absuchen der Teegärten durch Kulikinder 
und Besprengen der Pflanzen. Zugleich rechnet 
man hier auch auf die Hilfe der Natur in Gestalt 
der Feinde der Raupe, die teils sie unmittelbar 
zerstören, teils ihre Eier darauf legen, deren 
Keimlinge sich dann von ihnen nähren. 
Der Sachverständige Dr. H. Mann, der von 
der „India Ten Association“ für die Bearbeitung
	        

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