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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
kbl
Titel:
Deutsches Kolonialblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1890
1921
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
kbl_1913
Titel:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Bandzählung:
24
Herausgeber:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1913
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück Nummer 1.
Bandzählung:
1
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Kapitel

Titel:
Nichtamtlicher Teil.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Deutsch-Ostafrika.
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Titelseite
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (I.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Volltext

W V220 
Posten zu veranlassen, sie also aus ihren unzu- 
gänglichen Wäldern herauszulocken. Auch diese 
Zwerge haben versprochen, sich jeglicher Über- 
griffe gegen ihre Nachbarn zu enthalten, wogegen 
ihnen Schutz gegen jede Belästigung in ihren 
Walddörfern zugesagt ist. 
Es ist zu hoffen, daß die Zwerge sich nun- 
mehr endgültig der staatlichen Ordnung in Ru- 
anda anpassen. Voraussichtlich werden sie sich 
im Laufe der Jahre mit den Wahntu vermischen 
und ihre Eigenart aufgeben. Afrika wird dann 
wieder um einen seiner interessantesten Urstämme 
ärmer sein.“) 
zu den Zwergen begeben und daß es ihm ge- 
lungen sei, zunächst mit Bungrue, dem Sohn 
des bekannten Zwergenhäuptlings Grue, zu ver- 
handeln. Im Laufe der nächsten Tage stellte sich 
dann der Häuptling selber mit seiner Familie 
und seinen sämtlichen Leuten. Sie versprachen, 
sich künftig jeder Gewalttat gegen die Bewohner 
der näheren und weiteren Umgebung, auch auf 
englischem Gebiet, zu enthalten und den Befehlen 
des Sultans und der Residentur Folge zu leisten. 
Dafür ist ihnen Schutz gegen Blutrache für die 
früher von ihnen begangenen Rauhbzige zugesagt. 
Die Zwerge des Grue werden nach Ruschaki 
und Vumagi zusammengezogen, diejenigen des 
Bassebja nach Mgitowu. 
Gleichzeitig ist es dem Führer des Postens 
Mruhengeri, Oberleutnant Wintgens, ge- 
lungen, die Wald-Zwerge südlich des Karrissimbi 
zu besuchen und zu einem Gegenbesuche auf dem 
] Wax die beigesügten Bilder aubetrifit, so sei 
bemerkt, daß Gruc und die Begleiter Nr. 4, 5 und 6 
ausgezeichnete Topen der Batwa darstellen, bei denen 
auch dem Laien sofort das eigemümliche „Mopegesicht“ 
anffallen muß. 
  
kamerun. 
Uachwelsung der bei den Rüsten-Sollämtern des Schutzgebiets Kamerun in den Oonaten Kpril bis 
September 1912 fällig gewordenen Sollbeträge. 
  
  
  
  
  
(Bgl. „D. Kol. Bl.“ 1912, Nr. 23, S. 1137 .) 
Gesannbeireg der fällig gewordenen (nen deklarierten) Zölle - , ».. 
» oburqumnntm»c1tu11nndc«Rednutnqjahtcs Gegen den gleichen 
Der Zollämter Beitraum 
1912 1001 des Vorjahre 
Name — · « 
Einfuhr Ausfuhr Zusammeninfuhr Ausfuhrusammen mehr weniger 
& vVi. Pf. Pos Ubf. P f. % RKf. “ Uff. 
Duala 1168125 752 15 777 723 22 996 35800 720 0593 360 10 
Nribt 6009 731 665 564 977 30|1174708 95651 470 l )l«)«-)4.)1144()-l.’)ti()thjlitiskskö 
"«1tli.1ua..... 106 712 95 321 2507037 20S92 70 125160|102 1470 4188900 
Buean . . . . .. 5 595 10 11.70 5636 80ll 75 4440] 4536 151 1100 65 
Zusammen 1890165 45591 207 65 2481463 10 1531578 30 510 870 80 2051449 10 O 
  
  
  
  
  
  
  
Uachweisung der bel den Binnen-Jollämtern des Schutzgebiets Kamerun in den 
Juni 1912 fällig gewordenen * 
(Vgl. „D. Rol. Bl.“ 1912, Nr. 23, S. 1138f.) 
Donaten Kpril bis 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesumtbetrag der fällig gewordenen inen deklarierten) Zölle zegen d 
» im obengenannten Zeitraum des Rechnungsjahres Gegen den gleichen 
Der Hollämter Zeitra um 
1912 1911 des Vorjahre 
Name 
Einfuhr Ausfuhr Zusammeninfuhr Ausfuhr sZusammen mehr weniger 
.% Pl Bi. .% Hif. %DHi. .% Pf .7 NVif. .% Hifi. % if 
Nio del Ren 25 265# 580 0|2 SI5 0 250 302667 10 - -- 521 20 
Nisanglang 35344 70) 2132 %0 56° 7 6H,%%%%L3G UU 36000 25 1 
Campo . . . .. 600 45 900 15 1 ½330 65 1 20 1343 85 P# 10 
Aeinm . .. 183 0.5 2520 60 ½001 55 583 30 ½166 15 17190 75 715 20 
Marbabi. . . .. 1104 8551 2569 201 3674 605 §11 10 6 735 35 . 
Garua. . . . .. 5 115 60 1219 10 6 :n61 70 § S5|1 16 853 0525707 05 19342 35 
Molund 8617 2515501 252L 118 5018226 70 32 55 459 25 15 310 75 
Musseri . . . .. 2 80 210 22 1313 15 1993 6306 15 235 00 
ansammenSO02ODDb 22 2505 881 40 53135 35
	        

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