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Das Verordnungsrecht der Kommandierenden Generale und Festungskommandanten.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Verordnungsrecht der Kommandierenden Generale und Festungskommandanten.

Monograph

Persistent identifier:
muenster_verordnungsrecht_1917
Title:
Das Verordnungsrecht der Kommandierenden Generale und Festungskommandanten.
Author:
Münster, Wilhelm
Place of publication:
Berlin
Publisher:
R. v. Decker's Verlag
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1917
Scope:
141 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
auf grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851

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Document type:
Monograph
Structure type:
Advertising

Contents

Table of contents

  • Das Verordnungsrecht der Kommandierenden Generale und Festungskommandanten.
  • Title page
  • Advertising
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Literaturverzeichnis.
  • Introduction
  • Erster Abschnitt. Das Gesetz über den Belagerungszustand von 1851 als gesetzliche Grundlage des Verordnungsrechts der kommandierenden Generale und Festungskommandanten.
  • Zweiter Abschnitt. Die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Verordnungsrechts der kommandierenden Generale und Festungskommandanten.
  • B. Das Subjekt des Verordnungsrechts aus § 4 und § 9 b BZG.
  • Erster Abschnitt. Primäre Zuständigkeit der kommandierenden Generale und Festungskommandanten für das Verordnungsrecht der §§ 4 und 9b BZG.
  • Zweiter Abschnitt. Einzelheiten über die Zuständigkeit der kommandierenden Generale und Festungskommandanten.
  • Dritter Abschnitt. Erstreckung der Kompetenzen aus §§ 4, 9 b BZG. auf die dem kommandierenden General übergeordneten Militärbefehlshaber.
  • Vierter Abschnitt. Die Nichtübertragbarkeit des Verordnungsrechts aus §§ 4, 9 b.
  • Fünfter Abschnitt. Beauftragung der Zivilbehörden mit dem Erlaß von Verordnungen aus § 4 BZG.
  • C. Das Verordnungsrecht der kommandierenden Generale und Festungskommandanten auf Grund des § 4 BZG.
  • Erster Abschnitt. Rechtliche Bedeutung des Übergangs der vollziehenden Gewalt auf die Militärbefehlshaber.
  • Zweiter Abschnitt. Die Umgrenzung des Begriffs der vollziehenden Gewalt.
  • Dritter Abschnitt. Inhalt und Umfang des Verordnungsrechts auf Grund des § 4 BZG.
  • Vierter Abschnitt. Besondere Rechtsstellung der Verordnungen der Militärkommandanten auf Grund des § 4 BZG. im Vergleich zu der der Verordnungen der Zivilbehörden.
  • D. Das Verordnungsrecht der kommandierenden Generale und Festungskommandanten auf Grund des § 9 b BZG.
  • Erster Abschnitt. Die Gültigkeit des § 9 BZG. im allgemeinen.
  • Zweiter Abschnitt. Inhalt und Umfang des Verordnungsrechts der kommandierenden Generale und Festungskommandanten aus § 9 b BZG.
  • Dritter Abschnitt. Der Rechtscharakter der auf Grund des § 9 b BZG. ergehenden Verordnungen der kommandierenden Generale und Festungskommandanten.
  • Vierter Abschnitt. Das Strafgesetz des § 9 b BZG.
  • E. Die Befugnis der kommandierenden Generale und Festungskommandanten zur Erklärung des verschärften Belagerungszustandes auf Grund des § 5 BZG.
  • Erster Abschnitt. Das Subjekt des Rechts zur Verhängung des verschärften Belagerungszustandes.
  • Zweiter Abschnitt. Zeitpunkt und Form der Verkündung des verschräften Belagerungszustandes.
  • Dritter Abschnitt. Die einzelnen in § 5 BZG. genannten Artikel der PrVU. und ihre teilweise Ersetzung durch Reichsgesetze.
  • Anhang.
  • Gesetz über den Belagerungszustand. Vom 4. Juni 1851. (Preuß. GS 1851, S. 451)
  • Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851. Vom 11. Dezember 1915. (RGBl. 1915, S. 813)
  • Gesetz, betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes. Vom 4. Dezember 1916. (RGBl. 1916, S. 1329.)
  • Gesetz über den Kriegszustand. Vom 4. Dezember 1916. (RGBl. 1916, S. 1331.)
  • Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den Kriegszustand. Vom 4. Dezember 1916. (RGBl. 1916, S. 1332.)
  • Werbung.

Full text

R. v. Decher's Verlag, Berlin sW 19 
——— — —. — — — — 
  
  
Soeben erscheint in der fünften Kuflage 
die einzige deutsche autorisierte vollständige 
übersetzung 
des berühmtesten und wohl populärsten Werkes 
Tarlyle's: 
Über Helden, 
Heldenverehrung und das Helden- 
tümliche in der Geschichte 
Mit einem Dorwort von Walter von Molo 
600 Seiten stark 
In dauerhaftem Pappb. mit Einbundzeichn, von Karl Schmiedchen M. 7.50 
Vorzugsausgabe vb0 in der resse numerierte 
Exemplare auf Bütten in Dergament M. 50.— 
In diesem neben der Geschichte Friedrichs des Großen Carlyles berühmtesten Werke haben 
alle Sphären des Lebens ihre Herden aufzuweisen. In Odin wird uns der Heros 
als Gottheit, in Mohammed der heros als PDrophet, in Dante und Shate- 
speare der Heros als Dichter, in Luther und Knox der Heros als Priester, 
in Johnson, Rousseau u. Burns der heros als Schriftsteller, in TCromwell 
und napoleon der HBeros als Nönig geschildert. 
Das Urteil von „Wwestermanns Monatsheften“ im Jahre 1894 für die da- 
malige 2. Kuflage gilt auch heute noch: .. och hat Carlyles dämonisches Buch nichts von 
seiner Kraft und seiner Frische eingebüßt, noch enthüllt es blitzartig mit dichterischer Intuition 
die Uiefen des Eenies besser, als Ppsychologie und Pphysiologie eines halben Jahrhunderts 
es wissenschaftlich vermocht haben. Uoch ist die Reihe historischer Tharakteristiher, von 
denen ich Dante, Luther, Burns, Tromwell besonders hervorhebe, von der Forschung nicht 
überholt. wie in einer walhalla stehen die mächtigen Gestalten leibhaftig 
vor uns, nicht in parischen Marmor, aber in nordischen Eranit gehauen. 
— Hier ist etwas, das aufrichtet, groß denken und empfinden lehrt und 
zur Sammlung führt, zur JSammlung, „die alles Große tausendfach erhebt 
und selbst das Kleinste näher rücht den Sternen".
	        

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