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Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1910
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Volume count:
21
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Amtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Personalien.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Amtlicher Teil.
  • Verfügung des Reichs-Kolonialamts, betr. die Aufhebung des Bezirksgerichts in Viktoria.
  • Abkommen, betr. Erwerb und Verwertung der Landgerechtsame der Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft längs der Nordbahn.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Inkraftsetzung des Vertrags betr. das Landungswesen in Swakopmund.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Betriebs- und Signalordnung für den Verschiffungs- und Landungsbetrieb der Woermann-Linie in Swakopmund.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. den Tarif für den Hafen von Swakopmund.
  • Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. die Hafenordnung im Hafenbezirk von Lüderitzbucht.
  • Betriebsordnung für die Personen-, Tier- und Güterbeförderung im Roberthafen von Lüderitzbucht, einschließlich Signalordnung.
  • Tarif für den Hafen von Lüderitzbucht.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Ausdehnung des Geltungsbereichs der Hundesteuerverordnung vom 23. Februar 1907.
  • Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. das Ergebnis der Wahlen und die Ernennung der Mitglieder für den Landesrat.
  • Die Satzungen der Deutsch-Westafrikanischen Bank.
  • Bekanntmachung, betr. Sperrung der unteren Strecke der südwestafrikanischen Staatsbahn Swakopmund - Windhuk.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

370 20 
Deutsch-Südwestatrike. 
Rechtsanwalt Dr. Erich Lübbert aus Ham- 
burg ist zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft 
beim Kaiserlichen Bezirksgericht in Lüderitzbucht 
zugelassen worden. 
Wiederausgereist ist am 18. April: kommiss. 
Bezirksamtmann Dr. Schultze. 
  
Mit Heimaturlaub sind am 1. April abgereist: 
Bezirksschreiber Köppen und Streckenaufseher 
Pohl, ferner (krankheitshalber) Bahnmeister Hill- 
brecht. 
Angenommen ist: als Lehrerin: Hedwig Dan- 
nert; als Zollaufseher: Bachmann. Zum Ma- 
terialienverwalter ist ernannt: Magazinaufseher 
Brendel. 
  
  
  
  
  
  
  
Tichtamtlicher Teil 
  
  
  
  
  
  
  
Baumwollfragen. 
Vortrag, gehalten von Seiner Erzellenz dem Herrn Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts Dernburg 
auf Veranlassung des Deutschen Handelstages am 14. April 1910. 
Meine Herren! Als ich vor Ihnen vor etwas 
über drei Jahren von dieser Stelle aus über 
die Zielpunkte der deutschen kolonialen Ent- 
wicklung sprechen durfte, habe ich als eine 
Hauptaufgabe bezeichnet eine höchst weitgehende 
Befreiung der deutschen Industriewirtschaft von 
der Bevormundung durch andere Nationen, welche 
die unentbehrlichen Rohstoffe beherrschen. Die 
Kolonien sollten durch Produktion der Rohstoffe 
Deutschland in dem Bezug unabhängiger ge- 
stalten, monopolistische Bestrebungen auf dem 
Weltmarkt zu verhindern suchen und ein Macht- 
element abgeben, auf das bei den vielfachen 
Zollabmachungen sich der Unternehmer stützen 
kann. Wenn ich damals diese Ziele als ver- 
mittels unseres Kolonialbesitzes, allerdings mit 
mancherlei Einschränkungen, für erreichbar erklärt 
habe, so bin ich heute, nachdem mehr als drei 
Jahre verflossen sind, in der Lage, im wesentlichen 
meine damalige Anschanung aufrechtzuerhalten. Ja, 
wir können heute sagen, daß für manche wichtige 
Rohstoffe die feste Basis gewonnen ist, die uns mit 
Sicherheit im Verlaufe von kurzen Fristen einen 
großen Teil des betreffenden Rohmaterials liefern 
wird. Wenn das in den gegenwärtigen Ziffern 
des tatsächlichen Exports aus den Kolonien noch 
nicht mit Deutlichkeit hervorgeht, so liegt das 
daran, daß diese Kulturen eines längeren Zeit- 
raums bis zur Erntereife bedürfen. 
Wenn z. B. der deutsche Konsum an Kopra 
im Jahre 1907 einen Wert von 23½⅛½ Millionen 
Mark gehabt hat und der Gesamtexport im 
Jahre 1908 aus unseren Kolonien nur einen 
Wert von 5,7 Millionen Mark hatte, so wird 
man hierbei doch nicht vergessen dürfen, daß in 
Ostafrika, welches ungefähr für 1 Million Mark 
Kopra geliefert hat, die Statistik 104 000 trag- 
fähige und 470 000 noch nicht tragfähige Bäume 
  
verzeichnet, und das gleiche ist für Neu-Guinea 
und das Inselgebiet, welches für etwa 2½ Milli- 
onen Mark Kopra geliefert hat, der Fall, wo 
mindestens sechsmal soviel Kokosbäume plantagen- 
mäßig gebaut werden, als zur Zeit fruchtbringend 
sind. Da eine zehnjährige Palme eine normale 
Ernte zu bringen pflegt, so können Sie aus 
diesen Ziffern selbst ersehen, wie innerhalb ganz 
kurzer Zeit in den deutschen Kolonien so viel 
Kopra gezogen werden wird, als im Jahre 1907 
der deutsche Import war. 
Dasselbe ist der Fall hinsichtlich der Hanf- 
stoffe, wo z. B. in Ostafrika, welches einen Export 
im Jahre 1908 von 3 Millionen Mark hatte, 
von einigen 40 Millionen Sisalagaven nur 
7½ Millionen ertragsfähig gewesen sind. Der 
Gesamtbedarf an Manila-Hanf, Sisal-Hanf und 
indischem Hanf war aber im Jahre 1907 nur 
etwa 8 Millionen Mark. Die Sisalkultur hat 
eine vierjährige Periode. Es berechnet sich 
daraus, daß jeder deutsche Bedarf schon in etwa 
1—2 Jahren gedeckt werden wird. 
Anders steht es allerdings mit anderen kolo- 
nialen Produkten, wie z. B. dem Kautschuk, bei 
dem Deutschland etwa 100 Millionen Mark zu 
den Preisen des Jahres 1907 an das Ausland 
zu bezahlen hatte. Das Gesamtquantum war 
15 800 t. Ostafrika hat im Jahre 1908 250 t 
geliefert, davon etwa ein Drittel aus Plantagen. 
Aber die Plantagenstatistik zeigt, daß ungefähr 
nur ein Neuntel der gesamten Plantagen-Kaut- 
schukbäume in das Erntestadium eingetreten waren, 
so daß auch hier ein ganz erheblicher Fortschritt 
in kurzer Zeit offenkundig werden muß. In 
Kamerun sind nach der Plantagenstatistik im 
ganzen 2700 ha in Kickria angepflanzt, aber erst 
13 ha tragfähig. 270 ha sind mit Hevea an- 
gepflanzt, wovon noch nichts tragfähig ist. Außer-
	        

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