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Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

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Bibliographic data

fullscreen: Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.

Monograph

Persistent identifier:
reich_gesund_beziehung_1907
Title:
Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Puttkammer & Mühlbrecht.
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1907
DDC Group:
Gesundheit/Medizin
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Bewegung der Bevölkerung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Bekämpfung der Krankheiten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Übertragbare Krankheiten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
b) Bekämpfung sonstiger übertragbarer Krankheiten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
K. Trichinose.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich in gesundheitlicher und demographischer Beziehung.
  • Title page
  • Druck von Julius Beltz, Hofbuchdrucker, Langensalza.
  • Vorwort.
  • Inhaltsübersicht.
  • Verzeichnis der Abkürzungen.
  • Einleitung.
  • I. Stand der Bevölkerung.
  • 1. Grösse der Bevölkerung im Reiche und in den Bundesstaaten.
  • 2. Wachstum der Bevölkerung auf dem heutigen Reichsgebiete.
  • 3. Bevölkerung in Stadt und Land.
  • 4. Geschlecht, Alter und Familienstand.
  • II. Bewegung der Bevölkerung.
  • Vorbemerkungen.
  • 1. Eheschliessungen, Geburten, Todesfälle, Wanderungen.
  • 2. Todesfälle nach dem Alter, insbesondere unter den Säuglingen.
  • 3. Todesursachen.
  • 4. Erkrankungen.
  • 5. Blinde und Taubstumme.
  • 6. Bekämpfung der Krankheiten.
  • A. Übertragbare Krankheiten.
  • a) Bekämpfung im allgemeinen und der sogenannten gemeingefährlichen Krankheiten im besonderen.
  • b) Bekämpfung sonstiger übertragbarer Krankheiten.
  • A. Unterleibstyphus.
  • B. Diphtherie.
  • C. Influenza.
  • D. Tuberkulose.
  • E. Malaria.
  • F. Schlafkrankheit.
  • G. Venerische Krankheiten.
  • H. Milzbrand.
  • I. Tollwut.
  • K. Trichinose.
  • L. Wurmkrankheit.
  • B. Andere Krankheiten.
  • III. Wasserversorgung und Flussverunreinigung.
  • 1. Wasserversorgung.
  • 2. Flussverunreinigung.
  • IV. Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsgegenständen.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Fleisch.
  • 3. Milch, Butter, Käse, Speisefette und Speiseöle.
  • 4. Wein und andere geistige Getränke.
  • 5. Andere Nahrungs- und Genussmittel.
  • 6. Konservierungsmittel.
  • 7. Gebrauchsgegenstände.
  • V. Verkehr mit Heilmitteln und Giften.
  • 1. Arzneimittel.
  • 2. Gifte.
  • 3. Geheimmittel und ähnliche Arzneimittel.
  • 4. Natürliche und künstliche Mineralwässer.
  • 5. Künstliche Süssstoffe.
  • VI. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und sonstige Heil- und Krankenpflegepersonal.
  • 1. Ärzte und Zahnärzte.
  • Tafel 26. Durchschnittlicher Wirkungskreis des Heilpersonals und der Apotheken im Deutschen Reiche.
  • 2. Tierärzte.
  • 3. Niederes Heilpersonal.
  • 4. Krankenpfleger.
  • 5. Kurpfuscher.
  • 6. Apotheker.
  • VII. Heil- und Pflegeanstalten.
  • 1. Heilanstalten.
  • 2. Anstalten für Blinde und Taubstumme.
  • 3. Apotheken.
  • VIII. Berufstätigkeit.
  • 1. Berufszählungen.
  • 2. Die Gewerbeordnung und Ihre gesundheitlichen Bestimmungen im allgemeinen.
  • 3. Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen.
  • 4. Schutz der Arbeiter.
  • 5. Massnahmen zur Besserung von Arbeiterwohnungen.
  • 6. Arbeiterversicherung.
  • 7. Seeleute.
  • IX. Veterinärwesen.
  • 1. Viehstand.
  • 2. Viehseuchen.
  • Anhang.
  • Verzeichnis der bisherigen Publikationen des Kaiserlichen Gesundheitsamtes.
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Statistischen Amtes.
  • Alphabetisches Inhaltsverzeichnis.

