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Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

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Monograph

Persistent identifier:
liszt_voelkerrecht_a11_1920
Title:
Das Völkerrecht systematisch dargestellt.
Author:
Liszt, Franz von
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Völkerrecht
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Julius Springer
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1920
Edition title:
Elfte, umgearbeitete Auflage. Unveränderter Neudruck.
Scope:
577 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Preface

Title:
Vorbemerkung zur elften Auflage.
Document type:
Monograph
Structure type:
Preface

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht systematisch dargestellt.
  • Title page
  • Vorbemerkung zur elften Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Einleitung.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte des völkerrechtlichen Staatenverbandes.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Wissenschaft des Völkerrechts.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • I. Die Staatsgewalt.
  • II. Das Staatsgebiet.
  • III. § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr innerhalb des Staatenverbandes.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Abschnitt. § 12. Der Grundsatz der Verkehrsfreiheit.
  • 2. Abschnitt. Die nationalen Organe des zwischenstaatlichen Verkehrs.
  • 3. Abschnitt. Die Organisation der Verbandstaaten.
  • 4. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse.
  • III. Buch. Die Interessengemeinschaft des völkerrechtlichen Staatenverbandes.
  • Vorbemerkung.
  • 1. Abschnitt. Die Interessengemeinschaft der Staaten auf dem Gebiete des Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • 3. Abschnitt. § 34. Der Schutz von Leben und Gesundheit.
  • 4. Abschnitt. § 35. Der Schutz von Tieren und Pflanzen.
  • 5. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Erledigung der Staatenstreitigkeiten.
  • Vorbemerkung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die Rechtssätze des Landkriegsrechts.
  • § 41. Die Rechtssätze des Seekriegrechtes.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • § 43. Das Verfahren in Prisensachen und der internationale Prisenhof.
  • § 44. Der Weltkrieg und das Völkerrecht.
  • Anhang.
  • Inhaltsübersicht.
  • Nr. 1a. Vertrag zwischen Preußen, Österreich, Frankreich, Großbritanien, Rußland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 1b. Seerechtsdeklaration.
  • Nr. 2a. Die I. Genfer Konvention.
  • Nr. 2b. Die II. Genver Konvention.
  • Nr. 3. Vertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Großbritanien, Italien, Rußland und der Türkei. Vom 18. Juli 1878,
  • Nr. 4a. Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • Nr. 4b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • Nr. 5. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Japan nebst zugehörigem Zollabkommen. Vom 24. Juni 1911.
  • Nr. 6. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien. Vom 29. September 1911.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche. Vom 11. Januar 1917.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über die gegenseitige Zuführung von Wehrflüchtigen und Fahnenflüchtigen der Land- und Seestreitkräfte.
  • Nr. 8. Schlußakte der ersten internationalen Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899 mit den Konventionen und Deklarationen.
  • Nr. 9. Schlußakte der Zweiten Internationalen Friedenskonferenz vom 18. Oktober 1907 mit den vereinbarten Abkommen.
  • Nr. 10. Schlußprotokoll der Londoner Seekriegsrechts-Konferenz vom 25. Februar 1909 mit Erklärung über das Seekriegsrecht.
  • Sachverzeichnis.

Full text

Vorbemerkung zur elften Auflage. 
Im Februar 1915 habe ich das Vorwort zur zehnten Auflage dieses 
Buches geschrieben. Damals und all die langen Monate seither habe 
ich mich mit der Hoffnung getragen, daß bei Beginn der Arbeiten an 
einer neuen Auflage der Frieden wiederhergestellt sein würde zwischen 
den Völkern, daß mein System von der Erschütterung des Völker- 
rechts durch den Krieg als von einer Tatsache der Vergangenheit 
sprechen, und daß ich bereits die neuen Schöpfungen der Friedens- 
verträge zur Grundlage meiner Darstellung machen könnte. Es ist 
ganz anders gekommen, als ich damals meinte. Noch ist kein Ende 
des Völkerkampfes abzusehen, und der allgemeine Friede steht in un- 
greifbarer Ferne. Zum zweiten Mal tritt mein Völkerrecht in einer 
Kriegsauflage vor die Öffentlichkeit. 
Durch diese Sachlage war meiner Darstellung der Weg vorgezeich- 
net. Die drei ersten Bücher des Systems konnten im wesentlichen ihre 
bisherige Gestalt beibehalten; und sie mußten es. Sie konnten es: denn 
das Friedensrecht der Völker (III.Buch) wird nach dem Krieg zweifel- 
los wieder in Kraft treten, und die wissenschaftlichen Grundlagen 
des Völkerrechts (I. und II. Buch) haben in den Stürmen des Krieges 
sich behauptet. Und sie mußten es: denn noch läßt sich heute nicht 
übersehen, wie die Beziehungen der Staaten zueinander nach dem 
Krieg sich gestalten werden. Nur im einzelnen ist manches geändert, 
da und dort auch gekürzt worden. Dagegen war im vierten Buch eine 
gründliche Umarbeitung notwendig und eine beträchtliche Erweiterung 
nicht zu vermeiden. Wo es anging, habe ich 'an die bisherige Dar- 
stellung angeknüpft. Aber der Gedanke, daß der Krieg durch die Aus- 
bildung einer lebenskräftigen zwischenstaatlichen Rechtsordnung ver- 
meidbar gemacht werden kann und daß die folgerichtige Entwicklung 
der heute bereits vorhandenen Ansätze zu einer friedlichen Austragung 
der Staatenstreitigkeiten die nächste und wichtigste Aufgabe der im 
Friedensschlusse wieder aufgerichteten Staatengemeinschaft ist, mußte 
stärker als bisher betont werden ($ 39). Ferner beanspruchten die 
durch den Gang der Ereignisse aufgerollten zahlreichen und schwierigen 
Probleme des Kriegsrechts eingehende Erörterung, die nur schwer dem 
Rahmen der bisher dem Gegenstand gewidmeten Abschnitte (88 39, 
40, 41) einzufügen war. Dasselbe gilt von der Rechtsstellung der Neu- 
tralen ($ 42), die der Aushungerungskrieg in engste Mitleidenschaft ge-
	        

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