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Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1910
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910.
Volume count:
21
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Koloniale Preßstimmen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Die Verträge mit der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika und der Deutschen Diamantengesellschaft m. b. H.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur. IV.
  • Koloniale Preßstimmen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Marktbericht.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

SJ 440 2 
probte und in afrikanischen Verhältnissen erfahrene 
Europäer zur Verfügung, die außerdem in Truppe 
und Handel einen Stamm ebeuso erprobter und ihre 
Muttersprache redender Eingeborenenelemente mit- 
brachten. Wir aber erschienen mit Neulingen auf dem 
Platz, die selbst erst lernen mußten, denen man auch 
nicht eines der in Frage kommenden Eingeborenen- 
idiome mit auf den Weg hatte geben können und die 
froh sein mußten, sich auf irgend eine Weise in diesen 
schvierigen Sprachverhältnissen zurechtzufinden. Uber 
die Hälfte dersenigen Elemente aber, mit denen sie 
zunächst zu tun hatten, nämlich die farbigen Mann- 
schaften der Truppe, stammten aus englischen 
oder englisch redenden KRKolonien. Was war na- 
türlicher, als daß auch sie aufs Englische zurückgreifen 
mußten, und daß nun auch die Namernuner Eingeborenen, 
die als Soldaten in die Truppe einzutreten begannen, 
sich bald das leicht erlernbare Pigeon-Cnglisch an- 
cigneten, der Erlernung der ungemein viel schwereren 
deutschen Sprache aber die größten Schwierigkeiten 
bereiteten. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß man 
eine ganze Reihe von Jahren seohr geteilter 
Ansicht darüber war, ob sich die Einführung 
der deutschen Sprache zunächst überhaupt 
empfehle. War es doch mehr als einmal vorge- 
kommen, daß auf Erpeditionen die Gegner von den 
Absichten der deutschen Truppe Kenntnis erhalten 
hatten, und zwar durch die hellhorigen Jungen der 
Curopäer, denen ein Wort oder ein Name der deutschen 
Unterhaltung schon genügt hatte, den Zusammenhang 
zu erraten und ihre Stammesgenossen zu benachrich- 
tigen. Nun man mit Recht seit 1902 diese Bedenken 
hat fallen gelassen, ist es der Spracherforschung doch 
erst in letzterer Zeit mit Hilfe von Missionen, Offizieren 
und Beamten gelungen, zwei der in Frage kommenden 
Eingeborenenidiome (Jannde und Fulbe) lehren zu 
  
können und so den hinausziehenden Europäern eine 
gewisse Unterlage für ihre sprachlichen Aufgaben zugeben. 
Angesichts dieser Sachlage wird sich wohl niemand 
des Eindrucks erwehren können, daß sich in Kamernun 
unseren Pionieren in sprachlicher Hinsicht 
ganz ungewöhnliche Schwierigkeiten in den 
Weg stellten. Der unvermeidbare Personal= und Stellen- 
wechsel hat bei dem vorhandenen Sprachengewirr der 
zahlreichen Stämme naturgemäß auch vielfach der Ver- 
wertung erworbener Sprachkennmisse im MWege ge- 
standen. Dabei lagen auch die Ersatzverhältinisse der 
farbigen Truppe selbst nicht günstig für die Verbreitung 
der deutschen Sprache. In dem Etat für 1910 finden 
wir zum ersten Male Mittel, die das Festhalten der 
farbigen Soldaten bei der Truppe über die bishberige 
zeit von drei Verpflichtungsjahren ermöglichen sollen. 
Nun ist ja in der Kameruner Truppe die Kommando- 
sprache von jeher deutsch gewesen und auch die Er- 
teilung von deutschem Unterricht an die farbigen Mann- 
schaften seit 1902 eingeführt worden. Bei den zahl- 
reichen Expeditionen, welche die Truppe in dieser geit 
ans zuführen hattc, ist aber naturgemäß die Sprachen- 
frage in den Ointergrund getreten. Berücksichtigt man 
außerdem, daß die farbigen Mannschaften nach Beendi- 
gung ihrer kurzen Dienstzeit in ihre heimatlichen Ver- 
hältnisse zurückkehrten oder sich dem lukrativen, aber 
englischsprechenden Handel zuwandten, so kann man 
sich einen Begriff machen, wieviel an deutschen Sprach- 
kenntnissen bei diesen Leuten übrig geblieben ist. Mit 
der Verlängerung der Dienstverpflichtungen ist 
aber auch in diesem Punkt eine ganz wesentliche 
Besserung zu erwarten, die sich später nicht zum 
wenigsten dadurch bezahlt machen wird, daß neben den 
„positiven Leistungen eines zu Ordnung und Verdienen 
erzogenen Elements“ auch die deutsche Sprache in die 
Bevölkerung hineingetragen wird. 
  
Verkehrs-Nachrichten. 
In Kete Kratschi (Togo) ist am 20. April eine Reichs-Telegraphenanstalt für den 
internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Kete aratschi ist dieselbe wie für Telegramme nach den 
übrigen Anstalten des Schutzgebiets. 
Fostdaupfschiffsverbiudungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Mai 1910. 
  
Die Abfahrt erfolgt 
Nach vom Ein- 
schiffungshafen 
am: 
Aus schiffung. bhafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am: 
  
  
Neapel 20. 
(deutsche Schiffe) 
Brindisi 15. Mai 
(engl. Schiffe) 
2 
* 
1. Deutsch-Neuguinea. 
209. Mai 
l 
  
Mai 3. Juni 
Friedrich-Wilhelms- 
hafen B9 u. 43 Tage 
Rabaul 41 u. 46 Tage 
Nabaul 41 Tage 
Friedrich " Wilhelms- 
hafen 45 Tage 
Nabaul 42 Tage 
13. 18. 27. 
10 0 
Mai 
  
  
Auf Verlangen des Absenders werden Briefe und Postkarten — nicht auch Drucksachen, 
Geschaftspapiere und Warenproben — über Sibirien —Schanghai geleitet.
	        

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