Full text

138 II. 6. Bekämpfung der Krankheiten. 
chinen-Merkbla tt!) enthalten. — Die gegen die Trichinose im übrigen ergriffe- 
nen Massnahmen liegen auf veterinärpolizeilichem Gebiete 2), 
L. Wurmkrankheit. 
Die Wurmkrankheit (Ankylostomiasis, Tunnel- oder Grubenkrankheit) wurde 
in Europa zuerst beim Bau des Gotthardtunnels in grösserem. Umfange beobachtet. 
In deutschen Bergwerken wurde sie zuerst im Jahre 1835 im Aachener Re- 
vier nachgewiesen, im folgenden Jahre sodann auch ım Oberbergamtsbezirk 
Dortmund. Ein häufigeres Vorkommen der Krankheit machte sich in diesem letz- 
teren Bezirk um die Mitte des vorigen Jahrzehnts bemerkbar. Zufolge den Mel- 
dungen’ der Knappschaftsärzte wurden daselbst 
im Jahre 1896 auf 17 Zechen 110 Krankheitsfälle 
„ LL 1897 „ 28 ” 125 „ 
„ „ 1898 ” 35 ” 103 ” 
„nn 189,4 „ 9 » 
festgestellt. Überraschend schnell stieg indes die Krankbheitszitter in den Jahren 
1900 und 1901, in welchem letzteren ım Oberbergamtsbezirk Dortmund auf 63 
Zechen 1029 Krankheitsfälle ermittelt wurden. Die unverkennbare Gefahr einer 
weiteren Ausbreitung der Wurmkrankheit und einer zunehmenden Verseuchung 
der Gruben, auf welche namentlich auch in den Berichten der mit der Beaufsichti- 
gung der Bergbaubetriebe betrauten Beamten hingewiesen wurde, veranlasste zu 
Beginn des Jahres 1902 die Reichsverwaltung, durch eine Umfrage bei den in 
Betracht kommenden Bundesstaaten genauere Feststellungen über den Stand der 
Krankheit im Reichsgebiet und die zu ihrer Bekämpfung getroffenen Massnahmen 
vorzunehmen. 
Diese hatten zum Ergebnis, dass eine stärkere Ausbreitung der Krankheit 
tatsächlich nur im rheinisch-westfälischen Kohlenrevier bestand. Dort freilich zeigte 
sich, dass neben den eigentlichen Wurmkranken eine ausserordentlich grosse Zahl 
sogenannter „Wurmträger“ vorhanden war, d. h. solcher Wurmbehafteten, welche 
bis dahin ohne jede Krankheitserscheinung geblieben waren. So wurden beispiels- 
weise im Oberbergamtsbezirk Dortmund im Laufe des Jahres 1903 durch plan- 
mässig durchgeführte Kotuntersuchungen unter 188730 untersuchten Bergleuten 
nicht weniger als 17161 = 9,09% als wurmbehaftet befunden. Nur ganz ver- 
einzelt wurden daneben Krankheitsfälle in Bergwerken Schlesiens, der bayerischen 
Pfalz und des Königreichs Sachsen festgestellt. Stets handelte es sich hierbei um 
aus anderen, bereits verseuchten Gruben des rheinisch-westfälischen ‚Kohlenreviers 
oder des Auslands zugewanderte Bergleute, während weiteren Ansteckungen in- 
nerhalb der Belegschaften durch entsprechende Behandlung der Wurmbehafteten 
vorgebeugt worden war. Die Familienangehörigen der wurmbehafteten Bergleute 
erwiesen sich bei wiederholt vorgenommenen Massenuntersuchungen mit Aus- 
nahme eines neunjährigen Knaben, bei welchem die Art der Wurmübertragung 
unaufgeklärt blieb, als völlig wurmfrei. Ausserhalb der Gruben stand eine Ver- 
breitung der Krankheit somit nicht zu befürchten, 
Zur Bekämpfung der Krankheit wie auch zu ihrer Abwehr von den noch 
nicht verseuchten Gruben waren seitens der zuständigen Behörden der betreffen- 
den Bundesstaaten umfassende Vorkehrungen getroffen worden, Diese bestanden 
in erster Linie in der planmässigen Ermittelung der Wurmbehafteten durch mi- 
kroskopische Untersuchungen von Kotproben der gesamten von der Krankheit be- 
troffenen Belegschaften sowie sämtlicher neu anzulegender Bergleute, in der ärzt- 
lichen Behandlung der wurmbehaftet Befundenen und ihrer Fernhaltung von der 
ı) Verlag von Julius Springer in Berlin. ?) Vgl. unter Abschnitt IV Ziff. 2.
	        

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