Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1906
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
40
Publishing house:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 3185.) Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien.
Volume count:
3185
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Kolonial-Wirtschaftliches.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Togo.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Kurse deutscher Kolonialwerte.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14.)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 455 2 
berufensten Fachmännern, wie O. Warburg 
und F. Wohltmann, und ich wiederhole gern, 
was letzterer darüber vor fast 10 Jahren in 
seinem Buch über Deutsch= Ostafrika aussprach: 
„Wie die Verhältnisse nun einmal liegen, be- 
trachte ich es als eine Hauptkulturaufgabe 
Deutschlands, den an sich befähigten Neger in 
Deutsch-Ostafrika zur selbständigen Arbeit, zum 
landwirtschaftlichen Gewerbe und zum Handwerk 
zu erziehen."“ 
Zur Durchführung eines solchen Kulturwerks 
bedarf es meines Erachtens vor allem der Mit- 
arbeit praktisch= und theoretisch durchge- 
bildeter Landwirte, die noch dazu imstande 
sind, die auf heimischem Boden erprobten Methoden 
der Eigenart des Tropenlandes, den Fähigkeiten 
des afrikanischen Negers und den Bedürfnissen 
der Kolonic entsprechend umzuformen. 
Ferner bedarf es dazu in Ostafrika einer er- 
weiterten Organisation des landwirt= 
schaftlichen Versuchswesens. Hierauf näher 
  
einzugehen, liegt außerhalb des Rahmens dieser 
Studie, doch möchte ich auf Grund meiner in 
Java gemachten Erfahrungen — einer Kolonie, 
in der das landwirtschaftliche Versuchswesen be- 
kanntlich auf der Höhe steht — vor einer 
Dezentralisierung warnen. Vielmehr er- 
scheint es mir zweckmäßig, das Biologisch-Land- 
wirtschaftliche Institut Amani, dessen Verdienste 
um die Förderung der Plautagenkultur er- 
freulicherweise allenthalben gerechte Würdigung 
finden, im erforderlichen Umfange auszugestalten, 
ihm die zu gründenden Zweigstellen anzugliedern 
und das notwendige technische Personal zu unter- 
stellen, um es damit zu befähigen, jene vorher 
bezeichneten Aufgaben erfolgreich in Angriff zu 
nehmen, Aufsgaben, die ihrer hohen wirtschaftlichen 
Bedeutung wegen schon vor Jahren für die 
Gründung des Instituts mitbestimmend waren. 
Möchte man ungesäumt an die Arbeit gehen: 
es gilt die Erfüllung einer dringenden „Forderung 
des Tages“! « 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur zit Quellenangabe gestanet.) 
Kamerun. 
Streifzüge um Jabassi.“) 
(Mit einer Karte.) 
Nach Auflösung der Bausso-Expedition hatte 
die 6. Expeditions-Kompagnie den Auftrag, die 
Straße Jabassi — Musche zu öffnen und die 
dann noch unbotmäßigen Stämme der Station 
Jabassi zu unterwerfen. 
Die 6. Expeditions-Kompagnie traf am 15. Juni 
1906 in Musche ein. Die Erkundungen ergaben, 
daß die Straße südlich Musche durch die Ngones 
gesperrt und der Nunübergang dicht nördlich 
Musche durch Jambeta und Dabeta bedroht sei; 
außerdem war die Straße von dem Höhenzug 
südlich Degenimagi bis zum Inubu unsicher. 
Weitere Unruhen, die auf Erbschaftsstreitigkeiten 
zurückzuführen waren, wurden zwischen den 
Häuptlingen Guyo und Menimbe, die westlich 
der Straße Biongele— Musche —Jabassi wohnen, 
festgestellt. 
Verlangte schon die Unterwerfung der drei 
weit voneinander liegenden Gebiete viel Zeit, 
so wurde die Befriedung dadurch noch mehr 
erschwert, daß die Gegner teilweise bei befreun- 
deten Eingeborenen Unterschlupf fanden. Es 
*) Bericht des Oberlentnants Menzel über die 
Tätigkeit der 6. Erpeditions-Kompagnie von Mitte 
Wuni bis Mitte September 1906 südlich Musche. 
  
mußte somit ein weites Gebiet zu gleicher Zeit 
mit Patronillen überzogen werden. 
Eine Abteilung unter Hauptmann Do- 
minik, der sich zufällig in der Nähe befand, 
verhinderte ein Ausweichen in die friedlichen 
Bafia= und Bakoko-Gebiete und vereinfachte da- 
durch die Befriedung ganz außerordentlich. Es 
gelang ferner, Beledik, den angesehensten Häupt- 
ling zwischen Degenimagi und dem Innbu, zu 
bewegen, sich zu stellen. 
Westlich und südlich von Musche und gegen 
die Verbündeten des Menimbe folgte eine Anzahl 
bartnäckiger Patronillengefechte. Als Mitte 
September der Befehl zum Abmarsch nach 
Duala eintraf, hatten sich sämtliche Häuptlinge 
zwischen den Bafia= und Bakoko-Landschaften 
und der Straße Jabassi— Musche, zum Teil auch 
westlich der Straße, gestellt. Häuptling Menimbe 
hatte seine Unterwerfung angezeigt, sein Er- 
scheinen konnte aber nicht abgewartet werden. 
Jedenfalls kann er Guyo nicht mehr gefährlich 
werden, und somit ist die Ruhe auch in diesem 
Gebiete in nächster Zeit gesichert. Im Waldland 
nördlich von Inubu haben sich die Häuptlinge, 
die an der Straße wohnen, ebenfalls gestellt. 
Auch hier war ein Aufenthalt bis zur Erfüllung 
der Friedensbedingungen im Hinblick auf den 
Abmarschbefehl nicht mehr möglich. 
Als Friedensbedingungen wurden, wie vom 
Gouvernement befohlen, Strafarbeiter gefordert.No full text available for this image
	        
No full text available for this image

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Law

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment