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Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1914
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
25
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 2.
Volume count:
2
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zum Kampf gegen die Schlafkrankheit.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
  • Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)
  • Title page
  • I. Chronologische Uebersicht der in dem Regierungs-Blatt des Großherzogthums im Jahre 1885 erschienen Gesetze und Verordnungen.
  • II. Sachregister zu dem Regierungs-Blatt des Großherzogthums vom Jahre 1885.
  • Regierungs-Blatt Nummer 1. (1)
  • Regierungs-Blatt Nummer 2. (2)
  • Regierungs-Blatt Nummer 3. (3)
  • Regierungs-Blatt Nummer 4. (4)
  • Regierungs-Blatt Nummer 5. (5)
  • Regierungs-Blatt Nummer 6. (6)
  • Regierungs-Blatt Nummer 7. (7)
  • Regierungs-Blatt Nummer 8. (8)
  • Regierungs-Blatt Nummer 9. (9)
  • Regierungs-Blatt Nummer 10. (10)
  • Regierungs-Blatt Nummer 11. (11)
  • Regierungs-Blatt Nummer 12. (12)
  • Regierungs-Blatt Nummer 13. (13)
  • Regierungs-Blatt Nummer 14. (14)
  • Regierungs-Blatt Nummer 15. (15)
  • Regierungs-Blatt Nummer 16. (16)
  • Regierungs-Blatt Nummer 17. (17)
  • Regierungs-Blatt Nummer 18. (18)
  • Regierungs-Blatt Nummer 19. (19)
  • Regierungs-Blatt Nummer 20. (20)
  • Regierungs-Blatt Nummer 21. (21)
  • Regierungs-Blatt Nummer 22. (22)
  • Regierungs-Blatt Nummer 23. (23)
  • Regierungs-Blatt Nummer 24. (24)
  • Regierungs-Blatt Nummer 25. (25)
  • Regierungs-Blatt Nummer 26. (26)
  • Regierungs-Blatt Nummer 27. (27)
  • Regierungs-Blatt Nummer 28. (28)
  • Regierungs-Blatt Nummer 29. (29)
  • Regierungs-Blatt Nummer 30. (30)
  • Regierungs-Blatt Nummer 31. (31)
  • [114] Verordnung, den Malzaufschlag im Vordergerichte Ostheim betreffend. (114)
  • [115] Ministerial-Bekanntmachung, betreffend einen Nachtrag zu dem Statut der Sparkasse zu Bürgel. (115)
  • [116] Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung der in Jena bestehenden Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Kommission zur Prüfung der Kandidaten des höheren Schulamts für die Prüfungszeit vom 1. November 1885 bis 31. Oktober 1886 betreffend (116)
  • [117] Ministerial-Bekanntmachung, das Erlöschen der Konzession für die in Liquidation getretene Preußische Hagel-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft zu Berlin betreffend. (117)
  • [118] Ministerial-Bekanntmachung, die Aufnahme eines mit 4 % verzinslichen Anlehens der Werra-Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau einer Eisenbahn von Sonneberg nach Lauscha betreffend. (118)
  • [118] Ministerial-Bekanntmachung, die Arzneitaxe für das Jahr 1886 betreffend. (118)
  • [119] Ministerial-Bekanntmachung, den Wechsel in der Hauptagentur der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Breslau betreffend. (119)

Full text

3. sind gute Verbindungen nach dem Hinterlande 
vorhanden? 
Die in den Tagen vom 28. bis 30. Januar 
angestellten Untersuchungen haben folgende Resultate 
ergeben: 
zu 1. Die bei meiner ersten Anwesenheit in 
der Kap Croß-Bucht am 23. gefundene zweite Lande- 
stelle wurde während des dreitägigen Aufenthaltes 
stets ohne irgend welche Schwierigkeiten benutzt. 
Meiner Ueberzeugung nach ist diese Landestelle gut, 
da man hier stets in der Lage sein wird, falls die 
See nicht allzu stark brandet, Personen und Güter 
ohne Verlust auszuschiffen. Im Vergleich zu den 
Landestellen an der Guineaküste, bei Togo und 
Weidah, wo ich das Landen nur in der guten 
ahreszeit zu beobachten Gelegenheit hatte, ist der 
latz bei Kap Croß als vorzüglich zu bezeichnen. 
Die Richtung der Landestelle habe ich durch zwei 
kleine Baken, die in Eins gehalten werden müssen, 
kenntlich gemacht. 
Zu 2. Obgleich an beiden Tagen durch 2 Offi- 
ziere mit je 1 Unteroffizier und 3 Mann an der 
Landestelle selbst, sowie in einem Umkreise bis zu 
5 km von derselben, soweit es der Boden gestattete, 
nach Wasser gegraben wurde (6 Spaten waren von 
der Tsoakhaub-Station zu diesem Zweck an Bord 
genommen worden) sind diese Versuche doch resul- 
tatlos verlaufen. Bei allen Grabungen wurde nach 
Entfernung des Sandes in einer Tiefe von ½ bis 
1 m auf Stein oder Kalk gestoßen. Wasser und 
zwar Seewasser, zeigte sich bei diesen Grabungen 
nur in der Nähe der Küste. In südöstlicher Rich- 
tung, etwa 5 km von der Landestelle entfernt, wurde 
eine große hügelige Stelle mit Felsblöcken bestreut 
vorgefunden. Manche von diesen Felsblöcken zeigten 
Auswaschungen, in denen, bis zu 30 em tief stehend, 
Wasser vorgefunden wurde. Die von diesem Wasser 
mit an Bord gebrachte Probe ließ ich vom Schiffs- 
arzt untersuchen, wobei es sich ergab, daß dies 
Wasser als Trinkwasser unbrauchbar sei. 
Zu 3. Ueber die Verkehrswege nach dem 
Innern habe ich mir ein Urtheil nicht bilden können, 
da ich zu ihrer Erforschung Expeditionen für viele 
Tage in das Innere des Landes hätte schicken 
müssen. Da dies auch über den Rahmen meiner 
Aufgabe hinausgegangen wäre, so nahm ich von 
der Untersuchung Abstand. 
Der vorgefundene Strand ist bis etwa 500 m 
landeinwärts loser Sand, in den man beim Gehen 
bis an die Knöchel einsinkt, von da an wird der 
Boden fest und ist zeitweise auf dem Hicgelrücken 
mit großen Steinen besät. 
Der Ankergrund in der Kap Croß-Bucht ist gut, 
und das Schiff lag hier, trotz zeitweilig hoher 
Dünung, besonders am 30., verhältnißmäßig ruhig. 
Da bei den angestellten Untersuchungen kein 
Trinkwasser gefunden wurde, so halte ich die Kap 
Croß-Bucht für die Anlage einer Station, wie sie 
für den jetzigen Verkehr für Südwestafrika noth- 
224 
  
