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Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1907
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907.
Bandzählung:
18
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1907
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 1.
Bandzählung:
1
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Die wirtschaftliche und militärische Lage Deutsch-Südwestafrikas.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Die wirtschaftliche und militärische Lage Deutsch-Südwestafrikas.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

Über die zukünftige Gestaltung der in Süd- 
westafrika zu belassenden Schutztruppe liegen Vor- 
schläge des Generals v. Trotha, Obersten Dame, 
des jetzigen Kommandeurs und des Gonverneurs 
v. Lindequist selbst vor. 
Alle diese Vorschläge stimmen ungefähr dahin 
überein, daß für die erste Zeit nach Nieder- 
wersung des Aufstandes etwa 4600 bis 5000 
Mann kür notwendig erachtet werden. Im 
allgemeinen wird die Formierung von 20 Kom- 
-egnien, 7 Batterien (darunter 3 Gebirgsbatterien), 
vor esuschinengewehrzügen., 2 Pionierdetachements 
ein 9 Nlagen. Bei den Kompaguien sollen ver- 
krnse amuerhalh der Etatsstärken Kamelreiter- 
jett in 6 ildet werden, zu deren Formation die 
finden 1 lande befindlichen Kamele Verwendung 
in zwe Ann- Im allgemeinen ist die Einteilung 
Stweln ilitärbezirke, einen Nord= und einen 
nich Furk, geplant. Bataillonsverbände sollen 
h hergestellt werden. 
ü brdie, dis lo kati oun kann naturgemäß zunächst 
biete. n #ur für die bereits pazifizierten Ge- 
annäher Verero= und nördlichen Namalandes 
srohernd festgelegt werden. 
#e zu erwartende Entwicklung des Minen- 
stärterenbel Otavi und die Notwendigkeit einer 
stärkerer acherung gegen die Ovambos nötigt zu 
Franzfo Gletzung des Nordens. So mussen 
an des Sntein und Zeßfontein, Okankuejo 
. üdwestecke der Etoscha-Pfanne, Namu- 
toni, Otawi « 
·. l,Ot1tuoa - 
Wurmme 1 m Omuramba-u-Omatako 
Geschüne ompagnie besetzt, die Zuteilung von 
achiben. " und Maschinengewehren für dieso 
ngen vorgesehen werden. Das wild zer- 
klüste ..- 
Uüstete Gelände des Kaokofeldes erfordert die 
Bese - 
Usälliltgwxvls Outio mit einer Gebirgsbatterie. 
den Mten Obompagnien mit Artillerie werden 
sonpn z 1 marurn und Okambahe, Otjo- 
Varmemn putiro, Okahandja und Gr. 
mit Rient indhnk und Seeis, Gobabis 
Persip ##ann und Aminnis, Gochas und 
die Naiti ft ahöhe und Grootfontein sowie 
fernungen sichern müssen. Die großen Ent- 
seigaumen er einzelnen Postierungen voneinander 
K bewerkstelligen sollen. 
Lu —— Dafenorten Svwatohnead und 
Pionier-Deucht it t Zur die Garnisonierung von 
geri- vorgesshen zur Sicherung des Landungs- 
Mucolied sid die Sicherung des Südens 
läßt u riung des Ausstandes gestalten wird, 
gemöh w##r Zeit noch nicht übersehen. Natur- 
* en bei Hasuur, Dawignab, Uka— 
enitt en urmbad und Uhabis längs der 
m uch reuze Sicherungen postiert, Koct- 
Shoop start besetzt werden müssen. 
nach 
  
19 20 
Die Entscheidung, wie die Sicherung des 
Schutzgebietes und in welcher Stärke erfolgen 
soll, muß natürlich dem endgültigen Ermessen des 
Gonverneurs überlassen werden, der allein für 
die Sicherheit des Lebens der im Schutzgebiet 
sich aufhaltenden Weißen und für den Schutz des 
in der Kolonie angelegten Nationalvermögens 
verantwortlich ist. 
**zç 1 
— 
(IT. Dezember.) 
Meine Herren! Der stellvertretende Herr 
Kolonialdirektor hat bereits im allgemeinen be- 
tont, daß die Reduzierung der Schutztruppe 
auf 2500 Mann bis zum 1. April 1907 tech- 
nisch überhaupt nicht durchführbar sein 
würde. Zur Beleuchtung dieser Frage im ein- 
zelnen gestatte ich mir auf die Anfrage des Herrn 
Abgeordneten Dr. Spahn folgendes anzuführen. 
Eine derartig starke Verminderung der Schutz- 
truppe stößt die angenblickliche Dislozierung der 
Truppe, insbesondere im Norden der Kolonie, 
völlig über den Haufen. Die Frage, welche 
Punkte unter dem Gesichtspunkte einer solchen 
allgemeinen Verminderung der Schutztruppe trotz- 
dem unbedingt zu besetzen sind, läßt sich von hier 
nicht entscheiden. Auch der in Keetmanshoop 
weilende Kommandeur der Schutztruppe wird 
hierzu ohne weiteres nicht imstande sein. Er 
muß dazu die in den einzelnen Bezirken befind- 
lichen Offiziere hören; selbst wenn dies tele- 
graphisch oder heliographisch bewerkstelligt wird, 
vergeht darüber eine gewisse Zeit, und es würden 
vierzehn Tage bis drei Wochen nötig sein, ehe 
der Kommandeur der Schutztruppe über die end- 
gültige Dislozierung einer so gering bemessenen 
Schutztruppe zu einem abschließenden Urteil ge- 
langen kann. 
Die Truppen sind bei den enormen Ent- 
sernungen des Schutzgebiets weit über das ganze 
Land zerstrem. Die äußersten Besatzungen haben 
500 km und mehr bis zur nächstliegenden Eisen- 
bahnstation. Das erfordert allein einen Marsch 
von rund einem Monat. Aber mit der schema- 
tischen Zurückziehung der einzelnen Postierungen 
selbst ist es nicht abgetan. Die Zurückziehung 
der heimzusendenden Mannschaften muß in erster 
Linie nach Maßgabe des Ablaufes ihrer Kapitu- 
lationsverhandlung erfolgen. Die entsprechenden 
Jahrgänge bzw. Trausporte selbst sind nicht 
gleichmäßig auf die Truppenteikr verteilt. Es 
werden daher zahlreiche Hin= und Herschiebungen 
zwischen den einzelnen Postierungen notwendig 
werden. Das erfordert Zeit. 
Die zur Heimsendung gelangenden Mann- 
schaften dürfen ferner vor dem Eintreffen ent- 
1
	        

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