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Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1909
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
20
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder- Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

G 516 e. 
* Ein Gefecht im kranzösischen Tsadsee-Gebiet. 
Über ein Gefecht der französischen Besatzung 
von Kanem (östlich vom Tsadsee) unweit Arn 
Galakka im Borku-Gebiet werden folgende Einzel- 
heiten bekannt: 
Nomadenstämme hatten Ende vorigen Jahres 
einen zum Schutz der Viehweide vorgeschobenen 
französischen Posten überfallen, vier ,tirailleurs“ 
getötet und hundert Kamele erbeutet. Zu ihrer 
Bestrafung rückte der Kommandant des cerele du 
Kanem, Kapitän Cellier, mit 120 Gewehren 
und zwei Offizieren gegen Borku (rund 650 km 
nordöstlich des Tsadsee) vor. Er traf bei Aln 
Galakka auf eine vom Feind besetzte starke 
Bergfeste, die obendrein mit einer 1,80 m hohen 
Mauer umgeben war. Gleichwohl beschloß er 
den Angriff. Dieser scheiterte indes an der starken 
„enceinte“ und einem vernichtenden Feuer des 
Gegners. In kurzer Zeit zählte die französische 
Truppe zwölf Tote und neunzehn Verwundete; 
einer der beiden Offiziere, Leutnant Langlois, 
und ein weißer Sergeant wurden verwundet. 
Schließlich hatte die Abteilung ein Drittel ihrer 
Mannschaften verloren; es mußte der Rückzug 
angetreten werden, der, wie eine französische 
Nachricht sich äußert, „zum désastre hätte werden 
können, wenn der Gegner den Mut zur Ver- 
solgung gefunden hätte". 
Hiernach scheinen die Hauptgegner der Fran- 
zosen in jenen Gebieten, die Senussisten und das 
ihnen verbündete Wadai, neue Kräfte gesammelt 
zu haben, nachdem infolge mehrerer empfindlicher 
Niederlagen die ersteren um die Mitte des vorigen 
Jahres die Borkulandschaft geräumt und sich auf 
die Oase Kufra (nordöstlich Borku) zurückgezogen 
hatten. Die Niederlage bei Ailn Galakka wirkt 
um so empfindlicher, als die Franzosen im Jahre 
1908 einige wesentliche Erfolge gegen ihre Feinde 
zu verzeichnen hatten: so die Besetzung von Arada 
(120 km nöäördlich Abecher) durch die Abteilung 
Ferrandi, wodurch die Hauptverbindung zwischen 
Borku und Wadai durchschnitten wurde, und die 
Unterwerfung von N’Délé, der Hauptstadt von 
Dar Kuti, wodurch man Wadai auch nach Süd- 
osten isolierte. 
Ob hiernach der Kommandant des französischen 
Tsadsee-Gebiets, zu dem der cerele du Kanem 
zählt, mit diesem kühnen Zug gegen Borku ohne 
Geschütz und Maschinengewehr ganz einverstanden 
sein wird, erscheint fraglich. Mit erneuter Rüh- 
rigkeit des Gegners werden die dortigen Be- 
satzungen der Franzosen zu rechnen haben, nach 
dem bislang bewiesenen Geschick werden sie aber 
wohl der Schwierigkeiten Herr werden. Die 
Gesamtstärke der französischen Besatzungen im 
  
Tsadsee-Gebiet beträgt 1200 Mann, darunter sind 
100 Berittene; außerdem stehen vier Geschütze 
zur Verfügung. Die Hauptmasse ist im Batha- 
Tal, unweit des Fittri-Wassers (etwa 300 km 
ostnordöstlich von Ft. Lamy) vereinigt. 
Von unserer Kameruner Schutztruppe steht 
als nächste die 3. Kompagnie in Kusseri (am 
Schari, Ft. Lamy gegenüber), die mit zwei 
Maschinengewehren ausgestattet ist und neben 
Postierungen in Dikoa und Bongor (am Logone) 
anch Mani Illing am mittleren Schari besetzt hält. 
Dampferverbindung zwischen Queensland 
und Europa. 
Der Plan einer neuen Dampferverbindung 
zwischen Queensland und Europa durch die 
Torresstraße ist vor einigen Monaten verwirklicht 
worden. Am 17. November 1908 konnte der 
Gouverneur in einer Thronrede zur Eröffnung 
einer neuen Session des queensländischen Parla= 
ments bekannt geben, daß der Premier eine Reise 
nach England dazu benutzt habe, mit der British 
India Steam Navigation Company, vorbehaltlich 
der Genehmigung durch die gesetzgebenden Fak- 
toren, einen diesbezüglichen Vertrag abzuschließen. 
Dieser ist inzwischen genehmigt worden und in 
Kraft getreten; seine Hauptbestimmungen sind 
folgende: 
Die Gesellschaft läßt unter der Bezeichnung 
„Queensland Line“ monatlich einen Dampfer von 
London über Suez und durch die Torresstraße 
nach Brisbane fahren, der Thursday Island, 
Cairns, Townsville, Port Alma und solche an- 
deren queensländischen Häfen anläuft, für die 
sich mindestens 150 Tonnen Ladung bieten. Die 
Rückreise geht über die Südküste von Australien 
und das Kap der Guten Hoffnung. Die Dampfer 
sollen eine Größe von mindestens 5500 Register- 
tonnen haben und Vorrichtungen besitzen, um 
1500 Tonnen gefrorene Ladung aufzunehmen. 
Die Reise von London nach Thursday Island 
darf höchstens 46 Tage dauern bei Vermeidung 
einer Vertragsstrafe von 250 K für jede 24 
Stunden Verspätung, abgesehen vom Falle höherer 
Gewalt. Die Frachtsätze zwischen London und 
allen queensländischen Häfen müssen gleich sein. 
Alle in Australien benötigten Schiffsvorräte sollen 
in Queensland beschafft werden. 
Jeder Dampfer muß imstande sein, auf der 
Ausreise 200 Auswanderer unter Beobachtung 
der vom Board of Trade jeweils erlassenen Be- 
stimmungen zu befördern. Der queensländische 
Generalagent in London ist berechtigt, nach Maß- 
gabe des verfügbaren Raumes die Beförderung
	        

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