wendig ist, nicht für geeignet. Sollte jedoch in spä- 
teren Jahren der Handel derartig aufblühen, daß 
ein Hafen an dieser Küste erforderlich wird, so 
scheint mir die Kap Croß-Bucht, falls Trinkwasser 
durch Bohrungen gefunden wird, hierfür ein geeig- 
neter Platz zu sein, da Steine zum Bau eines 
großen Breakwaters in unmittelbarer Nähe vor- 
handen sind. # 
Am 31. Januar 6 ½ a. m. verließ ich Kap Croß, 
um nach der Mündung des Omaruru-Flusses, der 
sich zwischen Kap Croß und Tsoakhaub befindet, zu 
gehen. Ich that dies auf Wunsch des Assessors 
Köhler, der diese Flußmündung ebenfalls kennen 
lernen wollte, besonders um einen Vergleich zur 
Tsoakhaub-Mündung zu erhalten. Gleich nach dem 
Verlassen des Kaps Croß wurde eine hohe schwere 
Dümnng, die vorher auf dem Ankerplatz nicht wahr- 
genommen war, beobachtet. Da über dem Lande 
ein dichter Nebel lag, so kam die Küste sehr bald 
aus Sicht. Um 10 ½ a. m. hatte ich die Breite des 
Omaruru-Flusses erreicht und hielt auf die Küste 
zu, die in einer Entfernung von etwa 2 Sm. 
gesichtet wurde. In der langgestreckten Sanddüne 
wurde ein großer Einschnitt bemerkt. In dieser 
Senkung, die dunkel erschien, aber kein Wasser 
zeigte, wurde das Bett des Flusses erkannt. 
Der Omaruru-Fluß soll in seiner Mündung sehr 
selten Wasser zeigen, weshalb diese auch ziemlich 
umbekannt zu sein scheint. Da eine Landung in der 
von Bord aus sichtbaren hohen Brandung mir nicht 
rathsam erschien, so gab ich den Landungsversuch an 
der Omarurn-Mündung auf und dampfte nach der 
Tsoakhaub-Mündung weiter, wo um 305 in acht 
Faden Wasser vor den Stationshäusern geankert 
wurde. Die Eröffnung des Verkehrs mit dem 
Lande hielt ich an diesem Nachmittage der hohen 
Dünung wegen (das Schiff schlingerte bis zu 28°5) 
für nicht rathsam, zumal da ich mich auch mit 
der Station über die Brandungsverhältnisse, wegen 
des Fehlens von Signalmitteln an Land, nicht ver- 
ständigen konnte. Am nächsten Morgen hatte die 
Dünung für einige Stunden nachgelassen. Diese 
Zeit benutzte ich, um mit dem Brandungsboot an 
Land zu fahren. Ich fuhr genan in der durch Bake 
und Flaggenstock angegebenen Linie durch die Brau- 
dung und landete in der durch ein kleines, vor- 
springendes Riff gebildeten Landestelle ohne jede 
Schwierigkeit. Der mich an Land empfangende 
Stationsunteroffizier meldete mir, daß die Lan- 
dungsverhältnisse gerade jetzt ungünstig seien; für 
gewöhnlich sei die See viel ruhiger. Der Unter- 
offizier gehörte bereits seit vier Monaten der Station 
an und meinte, daß zu Vollmondszeiten (an diesem 
Tage war Vollmond) die Landungsverhältnisse be- 
sonders schlecht, zeitweise vielleicht sogar unmöglich 
seien. Während des Aufenthaltes S. M. Krzr. 
„Falke“ vor der Tsoakhaub-Station vom 1. bis 
3. Februar konnte aber zu jeder Tageszeit gelandet 
werden, trotzdem am 1. Februar, mit Ausnahme der
	        

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