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Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1912
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912.
Volume count:
23
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1912
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 10.
Volume count:
10
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912. (23)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Druckfehlerberichtigung.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Samoa.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (X.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Advertising

Full text

W 459 20 
lungen angesehen werden. Die Nachzucht, be- 
sonders die weiter im Innern des Landes auf- 
gewachsene, erweist sich als hart und widerstands- 
fähig und kann, was ihre Entwicklung anbetrifft, 
sich in jeder Hinsicht mit den Tieren der Kap- 
kolonie messen. 
An zur Zucht geeigneten Tieren im fort- 
pflanzungsfähigen Alter (d. h. drei Jahren und 
darüber) standen 1910 der Kolonie 30 Paare 
zur Verfügung. Ungefähr 50 Vögel verschiedenen 
Alters wurden im Jahre 1909 an Farmer und 
Züchter abgegeben. Der Verkaufspreis schwankte 
je nach Alter zwischen 25 bis 100 Fr. für das 
Stück. Im März 1910 gelangten abermals 
50 Tiere im Alter von 4 bis 18 Monaten zum 
Verkauf. Für die jüngsten wurden 150 Fr., für 
solche von 6 Monaten 220 Fr. pro Stück be- 
zahlt, während die 18 Monate alten pro Paar 
600 bis 650 Fr. Erlös brachten. Voraussichtlich 
werden sich die Preise auf der genannten Höhe 
behaupten, da die Nachfrage groß ist und die 
Möglichkeit einer Neueinfuhr infolge des von der 
Kapregierung erlassenen Ausfuhrverbots für Strauße 
und deren Eier zurzeit nicht besteht. 
Die Straußenfarm Tuléar, im Südwesten 
der Insel gelegen, konnte 1909 für den Verkauf 
von Federn, die an den Londoner und Pariser 
Markt geliefert wurden, bereits 6022, 50 Fr.erzielen. 
Seither ist die Menge und Güte der gewonnenen 
Federn beträchtlich in die Höhe gegangen. 
Trotz der gewaltigen Ausdehnung der Straußen- 
zucht, die im Kapland während der letzten Jahre 
stattgefunden hat, besteht kaum die Gefahr, daß 
infolge eines Uberangebots die Preise für Federn 
merklich sinken werden, weil entsprechend der 
Steigerung der Produktion ein ebenso großer 
Mehrverbrauch eingesetzt hat. 
So wie die Verhältnisse heute liegen, stellt 
die Straußenzucht einen reichen Gewinn ab- 
werfenden Betriebszweig dar. Doch wäre die 
Annahme falsch, wenn man glauben wollte, daß 
die Straußenzucht als besonders leicht und mühelos 
zu betrachten sei. Eingehbende Spezialkenntnisse 
in Verbindung mit dem nötigen Kapital und 
großer Rührigkeit und Sorgfalt sowohl des Leiters 
als des Personals sind für erfolgreiche Straußen- 
zucht unerläßliche Vorbedingungen. 
Veeheinkuhrverbot für die kolonie Dozambique. 
Die Landwirtschaftsinspektion in Lourenco 
Marques macht im „Boletim Official de Mocam- 
bique“ Nr. 9 vom 2. März d. Is. unter Wieder- 
holung der Bekanntmachung vom 28. Juni 1911 
folgendes bekannt: 
Es ist gänzlich verboten, nach irgendeinem 
Punkte der Kolonie Mozambique irgendwelche 
  
Tiere einzuführen, die aus den nachgenannten 
Ländern stammen, weil in jenen Gebieten ver- 
schiedene Tierseuchen, wie Eastcoastfieber, Try- 
panosomiasis und Peripneumonia, vorkommen: 
Indien, Mauritius, Persien, Britisch-Birma und 
Assam, China und angrenzende Länder einschließ- 
lich Korea, Französisch-Indo-China, Hongkong, 
Unabhängige Malayenstaaten, Niederländisch-Ost- 
indien und Philippinen. Die Einfuhr von Rind- 
vieh aus folgenden Herkunftsländern ist gleichfalls 
verboten: Swaziland, Natal, Britisch-Betschuana- 
land und Rhodesia. Die Einfuhr von Rindvieh, 
Schafen, Ziegen und Schweinen aus Europa ist 
wegen der dort herrschenden Maul= und Klauen- 
seuche verboten. 
* Der RKolonialhandel der Vereinigten Staaten 
von Nordamerika im Jahre 1911. 
1. Philippinen. 
Der Gesamterport des Jahres (mit Ausnahme 
von Gold und Silber) betrug 39 778 629 § und hielt 
den hohen Stand vom Jahre 1910 aufrecht. Der 
Import (abgesehen von Gold und Silber) erlangte 
die bisher noch nicht erreichte Höhe von 49 833 722 S. 
Baumwolle und Baumwollenwaren wurden im 
Werte von 10395 480 S eingeführt und betrugen 20 v. O. 
des ganzen Imports. Die Vereinigten Staaten nahmen 
mit 4 192 849 X die erste Stelle ein, an zweiter folgten 
britische Maren mit 3 523 224 J. Der Baumwollhandel 
mit anderen Ländern als den Vereinigten Staaten 
war im ganzen geringer als 1910. Die Einfuhr von 
Aieh nahm sehr zu und be #ifferte sich auf 1490550 * 
gegen 871 966 § im Vorjahre. Die Zunahme des 
Reisimports hielt auch im Jahre 1911 an, dic ein- 
geführte Menge war größer als in den Jahren seit 
1905. Der Wert dieser Einfuhr betrug 6 560 030 kF, 
also 1 238 668 § mehr als im Jahre 1910, während 
der niedrige Preis des Vorjahres nicht aufrecht erhalten 
werden konnte. Weigenmehl wurde auch in großen 
Mengen eingeführt: infolge des niedrigen Preises 
betrug der Wert dieses Imports jedoch nur 1422279 F, 
also weniger als im Jahre 1910. Eisen, Stahl und 
Manufakturen wurden für 5 887185 X. Kohlen 
für 1548 437 eingeführt. 
Der Wert der ganzen Einfuhr aus den Vereinigten 
Staaten betrug 19 483 658 8 oder 40 v. H. des Ge- 
samthandelo. 
In dem Gesamterport von 39 778 629 F behielt 
Manilahauf den ersten Platz, nahm jedoch sowohl 
an reellem Wert wie auch — angesichts der großen 
Gewinne in Kopra und Zucker, welche beide neue 
hohe Rekorde aufftellten — an relativer Bedeutung ab. 
Der Erport von Hauf betrug 163 033 long tons im 
Werte von 16.141 340 S. Die dichte Annäherung im 
Preis von gutem Hanf und Sisal wurde 1911 nicht 
aufrecht erhalten. 
Infolge der Ermutigung, die die Zuckerindustriec 
durch freie Zzulassung zum amerikanischen Markt und 
den günstigen Preis von 1910 erhielt, stieg der Erport 
von 125 699 auf 147016 long tons. Davon gingen 
126 889 lonkg tons nach den Vereinigten Staaten, 
20 127 lonx tons nach anderen Ländern. Der Wert 
dieses Handels betrug 8014 360 s, also ungefähr 
1 000 000 § mehr als im Jahre 1910.
	        

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