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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1909
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
20
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Deutsch-Ostafrika.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder- Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 58 20 
eignet. Einen Beweis hierfür liefert die große 
Palmenschamba der Kommune Lindi, die etwa 
20 000 gut stehende Bäume enthält. 
Moskitos wurden sehr wenig bemerkt, trotzdem 
die Arbeiten der Expedition zum Teil noch in 
der Regenzeit stattfanden. Bemerkbar machten 
sich Moskitos nur in der Rowumaebene. Wild 
gab es in der Grenzzone nicht, nur einmal wurde 
eine Kifaruspur gekreuzt. 
Die Bevölkerung hat der Grenzexpedition 
gute Dienste geleistet, soweit es sich um die in 
Kionga und Umgebung ansässigen Wasuaheli 
handelt. Die Anwohner der Grenze und die 
übrigen, eine gemischte aus Wamakonde und 
Wajao, auch einzelnen Wandonde bestehende Be- 
völkerung sind noch scheu dem Europäer gegen- 
über, der ihnen bisher ein äußerst seltener An- 
blick gewesen ist. 
Die vorherrschenden Kulturen sind Mtama 
und Mais, am Rowuma wird Reis gebaut. 
Die Produkte werden an die Inder nach Kionga 
verkauft. Die diesjährige Ernte war sehr gut. 
Die Expedition hatte nirgends mit Verpflegungs- 
mangel zu kämpfen. In Kionga kostete eine 
Last Mais (60 Pfund) 1,7 Rps., an der Grenze 
kaufte dann die Expedition dasselbe Quantum, 
unter Umgehung der Kionga-Inder, für 1 Rps. 
Zu Anlagen von Kulturen werden Flächen 
ausgesucht, die mit besonders dickem Busch be- 
standen sind, einmal wohl deshalb, weil solchem 
Boden noch eine große Kraft innewohnt, ferner 
aber besonders darum, weil das Feld nach der 
Rodung bis zur Ernte ziemlich frei von Unkraut 
bleibt, während beim Bebauen von Grasland 
angeblich zwei= bis dreimal gereinigt werden 
muß. Da der Kiongadistrikt recht bevölkert ist, 
wird in absehbarer Zeit der Busch allenthalben 
verschwunden sein. 
Der Export des Kiongadistriktes besteht aus 
Mtama, Mais, Kopra, Erdnuß, Reis, Kopal. 
Kautschuk und Rollentabak werden durch die 
Machembaleute aus dem Portugiesischen herüber- 
geschm#ggelt. Der Zug des Handels ist jeden- 
  
falls nach Kionga und nicht nach der porm- 
giesischen Station Palmas gerichtet. 
Die Besetzung des Zollpostens Kionga durch 
einen Europäer ist vielleicht der Erwägung wert. 
Ein gut gebautes Haus ist vorhanden. Durch 
die Militärstation Palmas, durch die kleinen 
Posten Kianga und Nakwedanga wird von seiten 
der portugiesischen Verwaltung die ganze Grenz- 
zone beherrscht. 
Die kleine Negerstadt Kionga zeichnet sich 
durch auffallend große, nach Suaheliart gebaute 
Häuser und durch große Sauberkeit aus. Jch 
schätze die Bewohnerschaft des Kiongadistriktes 
auf 5000 bis 6000 Köpfe. 
Der Bezirksamtmann von Lindi war noch 
vor Beendigung der Grenzerpedition erschienen 
und ließ auf meinen Vorschlag mit der Anlage 
eines Schensiweges längs des Grenzaushaues, 
und zwar auf unserer Seite, beginnen. Das- 
selbe taten die Portugiesen. Da diese Schensi- 
wege als kürzeste Verbindungen und bei der 
reichlichen Anwohnerschaft sehr begangen sein 
werden, so ist damit erreicht, daß die Pfeilerlinie 
vor Verwachsung gesichert wird. Ferner sollen 
die Pfeiler, von Ras Lipun beginnend, mit einer 
durchlaufenden, deutlich erkeunnbaren Numerierung 
auf unserer Seite versehen werden. 
Die politischen Verhältnisse im Kiongadistrikt 
geben zu keinen besonderen Bemerkungen Ver- 
anlassung. Die Bevölkerung ist friedlich und hat 
sich auch am maji-masi-Ausstande nicht beteiligt. 
Sie weiß offenbar unsere geregelte Verwaltung 
zu schätzen. Südlich der, Grenze sind die po- 
litischen Verhältuisse gekennzeichnet durch das 
Wort „Machemba“. Dieser seinerzeit von uns 
vertriebene Häuptling ist jetzt dort zu großer 
Macht gelangt und regiert in dem von ihm 
okkupierten Waldgebiete. Er verbietet den Ein- 
geborenen, Steuern zu zahlen, brennt Hütten 
nieder bis auf einen Tagesmarsch nach Palmas 
heran, kauft und verkauft Sklaven usw. Aller- 
dings gibt es südlich der Grenze auch viel Ge- 
sindel, das auf Machembas Namen sündigt.
	        

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