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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_3
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1903
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1910
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
94
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Hermann Böhlau
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1910
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungsblatt Nummer 10.
Volume count:
10
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
[27] Höchste Verordnung wegen Einführung des Königlich Bayerischen Gesetzes vom 18. März 1910, Malzaufschlag betreffend, in dem Großherzoglichen Vordergericht Ostheim.
Volume count:
27
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Gesetz, Malzaufschlag betreffend.
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Drittes Buch. Österreichs Herrschaft und Preußens Erstarken. 1819-1830.
  • 1. Die Wiener Conferenzen.
  • 2. Die letzten Reformen Hardenberg's.
  • 3. Troppau und Laibach.
  • 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes.
  • 5. Die Großmächte und die Trias.
  • Congreß von Verona.
  • Wangenheim und die Triaspolitik. Die Darmstädter Zollconferenzen.
  • Demüthigung Württembergs. Epuration des Bundestags.
  • Verlängerung der Karlsbader Beschlüsse.. Reaktion in Süddeutschland. Verwicklung im Orient.
  • 6. Preußische Zustände nach Hardenberg's Tod.
  • 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland.
  • 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine.
  • 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit.
  • 10. Preußen und die orientalische Frage.
  • Beilagen. (VI - XV)

Full text

314 III. 5. Die Großmächte und die Trias. 
Da die Depesche der öffentlichen Erklärung der Ostmächte eine förm— 
liche Rechtsverwahrung entgegenstellte, so mußte sie auch selbst veröffentlicht 
oder mindestens den großen Höfen mitgetheilt werden. Der Geschäfts— 
träger in Berlin, Wagner hielt dies auch für selbstverständlich und las 
das sonderbare Schriftstück dem Stellvertreter Bernstorff's, Ancillon in 
aller Unschuld vor. Wie groß war sein Schrecken, als der sanftmüthige 
deutsche Staatsmann in hellem Zorne auffuhr und sich eine solche Sprache 
ernstlich verbat. Der Stuttgarter Hof allerdings, rief er dem Württem— 
berger zu, verdanke seine Krone der Gunst Napoleon's; die großen Mächte 
aber hätten ihre Macht nicht von Napoleon geerbt, sondern sie ver— 
wendet, um den Cäsar zu bekämpfen. Sofort wurden Oesterreich und 
Rußland eingeladen, mit Preußen gemeinsam Genugthuung zu fordern 
und „einen großen Schlag" gegen das Haupt der deutschen Opposition 
zu führen.) 
So schroff standen die Parteien einander gegenüber, als Metternich 
um Mitte Januar die neue Wiener Conferenz um sich versammelte: nur 
Bernstorff, Zentner, Blittersdorff, Plessen und wenige andere Vertraute. 
Selbst Marschall hatte keine Einladung erhalten, und der Herzog von 
Nassau klagte nachher bitterlich: was denn die gutgesinnten unter den 
deutschen Fürsten nunmehr zu thun hätten, da sie von den Wiener Be- 
sprechungen nichts wüßten?) In dieser geschlossenen Gesellschaft glaubte 
Metternich mit seinen Herzenswünschen offener hervortreten zu können 
als in der großen Ministerconferenz vor drei Jahren. Er hatte durch 
Gentz eine große Denkschrift über den Schutz der Ruhe und Ordnung aus- 
arbeiten lassen, die mit der herkömmlichen haarsträubenden Schilderung 
der deutschen Zustände begann: selbst das Schattenbild einer monarchischen 
Regierungsform, hieß es da, werde in Kurzem in den Händen der süd- 
deutschen Regierungen zerfließen. Darauf folgten Vorschläge gegen den 
Bundestag, den man von allen feindseligen Elementen säubern und fortan 
nur vier Monate im Jahre tagen lassen wollte. Auch die Veröffentlichung 
der Protocolle sollte unterbleiben, da sie bisher nur die Eitelkeit einzelner 
Gesandten aufgestachelt oder durch die „unvermeidliche Geringfügigkeit des 
Stoffs zu unnützen Spöttereien Anlaß gegeben“ habe. Der Schwerpunkt 
der k. k. Anträge lag in dem zweiten Abschnitt über die Landesverfassungen: der 
Bundestag sollte fortan die Bundesgesetze „so auslegen, wie es das höchste 
der Staatsgesetze, die Erhaltung des Ganzen und seiner Glieder verlange“, 
und demnach befugt sein, auf Antrag einzelner Regierungen deren Landes- 
verfassungen abzuändern, vornehmlich aber die Oeffentlichkeit der Landtags- 
verhandlungen zu beschränken, damit nicht „den noch an Zucht und Ordnung 
*) Ancillon an Schöler in Petersburg, 26. Jan. 1823. 
* Blittersdorff's Bericht, 2. April 1823.
	        

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