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Leitfaden für das Preußische Jäger- und Förster-Examen.

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Bibliographic data

fullscreen: Leitfaden für das Preußische Jäger- und Förster-Examen.

Monograph

Persistent identifier:
leitfaden_examen
Title:
Leitfaden für das Preußische Jäger- und Förster-Examen.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Julius Springer
Document type:
Monograph
Collection:
preussen
Publication year:
1891
DDC Group:
Bildung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Anhang. Jagdlehre.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Von der Ausübung der Wildjagd.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Von den Fangapparaten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Leitfaden für das Preußische Jäger- und Förster-Examen.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten.
  • Vorwort zur 7. Auflage.
  • Verzeichnis der benutzten Werke.
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Vorbereitender Theil.
  • Einleitung.
  • I. Grundwissenschaften.
  • Praktischer Theil. II. Fachwissenschaften.
  • A. Standortslehre.
  • B. Waldbau.
  • C. Forstschutz.
  • D. Forstbenutzung.
  • Anhang. Jagdlehre.
  • Von der Ausübung der Wildjagd.
  • Welche Thiere sind jagdbar?
  • Von den Jagdgewehren.
  • Munition und Laden.
  • Von den Regeln beim Schießen.
  • Von den Fangapparaten.
  • Von den Fangmethoden und Witterungen.
  • Von den Wildfährten und Spuren.
  • Vom waidmännischen Tödten und Aufbrechen des Wildes.
  • Die Jagdkunstsprache.
  • Die verschiedenen Jagdmethoden.
  • Von dem Schutze der Jagd.
  • Beilagen.
  • I. Auszug aus dem Jagdpolizei-Gesetz vom 7. März 1850.
  • II. Gesetz über die Schonzeit des Wildes.
  • III. Gesetz über den Waffengebrauch der Forst- und Jagdbeamten.
  • IV. Gesetz, betreffend den Forstdiebstahl.
  • Die Strafbestimmungen des Feld- und Forstpolizei- Gesetzes vom 1. April 1880.
  • VI. Auszug aus dem Regulativ über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militairdienst im Jägercorps.
  • VII. Examen-Aufgaben.
  • Alphabetisches Register.
  • A (Abfangen) - B (Borkenkäfer)
  • B (Borkenkäfer) - F (Flügel)
  • F (Flugsand) - K (Käuze)
  • K (Kaiseradler) - N (Naturwissenschaften)
  • N (Nebel) - S (Schelladler)
  • S (Schießregeln) - U (Unkräuter)
  • U (Unorganische Körper) - Z (Zugvögel)
  • Spurentafel.
  • Uebersichtstafel der wichtigsten Forstinsekten.
  • Blank page

Full text

— 413 — 
Vor, hinter und unter die Schlingen streut man Preißelbeeren, Vogel- 
beeren oder Wachholderbeeren. 
Man wählt solche enge Stellen im Steige, wo die Vögel nicht 
anders als durch die Dohne passiren können. Man kann vom August 
ab den ganzen Herbst hindurch fangen. 
Zum Krammetsvogelfang bringt man die Dohne in einiger Höhe 
(Brusthöhe) über dem Boden an. Man hat zwei Arten: die Hänge- 
dohnen und die Steckdohnen. Die ersteren hängen frei an einem Ast, 
die letzteren werden mit dem zugespitzten Ende in den Stamm ein- 
gebohrt; wir wollen hier nur die letztere als die praktischste beschreiben. 
Man schneidet sich in Kieferndickungen unterdrückte recht zähe Stämmchen 
von 60 cm Länge und 1 cm Stärke (resp. Zweige von Fichten, Wach- 
holder 2c.) und formt diese annähernd zu einem Rechteck. Das eine 
zugespitzte Ende wird durch das andere Endstück gesteckt und letzteres — 
nachdem mit einem Dohnenbohrer vorgebohrt ist — im Baum so fest- 
gedreht, daß der Bügel nach oben steht und der Trittbalken etwa 12 cm 
lang wird. Dem Trittbalken gegenüber, ohngefähr in den Eckpunkten 
des Bogens, werden die Schleifen, wie dies bei den Laufdohnen be- 
schrieben, eingezogen. Die Beeren werden in der Mitte des Tritt- 
balkens eingeklemmt, so daß sie hängen. 
Alle die eben beschriebenen Fangapparate sollen nur einen ohn- 
gefähren Begriff geben; die Beschreibung macht in keiner Weise auf 
vollkommenste Genauigkeit Anspruch, noch viel weniger darauf, daß ein 
Jäger nach denselben die Fangapparate selbstständig handhaben könnte; 
dies ist nur nach mündlicher und praktischer Anweisung an den Appa- 
raten selbst durch einen erfahrenen Jäger möglich; selbst die besten 
Zeichnungen geben allein noch keinen klaren Begriff für die richtige 
Handhabung. Jeder, der selbst fangen will oder soll, wende sich des- 
halb an einen tüchtigen Lehrmeister und benutze obige Beschreibungen 
nur als Anhaltspunkte. Ebenso mache man es bei den jetzt zu be- 
schreibenden Fangmethoden, wo nur praktische Unterweisung helfen kann. 
Von den Fangmethoden und Witterungen. 
§ 297. 
1. Der Fuchsfang. 
Der Fang im Schwanenhals verdient beim Fuchs den entschiedenen 
Vorzug; man beginnt mit demselben im Spätherbst und fängt den
	        

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